…Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzusehen ist oder nicht. Abgesehen davon, dass die bei der ersten Vernehmung gemachten Angaben erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten kommen (z.B…
…seien keine Angaben über Rechnungsdaten ersichtlich, so ist die Bw. darauf hinzuweisen, dass die über das Material ausgestellte Rechnung von ihr verbucht und bei ihr auch vorhanden ist. Angesichts des für das Material verrechneten Bruttobetrages in Höhe von 14.054,40 S ist der von…
…die Vielfalt der vorhandenen Verantwortungen ist festzustellen, dass es nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes als Erfahrungstatsache anzusehen ist, dass die Angaben der ersten Vernehmung der Wahrheit am nächsten kommen (VwGH, Erkenntnis vom 15. Oktober 1987, 87/16/0076). Darüber hinaus entbehrt die Behauptung der Bf…
…durchschn. 6 Kunden täglich, und ändert sich somit grundsätzlich nichts am Schätzungsergebnis der Höhe nach. Der Berufungseinwand bzgl. Kreditkartenabrechnungen, dass Stornierungen als Nummer wie bei einem weiteren Verrechnungsvorgang weiterlaufen würden, ist allein im Zusammenhang mit den Angaben des Ehegatten der Bw. vom 28.8.1998…
…die beiden weiteren Hobby-Imker zusammen nicht mehr als 40 Bienenvölker hätten. Es sei auch nicht aus Erfahrung davon auszugehen, dass die Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit entsprechen. Der Umstand, dass nur eine Rechnung für die gesamte Zuckermenge ausgestellt war, müsse nicht bedeuten…
…Der Bf. habe zu keinem Zeitpunkt gegenüber den Kontrollbeamten erklärt, dass er 60 Bienenvölker habe und auch nicht, dass die gesamte Sendung sein Eigentum sei. Es sei auch nicht aus Erfahrung davon auszugehen, dass die Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit entsprechen. Der Umstand…
…dass - was die Aussagen der Zeugin C betrifft - schon allein auf Grund der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes deren erster Aussage erhöhte Beweiskraft zuzuschreiben ist. Danach kommen Angaben bei der ersten Vernehmung (weil unvorbereitet) der Wahrheit in der Regel am nächsten (VwGH 25.1.2000, 94…
…in der Tatbeschreibung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ihm das hier gegenständliche Verbot bekannt war. Wenn man dazu in Betracht zieht, dass - wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt (vgl. etwa VwGH 24.2.1998, 95/13/0083) - Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit…
…nicht möglich, da sich der Bf. der Amtshandlung vorzeitig entzogen hat. Nach ständiger Rechtsprechung kommen die Angaben bei der ersten Vernehmung erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten (VwGH vom 6.4.1995, 93/15/0077, u.a.). Dazu kommt im Beschwerdefall, dass der Bf. in späteren…
…davon aus, dass Angaben bei der ersten Vernehmung erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten kommen. Daran vermag auch die von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführte psychische Belastung des Bw. während der Betriebsprüfung nicht zu ändern, zumal sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Bw. über…
…Wenn von der Bw. in der Folge behauptet worden wäre, die beiden Kaufverträge seien überhaupt nicht rechtswirksam zustande gekommen bzw. Scheingeschäfte gewesen, so sei zu entgegnen, dass, abgesehen davon, dass auch diese Behauptung ihren Angaben bei ihrer ersten Vernehmung (und auch ihren späteren Angaben) widersprechen…
…zB die bei Ritz, aaO § 170 Tz 3 zitierte Judikatur). Überdies kommen Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit in der Regel am Nächsten (so der VwGH in ständiger Rechtsprechung; s. zB das Erkenntnis vom 25. Jänner 2000, 94/14/0034, uva.). Der Zeugenaussage des…
…war auch der Bf dort anwesend(AS 3660). Zum Umstand, dass der Bf seine Ausführungen am 8. November 2006 in der Folge bestritten hat, ist auf die ständige Rechtsprechung des VwGH zu verweisen, wonach Angaben bei der ersten Vernehmung erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten kommen…
…war auch der Bf dort anwesend(AS 3660). Zum Umstand, dass der Bf seine Ausführungen am 8. November 2006 in der Folge bestritten hat, ist auf die ständige Rechtsprechung des VwGH zu verweisen, wonach Angaben bei der ersten Vernehmung erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten kommen…
…kommen Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit in der Regel am Nächsten. Im Erkenntnis VwGH 21.12.1992, 89/16/0147 hat das Höchstgericht festgestellt: "Den Umstand, dass die Erstaussage in Erwartung einer besseren steuerlichen Auswirkung gemacht wurde, darf die Behörde im Rahmen der…
…erwähnt habe, führte der Bf. aus, dass er das Ganze bei der ersten Vernehmung nicht so ernst genommen hätte und eigentlich nur "Schmähführen" wollte. Die Auffindung des Zettels "Hallo C., wenn Sie Zigaretten brauchen, rufen Sie mich an: Nr. 123" entspreche der Wahrheit. Auch habe…
…bei der ersten Vernehmung gemachten Angaben der Wahrheit am nächsten kommen. (zB VwGH 26.1.1996, 95/02/0289). Es liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Schlussfolgerung beruhend auf den Erfahrungen des täglichen Lebens im vorliegenden Fall nicht anzuwenden ist: Wenngleich der Bf. bei…
…dass die Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit am nächsten kommen (u.a. VwGH 15.10.1987, Zl. 87/16/0076). Der belangten Behörde ist daher nicht vorwerfbar, den Aussagen des Bf. vor den Organen der Bundespolizei und der Finanzstrafbehörde erster Instanz am 27…
…seine Aussage in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 18. April 2008, wonach er sich bereits 30 Jahre in Österreich aufhalte, von Bedeutung. Zur og. Aussage des Bw. vom 25. September 2006 ist abschließend zu bemerken, dass Angaben bei der ersten Vernehmung erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten…
…in der Niederschrift vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz des HZA Innsbruck vom 01. August 2000, wenn er mit den Worten zitiert wird, es wäre (zwischen ihm und I) vereinbart worden, dass er "die Bestellungen telefonisch oder mittels Fax bekomme [...]". Angaben bei der ersten Vernehmung kommen…