…4 Tz 9). Im vorliegenden Fall wurden die aushaftenden Abgabenschulden nach Erlassung der Haftungsbescheide durch einen weiteren Haftungspflichtigen entrichtet. Dies führte zum Erlöschen der Abgabenschuld. Aufgrund der Akzessorietät der Haftung gem. § 9a BAO war daher der Bescheid vom 25.11.2016, mit dem der Bf…
…Berufungsbehörde nach dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung etwa dann als rechtswidrig erweist, wenn die Forderung, für die gehaftet werden soll, aus einem bestimmten Grund nicht mehr dem Rechtsbestand angehört. Im Haftungsbescheid ist nämlich inhaltlich auch die Feststellung enthalten, dass die Abgabenschuld jedenfalls mit dem…
…Berufungsbehörde nach dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung etwa dann als rechtswidrig, wenn die Forderung, für die gehaftet werden soll, aus einem bestimmten Grund nicht mehr dem Rechtsbestand angehört. Im Haftungsbescheid ist nämlich inhaltlich auch die Feststellung enthalten, dass die Abgabenschuld jedenfalls mit dem Betrag…
…Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld einerseits entstanden ist und andererseits noch nicht erloschen ist (vgl. VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Entscheidungen über Rechtsmittel müssen berücksichtigen, ob die haftungsgegenständliche Abgabenschuld zwischen Erlassung des Haftungsbescheids, Einbringung der Beschwerde…
…dem Abgabenkonto der Gesellschaft ersichtlich. Die Abgabenschuldigkeiten für die die Bf. zur Haftung herangezogen wurden, haften demnach in Folge Entrichtung durch den weiteren zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer nicht mehr aus. Personen, die nach den Abgabenvorschriften für eine Abgabe haften, werden durch Geltendmachung der Haftung zu…
…€ aushafte. Am Abgabenkonto der Primärschuldnerin scheine derzeit ein Rückstand in Höhe von 31.683,23 € auf. Darin sei die Umsatzsteuer 2005 mit einem Betrag von 13.973,44 € enthalten. Die übrigen im Vorhalt vom 14. September 2012 aufgelisteten Abgabenschuldigkeiten (L 2005, DB…
…dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht (z.B. durch Entrichtung) erloschen ist (Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung, vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 7 Tz 10). Wie schon erwähnt ist der Spruch des Haftungsbescheides die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe…
…Ausgleichs zufolge Akzessorietät der Haftungsschuld von der Abgabenschuld für eine Haftungsinanspruchnahme kein Raum mehr sei, da keine Abgabenschuld mehr bestehe, es an einer rechtlichen Grundlage für eine Haftungsinanspruchnahme des früheren Geschäftsführers fehle, so ist auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach der Abschluss…
…nicht mehr zulässig, wenn der betreffende Abgabenbetrag nach Veranlagung (§ 41 EStG 1988) des Arbeitnehmers entrichtet wurde (vgl. VwGH 13.9.1972, 2218/71; VwGH 10.4.1985, 84/13/0004). Auch eine Entrichtung durch Dritte würde dazu führen, dass insoweit die Abgabenschuldigkeit erfüllt wäre; eine…
…hinsichtlich einer Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten werde in Abrede gestellt. Zu Unrecht erhobene Abgaben schließen von vornherein eine Pflichtverletzung des Vertreters aus. Die Prüfung habe in Abwesenheit des Bw. stattgefunden und ihm sei keine Gelegenheit eingeräumt worden hinsichtlich der nicht anerkannten Vorsteuern einen Belegnachweis zu erbringen…
…der vom Finanzamt durchgeführten Forderungspfändungen Zahlungen an das Finanzamt in Höhe von 6.000 € (17.8.2007) und 6.135,10 € (2.10.2007) geleistet. Da diese Zahlungen zur Gänze mit den ältesten haftungsgegenständlichen Abgabenschulden verrechnet wurden, kommt insoweit der Grundsatz der Akzessorietät…
…haftungsgegenständlichen Abgabenschuld bei der Primärschuldnerin Fa. X-GmbH, welche nach Abwicklung eines Konkursverfahrens, das mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 10. August 2009, GZ., nach Schlussverteilung aufgehoben wurde. Am 14. Jänner 2010 wurde die genannte Primärschuldnerin amtswegig gemäß § 40 FBG im Firmenbuch gelöscht. Nach der…
…hob der Unabhängige Finanzsenat mit Berufungsentscheidung vom 4. Juli 2012 den Haftungsbescheid mangels aushaftenden Rückstandes ebenfalls auf (UFS RV/0448-W/12). Daraufhin wurde mit Bescheid vom 24. Jänner 2013 die am 19. Juli 2011 durchgeführte Löschung von Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft in Höhe von €…
…Vielmehr wäre der Akzessorietät der Säumniszuschläge gegebenenfalls durch die im § 217 Abs. 8 BAO für den Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld getroffene Regelung Rechnung zu tragen (vgl. Ritz, BAO4, § 217, Tz 50 ff). Mit anderen Worten: Im Fall eines (teilweisen) Erfolges der Berufung gegen…
…fristgerecht bezahlt worden. Durch diese Zahlung sei die restliche Abgabenschuld zur Gänze getilgt und daher abzuschreiben gewesen. Durch die völlige Befriedigung des Ausgleichs sei zufolge Akzessorietät der Haftungsschuld von der Abgabenschuld für eine Haftungsinanspruchnahme kein Raum mehr, da keine Abgabenschuld mehr bestehe. Aus diesem Grunde…
…Abgabenkonto der Primärschuldnerin umgebucht (vgl. die Angabe der Beschwerdeführerin, denen vom Behördenvertreter nicht widersprochen wurde (vgl. S. 4 NS mV)). Mit E-Mail 4. März 2026 wurde mitgeteilt, dass weitere Zahlungen auf dem Abgabenkonto von ***GF1*** eingelangt seien und die Verbuchung mit den Abgabenschuldigkeiten der…
…so würde aufgrund der Akzessorietät der Haftung ohnehin die Haftungsschuld des Bf. entsprechend der Minderung der Abgabenschuld wegfallen. Unter Verweis auf diese Bindungswirkung der zugrundeliegenden Abgabenbescheide im gegenständlichen Haftungsverfahren kann das nicht näher konkretisierte Beschwerdevorbringen des Bf., die zugrundeliegenden Abgabenbescheide seien unrichtig, der Beschwerde gegen…
…sowie der Dienstgeberbeitrag 09/2010 in Höhe von 179,86 €. Dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftungsschuld entsprechend verringert sich somit die Haftungsschuld von 50.475,88 € um den Betrag von 768,82 € auf 49.707,06 €. Hinsichtlich der verbleibenden Abgabenschuldigkeiten in…
…-missbrauch der Abgabenbehörde erster Instanz bei Heranziehung des Bw. zur Haftung nicht gesehen werden, weswegen der Bw. auch zu Recht im vollen Ausmaß der uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen wurde. Aus dem Grundgedanken der Akzessorietät der Haftung war jedoch betreffend Umsatzsteuer 2000 auf einen derzeit…
…nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden sind, hierzu nicht ausreichen; es sei denn, er weist nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im…