…Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz 1987 ausgenommen sei (§ 3 Abs. 1 Ziff. 4 GrEStG). Mit Bescheiden vom 6. Juni 2007 stellte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz fest, 1) dass mit dem gegenständlichen Rechtsgeschäft die Aufstockung eines Landwirtschaftsbetriebes im Sinne des § 2 Z…
Besitz an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entscheidet grundsätzlich die Agrarbehörde im Verwaltungsverfahren (§ 51 Abs 2 Kärntner FLG; § 98 Abs 2 Kärntner FLG; § 99 Kärntner FLG; § 1 AgrVG ), es sei denn bei Streitigkeiten über Besitz und Eigentum an den Stammsitzliegenschaften (§ 98 Abs 4 lit b Kärntner FLG…
…3.a). Der Erwerb von Genussrechten unterscheidet sich wesentlich vom Erwerb eines Anteilsrechtes an agrargemeinschaftlichen Grundstücken (vgl. Punkt 3 d.). Auf die Bewirtschaftung und Verwaltung der agrargemeinschaftlichen Grundstücke der Bw. darf die Agrarbehörde wesentlichen Einfluss nehmen (vgl. Punkt 3 c; 3 e, davon insbesondere aa…
…111/1982) nicht. jj.) Über Streitigkeiten der Mitglieder der Bw. untereinander, zwischen der Bw. und ihren Organen oder Mitgliedern, über Streitigkeiten betreffend Eigentum oder Besitz an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entscheidet grundsätzlich die Agrarbehörde im Verwaltungsverfahren (§ 51 Abs 2 Kärntner FLG; § 98 Abs 2 Kärntner FLG; …
…der Grunderwerbsteuer gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG 1987. Ein Bescheid der Agrarbehörde, wonach der Erwerb des Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens oder im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens erfolgt sei, konnte jedoch vom Bw. nicht beigebracht werden. Mit Bescheiden je vom 17. Oktober 2002 hat…
…für die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG 1987 die Vorlage des Bescheides der Agrarbehörde über das erfolgte Flurbereinigungsverfahren erforderlich ist und um Übermittlung dieses Bescheides gebeten. Am 1. März 2002 wurde dem Finanzamt mitgeteilt, dass das Verfahren bei der Niederösterreichischen…
…111/1982) nicht. jj.) Über Streitigkeiten der Mitglieder der Bw. untereinander, zwischen der Bw. und ihren Organen oder Mitgliedern, über Streitigkeiten betreffend Eigentum oder Besitz an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entscheidet grundsätzlich die Agrarbehörde im Verwaltungsverfahren (§ 51 Abs 2 Kärntner FLG; § 98 Abs 2 Kärntner FLG; …
…Abs. 4 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 geht der Status als Anteilsrecht aber verloren, wenn das Teilwaldgrundstück ohne Genehmigung der Agrarbehörde verkauft wird. In diesem Fall gilt das Teilwaldrecht "künftighin" als Nutzungsrecht im Sinne des Tiroler Wald- und Weideservitutengesetzes. Teilwaldrechte stellen somit kein Grundstück im Sinne des …
…Fruchtgenussrecht dar (VwGH 5.3.1990, 89/15/0014). Rz 1457: Erfolgt die Einräumung der Dienstbarkeit durch das Gericht (zB § 3 Notwegegesetz oder § 86 EheG) oder durch die Verwaltungsbehörde (zB bei Enteignungen nach § 2 Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz - EisbEG oder durch die Agrarbehörde) ist keine Gebührenpflicht gegeben.
…Nicht umfasst sind Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder vor den Höchstgerichten. | § 15 Abs. 1 AgrVG 1950 | Die zur Durchführung eines Verfahrens vor der Agrarbehörde 1. zur Regelung der Flurverfassung (Zusammenlegung, Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken durch Teilung oder Regulierung…
…Agrargemeinschaft ist (also keine solche Personengemeinschaft), vorliegt, so ist dem Finanzamt nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften eine Entscheidung der Agrarbehörde beizubringen. Zur Frage des Umfanges der Steuerpflicht siehe Rz 175. Rz 53: Zusammenlegungsgemeinschaften und Flurbereinigungsgemeinschaften im Sinne der Ausführungsgesetze zum Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, BGBl. Nr…
…Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft zählen nicht zum Grund und Boden und seien auch keine grundstücksgleichen Rechte. Zum Einwand der Bindungswirkung der Finanzverwaltung an Bescheide der Agrarbehörde wurde unter Berufung auf ergangene Erkenntnisse ausgeführt, dass eine allfällige Bindungswirkung im Bereich der Grunderwerbsteuer für die Steuerbefreiung nach …
…seit 12. August 2016 zur Hälfte Miteigentümerin. Mit den Anrainern AnrainerXY laufe ein Flurbereinigungsverfahren über die Agrarbehörde Graz - Grundstückstausch ohne Bezahlung. Die belangte Behörde richtete in Folge per E-Mail vom 09. Dezember 2021 an den Bf. ein Ersuchen um Übermittlung folgender Unterlagen: -) Belege über…
…zum 01.01.2014, AZ ***11*** eine wirtschaftliche Einheit die nach § 2 Abs. 3 GrEStG grunderwerbsteuerrechtlich als ein Grundstück anzusehen sind. Laut Bescheid des ***12*** als Agrarbehörde vom 26.05.2015, Zahl ***13*** war der gegenständliche Grunderwerb hinsichtlich der Grundstücke Nr. ***9*** gemäß § 45 des…
… 293 b BAO" unter Beilage der Anhänge 1 und 2 - "Bescheid Flurbereinigungsverfahren" (= Bescheid von der Agrarbehörde OÖ als Organ der Landesverwaltung vom 22.9.2015) und Tauschvertrag vom 6.12.2013 - in der Begründung. Aus der am 7.2.2019 übermittelten Einkommensteuererklärung 2014 geht…
…nachzuweisen. Die folgenden Unterlagen wurden dem Finanzamt, eingelangt am 22.01.2018, vom Bf übermittelt: Ein Bescheid der Agrarbehörde vom 2.2.2015 bezüglich der Bringungsgemeinschaft. Eine Rechnung, datiert mit 20.10.2016 und die dazugehörige Einzahlungsbestätigung, datiert mit 16.12.2016 über einen Baggereinsatz…
…und Streunutzungsrechte verbleiben ungeschmälert bei der bisherigen Stammsitzliegenschaft und werden von diesem Vertrag nicht berührt. Gemäß § 39 TFLG ist eine Genehmigung durch die Agrarbehörde nicht erforderlich, da von der Stammsitzliegenschaft nicht mehr als 2000 m² abgeschrieben werden und eine Fläche von mehr als einem Hektar…
…1975) geregelt sind (insb. die Organe der Agrargemeinschaft, Mitgliedschaftsrechte und -pflichten, Aufsicht der Agrarbehörde, Regulierungs- und Teilungsverfahren). Die Agrargemeinschaft besteht aus der Gesamtheit der jeweiligen Eigentümer der Stammsitzliegenschaften, an deren Eigentum ein Anteilsrecht an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden ist sowie jener Personen, denen persönliche (walzende…
…Kaufpreis beträgt pauschal € 10.000, der unmittelbar nach Verbücherung des Eigentumsrechtes des Bf vom Treuhänder an die Verkäuferin auszuzahlen ist (Pkt. IV.). Der Vertrag bedarf der agrarbehördlichen Genehmigung (Pkt. V. e). Das Finanzamt hat daraufhin dem Bf mit Bescheid vom 27.10.2017, StrNr…
…ist eine Gemeinschaft iSd. Steiermärkischen Agrargemeinschaftsgesetzes 1985 Abs. 2: Sie ist als Personengemeinschaft auf dem Gebiet der Bodenreform eine öffentlich rechtliche Körperschaft, besitzt somit eigene Rechtspersönlichkeit und unterliegt der Aufsicht der Agrarbehörden (§ 23) Abs. 3: Die Agrargemeinschaft hat die Aufgabe, zur erfolgreichen Bewirtschaftung agrargemeinschaftlicher Grundstücke…