…getrennt von seinem Ehepartner, ohne wieder eine eheliche Gemeinschaft aufzunehmen - auf Dauer sein Leben in einer anderen Wohnung verbringt (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Februar 1984, Zl. 83/13/0153). Im Regelfall wird daher die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu…
…Ehe spricht grundsätzlich gegen eine "dauernd getrennte" Lebensführung. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar (vgl VwGH 22.10.1997, 95/13/0161, mwN). Im Regelfall ist in diesem Zusammenhang der Rsp des VwGH zufolge auf die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben…
…Im Regelfall sei die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben würden. Von Bedeutung sei daher, ob die Beziehung der Ehegatten vom Willen getragen sei, weiterhin eine Ehe zu führen. Das österreichische Abgabenverfahren sei durch ein Zusammenspiel von amtswegiger Ermittlung…
…die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, zu erforschen, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen (VwGH 21.12.1992, 89/13/0135). Der gegenständliche Sachverhalt war somit auf Basis der vorliegenden Beweismittel im Rahmen der freien Beweiswürdigung folgendermaßen zu…
…solche dauernde Trennung vorliegt, ist nicht bloß auf den äußeren Anschein, sondern auf die Absicht der Ehegatten abzustellen. Die Behörde ist daher dazu verhalten, die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, zu erforschen, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen…
…mehr oder weniger oft, etwa zum Besuch gemeinsamer Kinder, in diese zurückkehrt (VwGH 15.2.1984, 83/13/0153). c.) Im Regelfall wird daher nicht bloß auf den äußeren Anschein, sondern auf die Absicht der Ehegatten abzustellen sein, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben…
…Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, abzustellen. Im gegenständlichen Fall sei der subjektive Wille nicht auf eine dauerhafte Trennung gerichtet. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Beschwerdeführerin mit ihrem Ehegatten über keine gemeinsame Wohnung verfügt hätte. Bestehe die Absicht…
…Dauer sein Leben in einer anderen Wohnung verbringt (siehe VwGH 15. 02. 1984, 83/13/0153). Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz bewirken keine dauernde Trennung. Im Regelfall wird daher die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben…
…muss offensichtlich sein, dass der eine eheliche Gemeinschaft kennzeichnende Wille zur gemeinsamen Lebensführung nicht mehr vorhanden ist. Die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz bewirkt allein keine dauernde Trennung. Im Regelfall wird die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen sein…
…dürfe nämlich von einem strengen Überprüfungsmaßstab ausgegangen werden, den die ausländische Behörde in solchen Fällen anlege. Zu seinem Vorlageantrag ergänzte der Berufungswerber durch seinen steuerlichen Vertreter: Nach der Rechtsprechung des VwGH müsse die Absicht von Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festgestellt werden…
…auf den äußeren Anschein, sondern auf die Absicht der Ehegatten abzustellen sein, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben. Dem subjektiven Willen der Ehegatten kann (nur) dann kein entscheidendes Gewicht mehr beigemessen werden, wenn objektive Umstände eine dauernde Trennung erzwingen (vgl. VwGH 21.12.1992…
…Im Regelfall wird daher die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen sein. Dem subjektiven Willen der Ehegatten kann aber dann kein entscheidendes Gewicht mehr beigemessen werden, wenn objektive Umstände eine dauernde Trennung erzwingen…
…Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen sein. Dem subjektiven Willen der Ehegatten kann aber dann kein entscheidendes Gewicht mehr beigemessen werden, wenn objektive Umstände eine dauernde Trennung erzwingen. […] Die Verbüßung einer lebenslangen…
…spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung, diese Vermutung kann allenfalls widerlegt werden (VwGH 21.12.1992, 89/13/0135; 22.10.1997, 95/13/0161; 22.5.2014,2011/15/0002). Es ist die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben…
…solche dauernde Trennung vorliegt, ist nicht bloß auf den äußeren Anschein, sondern auf die Absicht der Ehegatten abzustellen. Die Behörde ist daher dazu verhalten, die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, zu erforschen, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen…
…10.1997, 95/13/0161). Im Regelfall wird die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen sein (VwGH 21.12.1992, 89/13/0135). Besteht die Absicht der Ehegatten, eine Wohngemeinschaft aufzunehmen, ist bei…
…zu erhalten. Im Regelfall wird daher die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen sein. Dem subjektiven Willen der Ehegatten kann aber dann kein entscheidendes Gewicht mehr beigemessen werden, wenn objektive Umstände eine dauernde…
…Gemeinschaft leben (VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Bei einer nach dem Willen der Eheleute nicht auf Dauer angelegten räumlichen Trennung bleibt der gemeinsame Haushalt wirtschaftlich gesehen aufrecht. Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben…
…Gemeinschaft leben (VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Bei einer nach dem Willen der Eheleute nicht auf Dauer angelegten räumlichen Trennung bleibt der gemeinsame Haushalt wirtschaftlich gesehen aufrecht. Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben…
…eheliche Wohnung zurückgekehrt, ohne dass eine entsprechende Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wurde (Trennung von Tisch und Bett), UFS Innsbruck 13.2.2013, RV/0249-I/09. Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben. Dem subjektiven…