…Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzusehen ist oder nicht. Abgesehen davon, dass die bei der ersten Vernehmung gemachten Angaben erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten kommen (z.B…
…seien keine Angaben über Rechnungsdaten ersichtlich, so ist die Bw. darauf hinzuweisen, dass die über das Material ausgestellte Rechnung von ihr verbucht und bei ihr auch vorhanden ist. Angesichts des für das Material verrechneten Bruttobetrages in Höhe von 14.054,40 S ist der von…
…die Vielfalt der vorhandenen Verantwortungen ist festzustellen, dass es nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes als Erfahrungstatsache anzusehen ist, dass die Angaben der ersten Vernehmung der Wahrheit am nächsten kommen (VwGH, Erkenntnis vom 15. Oktober 1987, 87/16/0076). Darüber hinaus entbehrt die Behauptung der Bf…
…durchschn. 6 Kunden täglich, und ändert sich somit grundsätzlich nichts am Schätzungsergebnis der Höhe nach. Der Berufungseinwand bzgl. Kreditkartenabrechnungen, dass Stornierungen als Nummer wie bei einem weiteren Verrechnungsvorgang weiterlaufen würden, ist allein im Zusammenhang mit den Angaben des Ehegatten der Bw. vom 28.8.1998…
…die beiden weiteren Hobby-Imker zusammen nicht mehr als 40 Bienenvölker hätten. Es sei auch nicht aus Erfahrung davon auszugehen, dass die Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit entsprechen. Der Umstand, dass nur eine Rechnung für die gesamte Zuckermenge ausgestellt war, müsse nicht bedeuten…
…Der Bf. habe zu keinem Zeitpunkt gegenüber den Kontrollbeamten erklärt, dass er 60 Bienenvölker habe und auch nicht, dass die gesamte Sendung sein Eigentum sei. Es sei auch nicht aus Erfahrung davon auszugehen, dass die Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit entsprechen. Der Umstand…
…dass - was die Aussagen der Zeugin C betrifft - schon allein auf Grund der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes deren erster Aussage erhöhte Beweiskraft zuzuschreiben ist. Danach kommen Angaben bei der ersten Vernehmung (weil unvorbereitet) der Wahrheit in der Regel am nächsten (VwGH 25.1.2000, 94…
…2002/14/0152) bzw dass "Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit in der Regel am Nächsten kommen" (VwGH 25.1.2000, 94/14/0034). Die Feststellungen bei Punkt 1.1.9 gründen sich auf den aktenkundigen Auszug aus dem Markenregister betreffend die Wort-Bild…
…2002/14/0152) bzw dass "Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit in der Regel am Nächsten kommen" (VwGH 25.1.2000, 94/14/0034). Die Feststellungen bei Punkt 1.1.9 gründen sich auf den aktenkundigen Auszug aus dem Markenregister betreffend die Wort-Bild…
…in der Tatbeschreibung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ihm das hier gegenständliche Verbot bekannt war. Wenn man dazu in Betracht zieht, dass - wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt (vgl. etwa VwGH 24.2.1998, 95/13/0083) - Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit…
…hat hier der Beschwerdeführer von sich aus entsprechende Nachweise oder zumindest Unterlagen für eine Glaubhaftmachung vorzulegen (vgl. etwa auch VwGH 22.2.2007, 2006/14/0020). Es entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Lebenserfahrung, dass Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit in…
…dass der Erstaussage eines Steuerpflichtigen höheres Gewicht als seiner späteren Darstellung beizumessen ist (vgl VwGH 7.10.1993, 92/16/0023; 23.2.2005, 2002/14/0152) bzw dass "Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit in der Regel am Nächsten kommen" (VwGH 25.1…
…nicht möglich, da sich der Bf. der Amtshandlung vorzeitig entzogen hat. Nach ständiger Rechtsprechung kommen die Angaben bei der ersten Vernehmung erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten (VwGH vom 6.4.1995, 93/15/0077, u.a.). Dazu kommt im Beschwerdefall, dass der Bf. in späteren…
…dass der Erstaussage eines Steuerpflichtigen höheres Gewicht als seiner späteren Darstellung beizumessen ist (vgl VwGH 7.10.1993, 92/16/0023; 23.2.2005, 2002/14/0152) bzw dass "Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit in der Regel am Nächsten kommen" (VwGH 25.1…
…betreffen (vgl. etwa VwGH 22.2.07, 2006/14/0020). Es entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Lebenserfahrung, dass Angaben bei der ersten Vernehmung bzw. in den ersten Schriftsätzen der Wahrheit in aller Regel am nächsten kommen (vgl. z.B. VwGH 25.11…
…der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung die Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit in aller Regel am nächsten kommen (vgl. VwGH 25.11.1992, 91/13/0030; vgl. VwGH 31.10.1991, 90/16/0176). 4.3.3. Auch wenn der…
…des Verwaltungsgerichtshofes der Lebenserfahrung, dass Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit in aller Regel am nächsten kommen (vgl. z.B. VwGH 25.11.1992, 91/13/0030; 31.10.1991, 90/16/0176). Das trifft auch auf die Angaben in den ersten Schriftsätzen zu…
…davon aus, dass Angaben bei der ersten Vernehmung erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten kommen. Daran vermag auch die von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführte psychische Belastung des Bw. während der Betriebsprüfung nicht zu ändern, zumal sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Bw. über…
…Wenn von der Bw. in der Folge behauptet worden wäre, die beiden Kaufverträge seien überhaupt nicht rechtswirksam zustande gekommen bzw. Scheingeschäfte gewesen, so sei zu entgegnen, dass, abgesehen davon, dass auch diese Behauptung ihren Angaben bei ihrer ersten Vernehmung (und auch ihren späteren Angaben) widersprechen…
…dass Angaben bei der ersten Vernehmung der Wahrheit in aller Regel am nächsten kommen (vgl. z.B. VwGH 25.11.1992, 91/13/0030; 31.10.1991, 90/16/0176). Es entspricht nämlich durchaus den Denkgesetzen und Erfahrungen des täglichen Lebens, dass Abgabepflichtige ihre Angaben…