…Rückerstattung der im Jahr 1995 bezahlten Grunderwerbsteuer". Das Finanzamt teilte mit Schreiben vom 27. Februar 2006 dem Berufungswerber informativ mit, dass aufgrund der eingetretenen absoluten Verjährung (die Frist beträgt gemäß § 209 Abs. 3 BAO 10 Jahre) keine Bescheidänderung durch das Finanzamt erfolgen kann. Mit Eingabe…
…die belangte Behörde zur Vorlage der Verwaltungsakten sowie zur Erstellung einer Gegenschrift aufgefordert. Der belangten Behörde wurde die Beschwerde vom 14. November 2005 samt Ergänzung vom 1. Dezember 2006 übermittelt. Im Beschwerdeverfahren wurde erstmals der Eintritt der absoluten Verjährung iSd. § 209 Abs. 3 BAO eingewendet…
…es sei denn, dass das zur Zeit der Entscheidung erster Instanz geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre. Eingangs ist festzuhalten, dass die Dauer des Verfahrens vor dem Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof die absolute zehnjährige Verjährungsfrist des § 31 Abs. 5 FinStrG erst für…
…einreichte, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch (jeweils) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird wegen absoluter Verjährung der Strafbarkeit gemäß §§ 82 Abs. 3 lit. c letzte Alternative iVm 136, 157…
…erkannt: Der Berufung wird Folge gegeben. Das Finanzstrafverfahren wird gem. §§ 136, 157 iVm § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG (wegen Eintrittes der absoluten Verjährung) eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates VIII beim Zollamt Klagenfurt Villach vom 5. September 2006, Zl. c., StrafNr. b., SpSNr. a.…
…zufolge des Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 11.8.2005, Zl. c.,im Zeitraum vom 8. März 2000 bis 27. Juni 2001. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 27. Juni 2011 eingetreten. Es war daher mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 iVm …
…Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 7. Jänner 2012 eingetreten. Die Tathandlung zu Punkt 2. des Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 12.10.2004, Zl. c., erfolgte am 15. Jänner 2002. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des…
…allem von Bedeutung, wenn die Frist des § 304 lit. a BAO im Zeitpunkt der Stellung des Wiederaufnahmsantrags bereits abgelaufen ist, somit insbesondere für nach Ablauf der sogenannten absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmsanträge. Unter "Rechtskraft" im Sinne des § 304 lit. b BAO…
…BAO³, § 209 Anm. 20 und § 304 Anm. 2). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor Eintritt der absoluten Verjährung, welche mit 31. Dezember 1999 eingetreten ist, eingebracht wurde. Aus diesem Grund ist die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund des gegenständlichen Antrages nach …
…Da auch die im ErbStG für Gerichte, Versicherungsunternehmen andere Behörden etc. vorgesehenen Meldungen als die absolute Verjährungsfrist in Gang setzend angesehen werden spricht ein Größenschluss dafür auch interne Kontrollmitteilungen zwischen verschiedenen Abteilungen des zuständigen Finanzamtes als "Anzeigen" iSd § 209 Abs. 3 zweiter Satz zu betrachten…
…3 durch Frau Erbin1 Kenntnis erlangt habe. Hinsichtlich dieses Erwerbes trete daher mit 12. Jänner 2004 absolute Verjährung ein. Aus der Aktenklage sei nicht ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt der Abtretungsvertrag als Kontrollmitteilung von der Kapitalverkehrsteuerabteilung in das Bemessungsreferat für die Erbschaftsteuer gelangt sei und könne…
…allem von Bedeutung, wenn die Frist des § 304 lit. a BAO im Zeitpunkt der Stellung des Wiederaufnahmsantrags bereits abgelaufen ist, somit insbesondere für nach Ablauf der sogenannten absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmsanträge. Unter "Rechtskraft" im Sinne des § 304 lit. b BAO…
…gemäß §§ 136, 157 FinStrG in Verbindung mit § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG vorzugehen. Wegen des mittlerweile erfolgten Eintrittes der absoluten Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG kann auch eine Bestrafung des Bw. hinsichtlich des in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruches betreffend versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §…
…Abs. 16 zweiter Satz BAO, wonach sich die Verkürzung der absoluten Verjährungsfrist von 15 Jahren auf 10 Jahre unter der Voraussetzung eines vor dem 1.1.2005 begonnenen Außenprüfungsverfahrens auf den 1.1.2006 verschiebe, als unbegründet abgewiesen. Der Bw stellte mit Schreiben vom 13…
…beginnt der Lauf der Verjährungsfrist mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (OGH 3.9.1998, 12 Os 58/98) Im gegenständlichen Fall ist die gesetzliche Erklärungsfrist für die Einkommensteuer 1997 am 31. März 1998 abgelaufen, sodass am 31. März 2008 die absolute Verjährung eingetreten ist.…
…1992, welche unter Zugrundelegung eines Postlaufes von 3 Werktagen am 23. Dezember 1993 als zugestellt anzusehen sind, waren die letzten, im gegenständlichen Finanzstrafverfahren zu beurteilenden Tathandlungen vollendet. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG ist daher spätestens mit Ablauf des 23. Dezember…
…1995. Die lohnabhängigen Abgaben für November 1995 waren spätestens am 15. Dezember 1995 abzuführen, damit begann an diesem Tag die Verjährungsfrist zu laufen und ist am 15. Dezember 2005 die absolute Verjährung eingetreten. Es war daher spruchgemäß das Verfahren einzustellen. Wien, am 13. März 2006
…Erkenntnisses angeführten Verkürzungen an Kapitalertragsteuer der Jahre 1994 und 1995 waren entsprechend der Bestimmung des § 96 EStG durch Nichtabgabe der Kapitalertragsteueranmeldungen und Nichtabfuhr der Kapitalertragsteuer bis eine Woche nach Ablauf des jeweiligen Monates bewirkt, sodass auch insoweit die absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs…
…Erkenntnisses des Spruchsenates angeführten Verkürzungen an Kapitalertragsteuer 1992 und 1993 waren entsprechend der Bestimmungen des § 96 EStG durch Nichtabgabe der Kapitalertragsteueranmeldungen und Nichtabfuhr der Kapitalertragsteuer bis eine Woche nach Ablauf des jeweiligen Monates bewirkt, sodass auch insoweit die absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs…
… 31 Abs. 1 FinStrG ist als Beginn der Frist für die Verjährung der Strafbarkeit die Abgabe der unrichtigen Steuererklärungen 1993 am 4. Mai 1994 anzusehen, sodass insoweit die absolute Verjährung der Strafbarkeit mit Ablauf des 4. Mai 2004 eingetreten ist. Die unter Punkt 2) des…