…Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz 1987 ausgenommen sei (§ 3 Abs. 1 Ziff. 4 GrEStG). Mit Bescheiden vom 6. Juni 2007 stellte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz fest, 1) dass mit dem gegenständlichen Rechtsgeschäft die Aufstockung eines Landwirtschaftsbetriebes im Sinne des § 2 Z…
Besitz an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entscheidet grundsätzlich die Agrarbehörde im Verwaltungsverfahren (§ 51 Abs 2 Kärntner FLG; § 98 Abs 2 Kärntner FLG; § 99 Kärntner FLG; § 1 AgrVG ), es sei denn bei Streitigkeiten über Besitz und Eigentum an den Stammsitzliegenschaften (§ 98 Abs 4 lit b Kärntner FLG…
…3.a). Der Erwerb von Genussrechten unterscheidet sich wesentlich vom Erwerb eines Anteilsrechtes an agrargemeinschaftlichen Grundstücken (vgl. Punkt 3 d.). Auf die Bewirtschaftung und Verwaltung der agrargemeinschaftlichen Grundstücke der Bw. darf die Agrarbehörde wesentlichen Einfluss nehmen (vgl. Punkt 3 c; 3 e, davon insbesondere aa…
…111/1982) nicht. jj.) Über Streitigkeiten der Mitglieder der Bw. untereinander, zwischen der Bw. und ihren Organen oder Mitgliedern, über Streitigkeiten betreffend Eigentum oder Besitz an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entscheidet grundsätzlich die Agrarbehörde im Verwaltungsverfahren (§ 51 Abs 2 Kärntner FLG; § 98 Abs 2 Kärntner FLG; …
…der Grunderwerbsteuer gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG 1987. Ein Bescheid der Agrarbehörde, wonach der Erwerb des Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens oder im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens erfolgt sei, konnte jedoch vom Bw. nicht beigebracht werden. Mit Bescheiden je vom 17. Oktober 2002 hat…
…für die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG 1987 die Vorlage des Bescheides der Agrarbehörde über das erfolgte Flurbereinigungsverfahren erforderlich ist und um Übermittlung dieses Bescheides gebeten. Am 1. März 2002 wurde dem Finanzamt mitgeteilt, dass das Verfahren bei der Niederösterreichischen…
…111/1982) nicht. jj.) Über Streitigkeiten der Mitglieder der Bw. untereinander, zwischen der Bw. und ihren Organen oder Mitgliedern, über Streitigkeiten betreffend Eigentum oder Besitz an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entscheidet grundsätzlich die Agrarbehörde im Verwaltungsverfahren (§ 51 Abs 2 Kärntner FLG; § 98 Abs 2 Kärntner FLG; …
…Anfrage des Finanzamtes, ob es sich bei der gegenständlichen Interessentschaft um eine Agrargemeinschaft im Sinne des § 34 TFLG handle, wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Agrarbehörde, mitgeteilt, dass es sich bei der Interessentschaft um eine unregulierte Agrargemeinschaft handle, welche nach den Bestimmungen des § 34…
…des Bundes nach den jeweiligen Ausführungsgesetzen der Länder bestehen. Den Liegenschaftseigentümern der Stammsitzliegenschaften kommt dabei ein Anteilsrecht an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken zu. Die Veräußerung und die Absonderung von Anteilsrechten sind von der Genehmigung der Agrarbehörde abhängig (vgl. KStR 2011, Rz 51). Bei den Anteilsrechten handelt…
…des Bundes nach den jeweiligen Ausführungsgesetzen der Länder bestehen. Den Liegenschaftseigentümern der Stammsitzliegenschaften kommt dabei ein Anteilsrecht an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken zu. Die Veräußerung und die Absonderung von Anteilsrechten sind von der Genehmigung der Agrarbehörde abhängig (vgl. KStR 2011, Rz 51). Bei den Anteilsrechten handelt…
…wonach ua. die Vertragsteile in Kenntnis sind, "dass für die Rechtsgültigkeit des Vertrages und Eigentumserwerbes - bei sonstiger Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes - die Genehmigung durch das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz sowie die Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde erforderlich ist" (Punkt III.). Der Käufer (Bw…
…der Verkäuferin Agrargemeinschaft B das Gst- Nr. 3562/14 in EZ 329 GB C im grundbücherlichen Ausmaß von 935 m2 lastenfrei um den Kaufpreis von 34.034 € gekauft. Aus agrarbehördlicher Sicht vertrat die Aufsichtsbehörde den Standpunkt, dass die Agrargemeinschaft B als bücherliche Eigentümerin des…
…diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu ausgeführt, dass- unbeschadet des Befundes vom 13 .April 2006 wonach die Übertragung der Grundstücke auch in einem Flurbereinigungsverfahren möglich gewesen wäre- im gegenständlichem Verfahren kein Bescheid der Agrarbehörde vorliegen würde, wonach der in Rede stehende Liegenschaftserwerb auf der…
…diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu ausgeführt, dass- unbeschadet des Befundes vom 13 .April 2006 wonach die Übertragung der Grundstücke auch in einem Flurbereinigungsverfahren möglich gewesen wäre- im gegenständlichem Verfahren kein Bescheid der Agrarbehörde vorliegen würde, wonach der in Rede stehende Liegenschaftserwerb auf der…
…26, Grundbuch X geführt hat, bei und kommt abschließend unter Zugrundelegung der Aufstellung der Agrarbehörde zu nachstehender Berechnung: | " Werte in Euro laut Gutachten Dr. P | | € 781.000,-- | Dieser Betrag ist tatsächlich zu erhöhen um die Hälfte von € 496.000,--…
…Grundbuch X, geführt hat, bei und kommt abschließend unter Zugrundelegung der Aufstellung der Agrarbehörde zu nachstehender Berechnung: | " Werte in Euro laut Gutachten Dr. P | | € 781.000,-- | Dieser Betrag ist tatsächlich zu erhöhen um die Hälfte von € 496.000,--, sohin…
…Dagegen brachte der Bw. einen Vorlageantrag mit der Zusage ein, die Unterlagen betreffend Flurbereinigung innerhalb von 14 Tagen vorzulegen. Eine Anfrage des unabhängigen Finanzsenates bei der Agrarbehörde ergab, dass für den gegenständlichen Erwerb kein Flurbereinigungsverfahren anhängig oder abgeschlossen war. Dieses Ermittlungsergebnis wurde dem Bw. vorgehalten…
…nach welchem der angeführten Bestimmungen der Erwerb gemacht wurde; auf die Art des von der zuständigen Behörde (Agrarbehörde) durchgeführten Verfahrens hat die Abgabenbehörde keinen Einfluss. Die Festsetzung der Grunderwerbsteuer - wie im angefochtenen Bescheid - erfolgte somit zu Recht und über die Berufung ist spruchgemäß zu entscheiden…
…nach welchem der angeführten Bestimmungen der Erwerb gemacht wurde; auf die Art des von der zuständigen Behörde (Agrarbehörde) durchgeführten Verfahrens hat die Abgabenbehörde keinen Einfluss. Die Festsetzung der Grunderwerbsteuer - wie im angefochtenen Bescheid - erfolgte somit zu Recht und über die Berufung ist spruchgemäß zu entscheiden…
…war. Nach Punkt IV. des Kaufvertrages war der Käufer darüber unterrichtet, dass der Erwerb der gegenständlichen beiden Mitgliedschaftsrechte der Bewilligung der Agrarbehörde bedurfte. Mit den beiden Grunderwerbsteuerbescheiden vom 6. Februar 1987 wurde ausgehend vom jeweiligen Teilbetrag für diesen Rechtsvorgang rechtskräftig Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Am 13. September…