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UFSW RV/1433-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Es kann somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung des VwGH…

UFSW RV/0870-W/05Bei einer falschen Firmenanschrift ist die Übereinstimmung der Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener unter der es seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ unbedeutend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

…existierte. Schon daraus ergibt sich für den Berufungsfall, dass die Angabe einer nicht existenten Adresse des leistenden Unternehmers für sich selbst die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug ausschließt. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die steuerliche Erfassung der ABGmbH erst im Jahre 2001 erfolgte, sie…

UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

…auch eine dürftig eingerichtetes Büro die Anschrift eines Unternehmens sein. Überdies habe die Finanzverwaltung nach ihren eigenen Angaben dort Posthäufen vorgefunden, die am 5. März 2001 bereits beseitigt waren. Bereits die Aktivität der Veränderung am Firmensitz bedeute, dass an der Adresse des leistenden Unternehmens Arbeiten…

UFSW RV/2089-W/08Verlust des Vorsteuerabzuges, wenn Rechnung nicht die "richtige" Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…Rechnungen der B.GmbH aufgrund Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers der Vorsteuerabzug iHv insgesamt Euro 51.190,82 zu versagen. Die Abgabenbehörde erster Instanz folgte den Feststellungen der Bp und erließ den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer des Jahres 2005 mit Datum…

UFSW RV/0924-W/05Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006

…Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (vgl. ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zB 1.6.2006, 2002/15/0174). Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist insbesondere die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine…

UFSW RV/1585-W/03Betriebsausgaben, verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2006

…Feststellung des Namens und der Anschrift des Unternehmens ermöglicht. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adressenicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt…

UFSW RV/0642-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.12.2004

…Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (vgl. VwGH 30.4.2003, 98/13/0119). Es besteht auch keine Möglichkeit, eine fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (VwGH 14.1…

UFSW RV/1740-W/021. Aberkennung des Vorsteuerabzuges wegen falscher Anschrift des angeblich leistenden Unternehmers 2. Ausstellung von Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.01.2007

…Im Berufungsfall ist unstrittig, dass die in den Rechnungen des Unternehmens I. angeführte Adresse gar nicht existierte, schon aus diesem Grund steht der Bw. im Sinne obiger Ausführungen kein Vorsteuerabzug zu, da schon durch die Angabe einer falschen Adresse die Erfordernisse des § 11 UStG 1972…

UFSW RV/2852-W/07Kein Vorsteuerabzug des Unternehmers, wenn an der angegebenen Lieferantenanschrift keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2010Teil 1/2

…cit. erfordert daher für die eindeutige Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Es kann somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (vgl…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

…des richtigen Namens aber einer unrichtigen Adresse ist demnach für den Vorsteuerabzug nicht ausreichend. Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse wird vom VwGH nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen. Vielmehr ist der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer…

UFSW RV/1952-W/05Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz im Mehrwertsteuersystem des Binnenmarkts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.07.2009Teil 2/2

…leistenden Unternehmer. Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse wird dabei vom VwGH nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formfehler angesehen. Eine ungültige Rechnungsadresse im Zeitpunkt der Rechnungslegung vereitelt daher den Vorsteueranspruch, selbst wenn die der Rechnung zugrunde liegende Leistung tatsächlich von einem Unternehmer…

UFSW RV/0805-W/03Bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG 1994 steht der Vorsteuerabzug nicht zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2007

…die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten zum Vorsteuerabzug nicht ausreichen und bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vorliegt, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die Rechnungen Nr 1033 bis 1037 alle vom 30.09.1999, die als Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers: L…

UFSW RV/1122-W/06Versagung des Vorsteuerabzuges bei Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…eigener Räumlichkeiten" umschrieben. Eine Bezugnahme auf Dokumente, die den Leistungsgegenstand näher beschreiben ist den strittigen Rechnungen nicht zu entnehmen. Diese unzureichende Leistungsbezeichnung ist daher neben dem Vorliegen von falschen Adressen der leistenden Unternehmer ein weiterer materieller Grund für die Versagung des Vorsteuerabzuges. Es war daher…

UFSW RV/0825-W/03Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung (unrichtige Anschrift)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005

…Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (VwGH 30.4.2003, 98/13/0119 u.a.). Es besteht auch keine Möglichkeit, eine fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (VwGH 14…

UFSW RV/0054-W/061.) Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen der Bw. und ihren Subunternehmern 2.) Mangelhafte Rechnung der Subunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2007Teil 1/3

…eine Scheinfaktura handle bzw. der angegebene Rechnungsaussteller nicht existiere. In beiden Fällen sei der Vorsteuerabzug zu Recht versagt worden, da durch die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmens dessen Identifikation nicht gewährleistet gewesen sei. Gemäß § 11 Abs. 3 UStG 1994 sei für die Angabe…

UFSW FSRV/0069-W/10Vorsteuerabzug, missing trader, subjektive Tatseite, Wissentlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.02.2011

…unter dieser Adresse nicht existiere, so fehle es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Auch die Angabe einer falschen Adresse schließe für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (VwGH 94/13/0230 vom 28.5.1997). Unter Anschrift im Sinne des …

UFSW RV/4203-W/02Kein Vorsteuerabzug bei Fehlen von Rechnungen gem. § 11 Abs.1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2006Teil 1/2

…Berufungsentscheidung verwiesen, wo die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wertung von Urkunden als Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 ebenso wie die Rechtsgrundlagen dafür, dass bereits die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers für sich allein die Berechtigung des Leistungserbringers zum Vorsteuerabzug nach § 12…

UFSW RV/3039-W/12Vorsteuerabzug bei Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.04.2013

…Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmens schließe für sich allein die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 aus. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 28.07.2011. Die Bw richtet sich gegen die Nichtanerkennung des Vorsteuerabzugs…

UFSW RV/1505-W/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmens; Keine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Waren nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht worden sind und es sich bei dem vermeintlichen ausländischen Abnehmer um eine Scheinfirma handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 1/2

…Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Es kann somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung des VwGH…

UFSW RV/3231-W/02Ordnungsmäßige Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (richtige Adresse des Leistungserbringers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2005

…an einen "Bane" (genauer Name sowie Adresse oder etwaige Funktion in der A Bau GmbH Bau GmbH hätten nicht angegeben werden können) Auch bei den Rechnungen der Fa. A Bau GmbH müsste daher der Vorsteuerabzug versagt werden, da die Angabe des tatsächlich leistenden Unternehmers fehle…