…der Alleinerzieherabsetzbetrag mit der Begründung nicht gewährt, da der Bw. im Kalenderjahr nicht mehr als sechs Monate für mindestens ein Kind Anspruch auf Familienbeihilfe gehabt hätte. Dagegen erhob der steuerliche Vertreter des Bw. Berufung, in der er angab, dass dieser die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag…
…den Kinderabsetzbetrag erhalten. Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt pro Jahr: o Mit einem Kind: 494 Euro o Mit zwei Kindern: 669 Euro o Mit drei Kindern: 889 Euro o Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 220 Euro Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag kann…
…Verpflegung, Schule, Bekleidung und Fahrtkosten, werden - wie bei vielen anderen Familien - von den jährlichen Bezügen aus Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag bzw, durch kleinere familiäre Zuwendungen der Großeltern von A.B. in Ort2 abgedeckt. 4. Antrag: 4.1 Darlegung Sachverhalt: Wir haben somit ausreichend dargelegt, dass…
…60% behindert, er bezieht ein monatliches Einkommen iHv € 800,00 und Pflegegeld der Stufe II. Der Bw. hat keinen Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. Rechtslage/Außergewöhnliche Belastung: Ausgaben, die außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, sind bei der…
…Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt. Die Bw ist Mutter einer mj. Tochter, welche im Streitzeitraum in einer Wohngemeinschaft der Gemeinde Wien lebte. Die Bw ist geschieden und lebte im Streitzeitraum nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner. Die Bw bezog bis einschließlich April 2006 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag…
… die Tochter wird im Folgenden kurz als K.T. bezeichnet) und den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB). Mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 16.05.2007 gab das Finanzamt der Berufung teilweise - hinsichtlich der gelten gemachten Sonderausgaben - statt (Gutschrift iHv. € 198,83 anstatt der Nachforderung von € 96,33…
…ab dem Jahr 2000 ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 50,90 € für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes anzuwenden. Die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages ist somit im Streitfall…
…des Alleinerzieherabsetzbetrages gem. § 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988. Dem wurde vom Finanzamt im angefochtenen Bescheid mit der Begründung nicht gefolgt, dass Alleinerzieher (nur) ist, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer ehelichen oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt und den Kinderabsetzbetrag für…
…dass im Jahr 2009 weder vom Bw. selbst noch von seiner Lebensgefährtin Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) bezogen wurde. Dies wurde vom Bw. auch nicht behauptet. Damit ist aber schon der Berufung der Erfolg zu versagen. Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht - anders als nach der im Jahr 2009 anzuwendenden…
…Da der Kinderabsetzbetrag als Teil der Ausgleichszahlung an Ihre von Ihnen dauernd getrennt lebende Gattin (kein (Ehe) Partner im Sinne des § 106 Abs. 3 EStG) ausbezahlt wurde, gilt Ihre Tochter nicht als Kind gemäß § 106 Abs. 1 EStG und somit steht Ihnen der Alleinerzieherabsetzbetrag nicht…
…hatte sie auch Anspruch auf einen Kinderabsetzbetrag. Demzufolge galten ihre Kinder als Kinder im Sinne des EStG, weshalb sie auch - mangels Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner im Jahr 2007 - Anspruch auf einen Alleinerzieherabsetzbetrag im Streitjahr 2007 hatte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1…
…beide aus der Ehe stammenden Kinder. Die Familienbeihilfe beziehe der Bw. seit Jänner 2004. Es lägen somit sämtliche Voraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages in den Streitjahren vor. In seiner Stellungnahme zum Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz führt der Bw. ergänzend aus: Es sei richtig…
…f). Dies war aber bei keinem der beiden Kinder des Bw. der Fall. Da Voraussetzung für den Alleinerzieherabsetzbetrag das Vorhandensein eines "Kindes" im oben beschriebenen Sinne zur Voraussetzung hat (Anspruch auf Kinderabsetzbetrag für mehr als sechs Monate), wovon im gegenständlichen Fall nicht auszugehen war, konnte…
… 33 Anm. 22). Der Kinderabsetzbetrag wird auch im Familienbeihilfenverfahren - und nicht im Einkommensteuerverfahren - berücksichtigt. Die Bw. G K hat nach der Aktenlage während des ganzen Jahres 2010 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für sich selbst bezogen. Der Alleinerzieherabsetzbetrag nach § 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 geht…
…dies kein Hinderungsgrund dafür, dass zumindest eine der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages erfüllt ist. Als Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten jedoch nach der Bestimmung des § 106 Abs. 1 Kinder, für die dem Steuerpflichtigen mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag nach …
…Die Anspruchsvoraussetzungen für den Alleinerzieherabsetzbetrag sind vielmehr in Z 2 iVm mit Z 3 und § 106 klar und deutlich geregelt. Demnach steht der Alleinerhalterabsetzbetrag zu, wenn dem Steuerpflichtigen für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Jahr ein Kinderabsetzbetrag zusteht und dieser tatsächlich alleinerziehend…
…Antrag in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2010 entsprechend, der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht oder nicht. Während das Finanzamt dies mit der Begründung, die Berufungsführerin habe die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für ihren Sohn ab Juli 2010 und damit im Streitjahr nicht mehr als sechs Monate bezogen, verneint…
…berechnet wurde, überprüft und für richtig befunden. Die Nachforderung ergibt sich auf Grund der Rückforderung des Alleinerzieherabsetzbetrages." Die Bw. beantragte die Vorlage der Berufungen der Streitjahre an die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit gleich lautender Begründung: "Unsere Personalverrechnungsstelle hat es nicht der Mühe wert gefunden, mich…
…das Kind krank sei und müsse im Erwerbsleben stehen, um sich und das Kind erhalten zu können. Gemäß EStG stehe der Alleinerzieherabsetzbetrag für die Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen zu. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 4 EStG 1988 in der hier geltenden Fassung stehen…
…2009 ganzjährig die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt und dem elektronischen Abgabeninformationssystem des Bundes und ist insoweit nicht strittig. Rechtliche Würdigung: Zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltspflichten steht gemäß § 33 Abs. 4 Z. 2 EStG 1988 einem Alleinerzieher ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu…