…getrennt von seinem Ehepartner, ohne wieder eine eheliche Gemeinschaft aufzunehmen - auf Dauer sein Leben in einer anderen Wohnung verbringt (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Februar 1984, Zl. 83/13/0153). Im Regelfall wird daher die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu…
…die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, zu erforschen, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen (VwGH 21.12.1992, 89/13/0135). Der gegenständliche Sachverhalt war somit auf Basis der vorliegenden Beweismittel im Rahmen der freien Beweiswürdigung folgendermaßen zu…
…mehr oder weniger oft, etwa zum Besuch gemeinsamer Kinder, in diese zurückkehrt (VwGH 15.2.1984, 83/13/0153). c.) Im Regelfall wird daher nicht bloß auf den äußeren Anschein, sondern auf die Absicht der Ehegatten abzustellen sein, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben…
…Dauer sein Leben in einer anderen Wohnung verbringt (siehe VwGH 15. 02. 1984, 83/13/0153). Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz bewirken keine dauernde Trennung. Im Regelfall wird daher die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben…
…muss offensichtlich sein, dass der eine eheliche Gemeinschaft kennzeichnende Wille zur gemeinsamen Lebensführung nicht mehr vorhanden ist. Die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz bewirkt allein keine dauernde Trennung. Im Regelfall wird die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen sein…
…dürfe nämlich von einem strengen Überprüfungsmaßstab ausgegangen werden, den die ausländische Behörde in solchen Fällen anlege. Zu seinem Vorlageantrag ergänzte der Berufungswerber durch seinen steuerlichen Vertreter: Nach der Rechtsprechung des VwGH müsse die Absicht von Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festgestellt werden…
…auf den äußeren Anschein, sondern auf die Absicht der Ehegatten abzustellen sein, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben. Dem subjektiven Willen der Ehegatten kann (nur) dann kein entscheidendes Gewicht mehr beigemessen werden, wenn objektive Umstände eine dauernde Trennung erzwingen (vgl. VwGH 21.12.1992…
…Im Regelfall wird daher die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen sein. Dem subjektiven Willen der Ehegatten kann aber dann kein entscheidendes Gewicht mehr beigemessen werden, wenn objektive Umstände eine dauernde Trennung erzwingen…
…solche dauernde Trennung vorliegt, ist nicht bloß auf den äußeren Anschein, sondern auf die Absicht der Ehegatten abzustellen. Die Behörde ist daher dazu verhalten, die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, zu erforschen, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen…
…zu erhalten. Im Regelfall wird daher die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen sein. Dem subjektiven Willen der Ehegatten kann aber dann kein entscheidendes Gewicht mehr beigemessen werden, wenn objektive Umstände eine dauernde…
…Gemeinschaft leben (VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Bei einer nach dem Willen der Eheleute nicht auf Dauer angelegten räumlichen Trennung bleibt der gemeinsame Haushalt wirtschaftlich gesehen aufrecht. Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben…
…vorübergehend getrennt. Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben. So bewirkt eine auswärtige Berufstätigkeit eines Ehegatten keine dauernde Trennung, wenn in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen an den gemeinsamen Familienwohnsitz zurückgekehrt wird, um dort gemeinsam zu…
…vorübergehend getrennt. Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben. So bewirkt eine auswärtige Berufstätigkeit eines Ehegatten keine dauernde Trennung, wenn in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen an den gemeinsamen Familienwohnsitz zurückgekehrt wird, um dort gemeinsam zu…
…aufrecht ist, und das obwohl die Bw behauptet, nun schon seit mehr als elf Jahren von ihrem Ehegatten dauernd getrennt zu leben. Dass zwischen der Bw und ihrem Ehegatten eine Wirtschaftsgemeinschaft besteht, ergibt sich aus dem Vergleich des Bezirksgerichts Donaustadt vom 29.03.2004, demzufolge…
…insoweit nicht strittig. Beweiswürdigung: Die Bw behauptet trotz der vorliegenden Tatsachen des gemeinsamen Wohnsitzes, von ihrem Ehegatten seit März 2004 dauernd getrennt zu leben. Dass die Bw entgegen ihrem Vorbringen im Streitjahr in einer Gemeinschaft mit ihrem (Ehe)Partner lebte, ergibt sich aus dem Umstand…
…möglich, diese Vermutung zu widerlegen (vgl Doralt/Herzog, EStG14, § 33 Tz. 31; VwGH 22. 10. 1997, 95/13/0161; UFS 9. 3. 2009, RV/0085-K/08). Im Regelfall ist die Absicht der (Ehe-)Partner maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben, sofern…
…oder auf Dauer getrennt leben. Im gegenständlichen Fall hat die Bw. weder behauptet noch nachgewiesen, dass kein einvernehmlicher Wille zur Fortführung ihrer Ehe bestanden habe und die Ehegatten die Absicht gehabt hätten, künftig dauernd getrennt zu leben. Allein aus der Tatsache, dass die Eheleute vorübergehend…
…getrennt gelebt, kann der Ehegatte der Bw. nicht in der Wohnung gelebt haben, in der die Bw. wohnte. Dass die Ehegatten 2004 dauernd getrennt lebten, beweist daher zweifelsfrei, dass der Ehegatte der Bw. in Adresse/Bw. keine Wohnung mit der Absicht, sie beizubehalten und zu…
…das vorübergehend getrennte Wohnen allein ist bei aufrechten ehelichen Beziehungen nicht ausschlaggebend (vgl. UFS 19. 3. 2007, RV/2357-W/06; UFS 2. 2. 2011, RV/2785-W/10). Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben…
…Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben. Von Bedeutung ist daher, ob die Beziehung der Ehegatten vom Willen getragen ist, weiterhin eine Ehe zu führen. Im gegenständlichen Fall hat der Ehegatte mit Zustimmung der Bw bereits…