…2006) für Bürodienste und ähnliche Tätigkeiten tatsächlich auch eines fremden Dienstnehmers bedient hätte. Von einer Tätigkeit der Ehegattin im Bereich der familienhaften Mitarbeit bzw. der ehelichen Beistandspflicht kann somit keine Rede sein. Somit kann insgesamt gesehen das Dienstverhältnis als dem für "Verträge zwischen nahen Angehörigen…
…Betrachtungsweise" habe insbesondere für Verträge zwischen Ehepartnern oder anderen nahen Angehörigen Bedeutung. Derartige Verträge würden nur dann abgabenrechtliche Wirkung entfalten, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und einem "Fremdvergleich" standhalten, d. h., auch zwischen Fremden unter…
…sie auch den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen - zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Abgabenrechtes nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären…
…Betrachtungsweise" habe insbesondere für Verträge zwischen Ehepartnern oder anderen nahen Angehörigen Bedeutung. Derartige Verträge würden nur dann abgabenrechtliche Wirkung entfalten, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und einem "Fremdvergleich" standhalten, d. h., auch zwischen Fremden unter…
…von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt worden seien. Maßstab für das Ausmaß einer verdeckten Ausschüttung sei der Fremdvergleich, dh. der verwirklichte Sachverhalt sei mit einem Vorgang, wie er unter Wegdenken der Eigentümereigenschaft oder der Nahebeziehung üblich sei, zu vergleichen. Bestehe eine erhebliche Abweichung zwischen dem…
…2009 zu den Einkommensteuerbescheiden 2005 und 2006. Der Bw beantragt darin die Anerkennung des mit seiner Ehegattin geschlossenen Dienstvertrages und gibt in diesem Zusammenhang die (auch in der Berufungsvorentscheidung genannten) Voraussetzungen für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen wieder. Im Anschluss daran wird (ergänzend…
…Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung und -verwendung zulassen. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden…
…Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung und -verwendung zulassen. Die Judikatur über die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen beruht auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (VwGH 10.5.1988, 87/14/0084). Aus Sicht der Anerkennungskriterien derartiger Verträge müssen eindeutige Vereinbarungen vorliegen, die eine klare Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung…
…Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen beruht auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (VwGH 10.5.1988, 87/14/0084). Die Bedeutung liegt vor allem im Bereich der Beweiswürdigung (VwGH 6.10.1992, 89/14/0078; VwGH 24.9.2003, 97/13/0232). Aus Sicht der Anerkennungskriterien derartiger Verträge…
…Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob zunächst der Vertrag im äußeren Erscheinungsbild in dieser Form abgeschlossen worden wäre, sodann hat sich die Prüfung am Vertragsinhalt zu orientieren (VwGH 13.12.1988, 85/13/0041). Einzelne unübliche Bedingungen zwischen nahen Angehörigen führen nicht unbedingt dazu, dass ein tatsächlich…
…für die notwendige Mitarbeit von Gattin und Kinder seien als Personalaufwand geltend gemacht und deshalb nicht als Betriebsausgabe anerkannt worden, da sie nicht fremdüblich seien bzw. unter familienhafte Mitarbeit fielen. Konkret sehe die Abwicklung und Zusammenarbeit jedoch folgendermaßen aus: Verträge zwischen nahen Angehörigen setzten für…
…Ausführungen die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten für Wien bekannt seien. Der Berufung wäre daher in diesem Punkt nur zum Teil stattzugeben gewesen. Die Judikatur über die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen beruhe auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Aus Sicht der Anerkennungskriterien derartiger Verträge müssten eindeutige Vereinbarungen…
…13/0209). Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…beratungs)branche, so sprach die Ungewöhnlichkeit der Betriebsflächenlage sowie der Gesprächsnotiz in Form und Inhalt für eine Vertragsbeziehung, die zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen nicht zustande gekommen wäre. Dass M1 B. keinen Bezug zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs betreffend Verträge zwischen nahen Angehörigen hatte, ließ…
…Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen fehlt es in der Regel an dem zwischen Fremden bestehenden Interessengegensatz, der aus dem Bestreben der Vorteilsmaximierung jedes Vertragspartners resultiert (VwGH 29.10.1985, 85/14/0087). Im Hinblick auf diesen fehlenden Interessengegensatz müssen für die steuerliche Anerkennung derartiger Verträge…
…von Zahlungen an seine Gattin für erbrachte Dienstleistungen (Gewinnermittlungsposition "Büroaufwand"). Büroaufwand 2004: 2.424,94 € Büroaufwand 2005: 2.400,00 € Büroaufwand 2006: 2.400,00 € Allgemeine Ausführungen: Bei der Beurteilung von Verträgen (Rechtsbeziehungen, Arbeitsvereinbarungen, u.ä.) zwischen nahen Angehörigen (die im gegenständlichen…
…drittes Kind geboren. Der Hausbau wurde somit auf die Familienplanung abgestimmt. Eine separate Wohneinheit mit 50 m 2 zuzüglich Nebenräumen ist somit nie vorgesehen gewesen und kann auch nur mit erheblichen Kosten geschaffen werden. Verträge zwischen nahen Angehörigen sind so zu gestalten, dass ein fremder…
…und - zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Doralt, EStG 4 § 2 Tz 158, mit Judikaturhinweisen, Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, Die Körperschaftsteuer, Tz. 45 zu § 8). Diese in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien…
…der Bescheidbegründung führte der steuerliche Vertreter aus, dass die steuerlichen Anerkennungskriterien für ein Dienstverhältnis - Publizitätserfordernis - eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Vertragsinhalt - Abschluss eines Dienstvertrages unter gleichen Bedingungen zwischen familienfremden Personen - gegenständlichenfalls erfüllt seien. So habe der Bw. laufend den monatlichen Nettolohn auf das Bankkonto…
…sie auch den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen - zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Abgabenrechtes nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären…