…Juni) 3.129 Tonnen Abfälle (Gießereisand der Abfallschlüsselnummer 31489) auf den Grundstücksparzellen X., ablagern ließ, ohne hiefür beim Zollamt Salzburg eine Altlastenbeitragsanmeldung abgegeben zu haben und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen hat. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des…
…Scheune angefallen sind, auf seinem Grundstück entsorgte bzw. langfristig lagerte, ohne dafür beim Zollamt Salzburg eine Altlastenbeitragsmeldung abgegeben zu haben und hiedurch ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 27. Oktober 2005…
…2005, Zl. 800/32168/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit der Altlastenbeitragsanmeldung für das zweite Quartal 2004 vom 23. Juni 2004 hat die Beschwerdeführerin (Bf.) 15.411 Tonnen übrige Abfälle angemeldet, den entsprechenden Altlastenbeitrag aber mit Null ausgewiesen. Die…
…2005, Zl. 800/31374/1/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit der Altlastenbeitragsanmeldung für das erste Quartal 2004 vom 7. Mai 2004 hat die Beschwerdeführerin (Bf.) 17.052 Tonnen übrige Abfälle angemeldet, den entsprechenden Altlastenbeitrag aber mit Null ausgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 26. September 1997, GZ. 100/0010771/97, betreffend Altlastenbeitrag, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
…800/33039/2005, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Altlastenbeitrag für das dritte Quartal 2005 wird für 52.462 Tonnen mit € 3,410.030,00 festgesetzt. Entscheidungsgründe Mit der Altlastenbeitragsanmeldung für das dritte Quartal 2005 vom 11. November 2005 hat…
Die Schätzung dieser Bemessungsgrundlagen erfolgte schlüssig und nachvollziehbar auf Grund der Vermessungen des wasserrechtlichen Bauaufsichtsorganes vom August 1998 und November 1998 und des in diesen Vermessungen ausgewiesenen Verfüllvolumens von 11.240 m³ im Bereiche des Teiches der Deponie und von 7.900 m³ im Bereich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch Mag. German Storch und Mag. Rainer Storch, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Bürgerstraße 62, vom 21. Jänner 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 17. Dezember 2009, Zahl xxxxxx/xxxxx/2009, betreffend…
…2005, Zl. 800/30533/1/2005, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit der Altlastenbeitragsanmeldung für das vierte Quartal 2004 vom 7. Feber 2005 hat die Beschwerdeführerin (Bf.) 15.658 Tonnen übrige Abfälle angemeldet, den entsprechenden Altlastenbeitrag aber mit Null ausgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Plankel, Mayerhofer & Partner, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Am Rathauspark, vom 23. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 22. Jänner 2010, Zahl xxxxxx/xxxxx/01/2009, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Klaus Rieger, Rechtsanwalt, 8572 Bärnbach, Telepark 1/II, vom 12. Juli 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz, vertreten durch HR Mag. Peter Pozezanac, vom 15. Juni 2004, Zahl: 1234, betreffend Altlastenbeitrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hannes Hammerschmidt, Mag. Gernot Götz, Rechtsanwälte, 9800 Spittal/Drau, Tiroler Straße 18, vom 29. August 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 30. Juli 2007, GZ. 42000/06403/2007, betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Alfred Klaming und Mag. Bernhard Lang über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Karl Maier Rechtsanwalts GmbH, 8720 Knittelfeld, Hauptplatz 13, vom 10. April 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung…
…gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) für das vierte Quartal 2003 in Höhe von € 632.420,40 fest. Die Beschwerdeführerin habe in ihrer Altlastenbeitragsanmeldung 618 Tonnen Baurestmassen und 14.403 Tonnen übrige Abfälle angemeldet, den Altlastenbeitrag jedoch mit Null ausgewiesen. Gemäß § 3…
…bewirkt habe, dass er für die im ersten Quartal 2010 auf seinen Grundstücken der Nummern 1 und 2 je KG Y abgelagerten altlastenbeitragspflichtigen Abfälle und zwar 50 Tonnen Baumwurzeln beim Zollamt Salzburg keine Altlastenbeitragsanmeldung abgegeben und den Altlastenbeitrag nicht entrichtet und hiedurch eine Finanzvergehen nach §…
…400/07525/2005, wurde der Berufung der beiden Berufungswerber stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Mit Telefax vom 24. Oktober 2005 übermittelte der Bf. dem Zollamt eine Altlastenbeitragsanmeldung über 16 Tonnen (14 m³). Mit Schreiben vom 19. November 2005 teilte der Bf. dem Zollamt Klagenfurt…
…der Bf. hätte es unterlassen, für die im August 2002 durchgeführte Verfüllung von Baurestmassen auf dem Grundstück A zum Zweck der Befestigung der Forststraße B (Verlängerung) die dafür notwendige Altlastenbeitragsanmeldung für das 3. Quartal 2002 beim Zollamt Graz einzureichen und den Altlastenbeitrag zu entrichten. Eine…
…hätte es unterlassen, für die im August 2002 durchgeführte Verfüllung von Baurestmassen auf dem Grundstück A, zum Zweck der Befestigung der Forststraße B (Verlängerung) die dafür notwendige Altlastenbeitragsanmeldung für das 3. Quartal 2002 beim Zollamt Graz einzureichen und den Altlastenbeitrag zu entrichten. Eine Beitragsfreiheit für…
…Abfallkategorie Baurestmassen bzw. Erdaushub zugehörend, auf Veranlassung und mit Duldung der Bf. langfristig abgelagert worden waren. Da die gesetzlich vorgesehenen Altlastenbeitragsanmeldungen nicht abgegeben wurden, waren die Abgaben nach § 201 BAO mit Bescheid vorzuschreiben. Da die Abgaben nicht zum gesetzlich fixierten Fälligkeitstag entrichtet waren, war der…
…ohne Abgabe einer Altlastenbeitragsanmeldung und ohne Entrichtung des Altlastenbeitrages in Höhe von € 4.300,78, langfristig auf einem unbekannten Grundstück abgelagert wurden, 2.) im Jahr 1999 ca. 1000 Tonnen altlastenbeitragspflichtige Baurestmassen vom Abbruchobjekt "Sporthalle Waidmannsdorf" in Klagenfurt ohne Abgabe einer Altlastenbeitragsanmeldung und ohne Entrichtung…