…als Amtsbeauftragter) vom 17. und 22. März 2005, gerichtet jeweils an die Beschuldigte, mit welchen ua Durchsuchungen der Räumlichkeiten der JS GmbH in D und BÜ durch Organe der genannten Finanzstrafbehörde angeordnet worden waren, zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden mangels Legitimation des Beschwerdeführers als…
…ist das Untersuchungsverfahren (ausführliche Sachverhaltsermittlung) durch den "Strafreferenten" durchzuführen und tritt dieser im Verfahren vor dem Spruchsenat als "Ankläger" (bezeichnet als Amtsbeauftragter) auf. Im gerichtlichen Strafverfahren ist der "Strafreferent" im Ermittlungsverfahren "Kriminalpolizei" und hat sämtliche Sachverhaltserhebungen sowie Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Auftrag des Staatsanwalts durchzuführen…
…erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz leitete mit dem im Spruch genannten Bescheid das Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer (Bf.) ein, weil der Verdacht bestehe, er habe im Bereich des Hauptzollamtes Wien…
…gegenständlichen Hausdurchsuchung ist der begründete Verdacht, dass sich in den zur Durchsuchung vorgesehenen Räumlichkeiten Gegenstände befinden, die im Finanzstrafverfahren (hier: gegen den Beschwerdeführer und allenfalls andere Personen) als Beweismittel in Betracht kommen (siehe dazu VwGH 19.5.1994, 92/15/0173, 93/15/0132 - ÖStZB…
…erweist sich der Bescheid als rechtens, weshalb insoweit spruchgemäß dem Begehren der Beschwerdeführerin auf seine Aufhebung ein Erfolg zu versagen war. Hinsichtlich ihrer weiteren im Schriftsatz unter Punkt 2 gestellten Anträge ist - soweit diese einer Umsetzung überhaupt zugänglich wären (wie wollte man beispielsweise durchgeführte Einvernahmen…
…AD Pohl als Amtsbeauftragter, vom 16. September 2003, SN 2003/00438-001, betreffend Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16. September 2003 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde…
…Haim als Amtsbeauftragter vertretenen) Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 5. April 2006, Zl.500/90621/09/2004 (zu Str.Nr. 500000/2006/00000), über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gem. § 83 Abs.1 des Finanzstrafverfahrens (FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…Jungwirth vertretenen als Amtsbeauftragter) Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. November 2003, Zl.500/91061/2003, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu StrNr. 500/2003/00234-001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…Erich Jungwirth als Amtsbeauftragter vertretenenen) Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, vom 10. Februar 2004, Zl.500/90412/04/2003 (zu StrNr 500/2004/00029-001), betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens gem. § 83 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…Tz 2, 6 und 7) wird der Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21. Oktober 2002 hat das Finanzamt Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 052/2002/00130-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass dieser…
…wurde erwogen: Die Beschwerdeführerin hat die gegenständliche Eingabe am 22. Oktober 2009 beim Finanzamt Landeck Reutte mittels e-Mail eingebracht. Adressat dieser e-Mail war der Leiter des Bereiches Strafsachen beim Finanzamt Landeck Reutte. Auf der Eingabe findet sich der Vermerk "vorab als e-mail"…
…Erich Jungwirth als Amtsbeauftragter vertretenen) Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, Zl.500/91062/2003, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu StrNr. 500/2003/00235-001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…Verdachtes, in den zu durchsuchenden Räumen befänden sich Unterlagen, die in einem Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kämen, gerechtfertigt. Der Hausdurchsuchungsbefehl wurde dem Beschwerdeführer am 25. Juni 1996 ausgefolgt und die Hausdurchsuchung sogleich vollzogen. Im Zuge der Hausdurchsuchung wurden zur Sicherung von Beweismitteln verschiedene Unterlagen…
…Bescheid [ ..... ] eines Spruchsenatsvorsitzenden auch der Amtsbeauftragte. Dabei entscheidet gemäß § 62 Abs.1 und 3 FinStrG über derartige Rechtsmittel gegen Hausdurchsuchungsbescheide bzw. über verfahrensfreie Ausübungen unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt der laut Geschäftsverteilung zuständige Vorsitzende eines Berufungssenates als Organ des Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz…
…S) als Beweismittel in Betracht kommen (siehe dazu VwGH 19.5.1994, 92/15/0173, 93/15/0132 - ÖStZB 1995, 31; VwGH 20.3.1997, 94/15/0046 - ÖStZB 1997, 707; VwGH 25.9.2001, 98/14/0182 - ÖStZB 2002/444). Der Beschwerdeführer bestreitet diesen…
…hätte als nächstes der Amtsbeauftragte gegenüber D und der X-Bank lediglich die Verhängung von Zwangsstrafen androhen können und diese dann in weiterer Folge bei gleich bleibendem Ungehorsam verhängen können. Die Ausübung eines physischen Zwanges oder die Gefahr eines solchen bei Nichtbefolgung hat somit nicht…
…in dem seitens der Amtsbeauftragten SB das Erscheinen des Beschuldigten bei der Verhandlung, die Strafhöhe der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe und das Wort "RM-Verzicht" festgehaltenen wurde. Dass drei Personen irren und sowohl in einem Protokoll als auch in einem zeitgleich erstellten Aktenvermerk der Amtspartei unrichtigerweise…
…2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 13. August 1998 gegen das Erkenntnis des Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 13. Juli 1998, StrLNr. 64/98, (Amtsbeauftragter: OR Mag. Erich Jungwirth) im fortgesetzten Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung am 16. November 2004…
…als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen HB , geb. xxxx, geborener HO, Bilanzbuchhalter, whft. A, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a aF Finanzstrafgesetz (FinStrG), Finanzamt Feldkirch, Vormerknummer 098/2010/xxx, Amtsbeauftragter HR…
…als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen HB, geb. xxxx, geborener HO, Bilanzbuchhalter, whft. A, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a aF Finanzstrafgesetz (FinStrG), Finanzamt Feldkirch, Vormerknummer 098/2010/xyz, Amtsbeauftragter HR…