…Berufungsbehörde nach dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung etwa dann als rechtswidrig erweist, wenn die Forderung, für die gehaftet werden soll, aus einem bestimmten Grund nicht mehr dem Rechtsbestand angehört. Im Haftungsbescheid ist nämlich inhaltlich auch die Feststellung enthalten, dass die Abgabenschuld jedenfalls mit dem…
…Berufungsbehörde nach dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung etwa dann als rechtswidrig, wenn die Forderung, für die gehaftet werden soll, aus einem bestimmten Grund nicht mehr dem Rechtsbestand angehört. Im Haftungsbescheid ist nämlich inhaltlich auch die Feststellung enthalten, dass die Abgabenschuld jedenfalls mit dem Betrag…
…dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht (z.B. durch Entrichtung) erloschen ist (Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung, vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 7 Tz 10). Wie schon erwähnt ist der Spruch des Haftungsbescheides die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe…
…hinsichtlich einer Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten werde in Abrede gestellt. Zu Unrecht erhobene Abgaben schließen von vornherein eine Pflichtverletzung des Vertreters aus. Die Prüfung habe in Abwesenheit des Bw. stattgefunden und ihm sei keine Gelegenheit eingeräumt worden hinsichtlich der nicht anerkannten Vorsteuern einen Belegnachweis zu erbringen…
…der vom Finanzamt durchgeführten Forderungspfändungen Zahlungen an das Finanzamt in Höhe von 6.000 € (17.8.2007) und 6.135,10 € (2.10.2007) geleistet. Da diese Zahlungen zur Gänze mit den ältesten haftungsgegenständlichen Abgabenschulden verrechnet wurden, kommt insoweit der Grundsatz der Akzessorietät…
…haftungsgegenständlichen Abgabenschuld bei der Primärschuldnerin Fa. X-GmbH, welche nach Abwicklung eines Konkursverfahrens, das mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 10. August 2009, GZ., nach Schlussverteilung aufgehoben wurde. Am 14. Jänner 2010 wurde die genannte Primärschuldnerin amtswegig gemäß § 40 FBG im Firmenbuch gelöscht. Nach der…
…hob der Unabhängige Finanzsenat mit Berufungsentscheidung vom 4. Juli 2012 den Haftungsbescheid mangels aushaftenden Rückstandes ebenfalls auf (UFS RV/0448-W/12). Daraufhin wurde mit Bescheid vom 24. Jänner 2013 die am 19. Juli 2011 durchgeführte Löschung von Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft in Höhe von €…
…Vielmehr wäre der Akzessorietät der Säumniszuschläge gegebenenfalls durch die im § 217 Abs. 8 BAO für den Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld getroffene Regelung Rechnung zu tragen (vgl. Ritz, BAO4, § 217, Tz 50 ff). Mit anderen Worten: Im Fall eines (teilweisen) Erfolges der Berufung gegen…
…fristgerecht bezahlt worden. Durch diese Zahlung sei die restliche Abgabenschuld zur Gänze getilgt und daher abzuschreiben gewesen. Durch die völlige Befriedigung des Ausgleichs sei zufolge Akzessorietät der Haftungsschuld von der Abgabenschuld für eine Haftungsinanspruchnahme kein Raum mehr, da keine Abgabenschuld mehr bestehe. Aus diesem Grunde…
…-missbrauch der Abgabenbehörde erster Instanz bei Heranziehung des Bw. zur Haftung nicht gesehen werden, weswegen der Bw. auch zu Recht im vollen Ausmaß der uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen wurde. Aus dem Grundgedanken der Akzessorietät der Haftung war jedoch betreffend Umsatzsteuer 2000 auf einen derzeit…
…nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden sind, hierzu nicht ausreichen; es sei denn, er weist nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im…
…mit dem Entstehen der Abgabenschuldigkeiten der GmbH, für die der Berufungswerber als Haftungspflichtiger in Anspruch genommen wurde, findet daher im Haftungsverfahren nicht statt. Die gegenständlichen Haftungsschulden betreffen sowohl Kapitalertragsteuer als auch Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Nebengebühren, auf welche sich die persönliche Haftung aufgrund der Bestimmung des…
…eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht (z.B. durch Entrichtung) erloschen ist (Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung, vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 7 Tz 10). Wenn nun der Spruch des Haftungsbescheides dermaßen unkonkret ist, dass nicht nachvollzogen werden kann, aus welchen einzelnen Abgabenschuldigkeiten sich der…
…der "vermuteten" Haftung erfolgten) Zahlungen ist jedoch, dass sich die Haftungssumme aufgrund der Akzessorietät der Haftung (eine Haftung ist nur für offene, bei der Primärschuldnerin uneinbringliche Abgaben auszusprechen) entsprechend verringert hat. Die erfolgten Quotenzahlungen wurden offensichtlich auf die offene Abgabenschuld der Primärschuldnerin angerechnet, sodass der…
…dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht (z.B. durch Entrichtung) erloschen ist (Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung, vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 7 Tz 10). Wie schon erwähnt ist der Spruch des Haftungsbescheides die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe…
…94/14/0147). Aus den Abgabenakten ergäbe sich kein Anhaltspunkt, dass zum Fälligkeitszeitpunkt der in Haftung gezogenen Abgaben entsprechende Mittel zur Tilgung dieser Abgabenschuldigkeiten vorhanden gewesen wären. Auch insoweit sei die Abgabenbehörde daher nicht von ihrer Ermittlungspflicht entbunden (VwGH 28.05.1993, 93/17/0049…
…für die Entrichtung der Abgaben des Betriebes Sorge zu tragen. Aufgrund des aushaftenden Abgabenrückstandes müsse bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen werden, dass die Berufungswerberin diese Verpflichtung schuldhaft verletzt habe. Die Abgabenschulden seien bei der primärschuldnerischen Gesellschaft uneinbringlich. In der dagegen erhobenen Berufung wurde…
…sei die Abgabenschuld gegenüber der Hauptschuldnerin, die im Firmenbuch seit 2001 vermögenslos gelöscht worden sei, längst verjährt. Hinsichtlich einer verjährten Abgabenschuld sei die Inanspruchnahme eines Haftungspflichtigen unzulässig. Dies ergebe sich aus der Tatsache, dass zufolge Akzessorietät der Haftungsschuld von der Hauptschuld bei Erlöschen der Hauptschuld…
…Haftung des Berufungswerbers als Komplementär der KEG für Gesellschaftsschulden im vorstehenden Sinn wurde vom Rechtsvertreter im Berufungsschriftsatz auch außer Streit gestellt. Außer der Gesellschafterstellung verlangt § 12 BAO als weitere Haftungsvoraussetzung eine Abgabenschuld einer vom Tatbestand umfassten Gesellschaft. Die Akzessorietät der abgabenrechtlichen Haftung des Gesellschafters setzt…
…Abgabenschulden zu verstehen ist. Die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen setzt voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden ist (materielle Akzessorietät der Haftung). Die Haftung wird subsidiär mit Haftungsbescheid geltend gemacht. Die Formulierung "Täter und andere an der Tat Beteiligte" nimmt auf § 11 FinStrG Bedacht, wonach nicht nur der…