…würde. Da die Bw. das Vorliegen einer erheblichen Härte im Sinne des § 212 BAO nicht darzutun vermochte, fehlte es bereits an dieser tatbestandsmäßigen Voraussetzung für die Gewährung einer Zahlungserleichterung, und blieb für eine Ermessensentscheidung kein Raum. 6. Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 Abs…
…hier: ob eine Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages für die der TA und den weiteren antragstellenden Gesellschaften zugewiesenen Bundesbeamten besteht. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei als auch in Bezug auf das öffentliche…
…dann von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen ist. § 284 Abs. 3 BAO gestattet das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen. Die Durchführung liegt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung im Ermessen (vgl. Ritz, Kommentar³, BAO, § 284, Tz 13). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und…
…Abs 3 BAO trotz rechtzeitigen Antrages von einer mündlichen Verhandlung absehen kann, wenn eine Berufungserledigung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz nach § 289 Abs 1 BAO erfolgt. Das Absehen von einer mündlichen Verhandlung stellt eine Ermessensentscheidung dar…
…schon deshalb sowohl im Hinblick auf die Entscheidungskompetenz als auch darauf, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, keine tauglichen Anträge vorliegen können. Gemäß § 289 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben …
…nicht absehbar ist, wann der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde entscheiden wird. 4. Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 Abs. 3 BAO Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der Berufung, im Vorlageantrag oder…
…Abs. 3 BAO konnte daher von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Das Absehen von einer mündlichen Verhandlung stellt eine Ermessensentscheidung dar. Gemäß § 20 BAO haben sich Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen) in den Grenzen zu halten…
…dann von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen ist. § 284 Abs. 3 BAO gestattet das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen. Die Durchführung liegt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung im Ermessen (vgl. Ritz, Kommentar³, BAO, § 284, Tz 13). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und…
…13). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Im vorliegenden Fall ist das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei als auch in Bezug auf das öffentliche Interesse…
…13). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Im vorliegenden Fall ist das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei als auch in Bezug auf das öffentliche Interesse…
… 217 Abs. 8 BAO mangels Nachforderung auch keine Säumnis. 10. Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 Abs. 3 BAO Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der…
…214f.). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei als auch in Bezug auf das öffentliche Interesse, insbesondere an der…
…Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei (ihrem Begehren wurde stattgegeben) als auch in Bezug auf das öffentliche Interesse…
…214f.). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei, als auch in Bezug insbesondere an der Einbringung der Abgaben, da…
…Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat aber ungeachtet eines Antrages (§ 284 Abs. 1 Z 1 leg. cit.) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung gemäß § 273 BAO zurückzuweisen ist. Da von der Bw. keine Umstände angeführt wurden, die eine mündliche Berufungsverhandlung erforderlich erscheinen lassen…
…durchgeführter mündlicher Verhandlung vor dem Spruchsenat, Beratung und Fällung eines - im Übrigen in der Folge rechtskräftig werdenden - Schuldspruches durch den Spruchsenat lediglich noch die Verkündung der Verbandsgeldbuße (statt eines Absehens von einer Verhängung) ausständig ist, weshalb zum Verfahrensabschluss eine derartige verfahrensökonomische Entscheidung zugunsten des Verbandes…
…Hauptzollamt weiter: Erst wenn sowohl ein Aussetzungsgrund als auch die Voraussetzungen für ein Absehen der Sicherheitsleistung festgestellt worden sei, könne eine Ermessensentscheidung nach den Regeln des § 20 BAO erfolgen, bei der das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Ausgabenausfällen (Zweckmäßigkeit) gegen das des Beteiligten am…
…Zuge der mündlichen Verhandlung den Antrag, betreffend der weiteren Vorgangsweise im Anschluss an die Einfuhrabfertigungen Herrn PP als Zeugen zu vernehmen. Der Nachweis über die Versendung/Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist durch Unterlagen gemäß §§ 2 und 3 der Verordnung zu erbringen. Eine etwaige Zeugenaussage…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Weiters wurde eine mündliche Verhandlung gem. § 284 BAO beantragt. Als Begründung wurde angegeben, dass der Berufung vom 12.4.2002 gegen den Bescheid vom 26.3.2002 in Folge einer unrichtigen Jahressechstelberechtigung mit Einkommensteuerbescheid vom 17. Dezember 2002 mittels Berufungsvorentscheidung…
…Verhandlung weiters stattzufinden, 1. wenn es der Vorsitzende für erforderlich hält oder 2. wenn es der Berufungssenat auf Antrag eines Mitglieds beschließt. (3) Der Berufungssenat kann ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen (§ 273) oder als…