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UFSW RV/1720-W/121. Ist die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ein Stundungsgrund? 2. Ist die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ein Grund, keine Stundungszinsen festzusetzen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2013

…würde. Da die Bw. das Vorliegen einer erheblichen Härte im Sinne des § 212 BAO nicht darzutun vermochte, fehlte es bereits an dieser tatbestandsmäßigen Voraussetzung für die Gewährung einer Zahlungserleichterung, und blieb für eine Ermessensentscheidung kein Raum. 6. Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 Abs…

UFSW RV/0750-W/04Zurückweisung einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.03.2005

…hier: ob eine Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages für die der TA und den weiteren antragstellenden Gesellschaften zugewiesenen Bundesbeamten besteht. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei als auch in Bezug auf das öffentliche…

UFSW RV/2139-W/08Ist im Adressfeld eines Bescheides eine nicht mehr existente juristische Person des öffentlichen Rechts angeführt, wird kein individueller Verwaltungsakt gesetzt und die eingebrachte Berufung ist als unzulässig zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2010

…dann von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen ist. § 284 Abs. 3 BAO gestattet das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen. Die Durchführung liegt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung im Ermessen (vgl. Ritz, Kommentar³, BAO, § 284, Tz 13). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und…

UFSS RV/0226-S/05Aufhebung und Zurückweisung bei unvollständigem Verwaltungsakt und Fehlen jeglicher nachvollziehbarer Sachverhaltsermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.09.2006

…Abs 3 BAO trotz rechtzeitigen Antrages von einer mündlichen Verhandlung absehen kann, wenn eine Berufungserledigung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz nach § 289 Abs 1 BAO erfolgt. Das Absehen von einer mündlichen Verhandlung stellt eine Ermessensentscheidung dar…

UFSZ3K ZRV/0057-Z3K/05Ausfuhrerstattung, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.06.2005

…schon deshalb sowohl im Hinblick auf die Entscheidungskompetenz als auch darauf, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, keine tauglichen Anträge vorliegen können. Gemäß § 289 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben …

UFSW RV/3457-W/12Strittig ist, ob die dem Versicherungsnehmer vorgeschriebene Versicherungssteuer gestundet werden kann, weil er Verwaltungsgerichtshofbeschwerde erhoben hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

…nicht absehbar ist, wann der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde entscheiden wird. 4. Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 Abs. 3 BAO Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der Berufung, im Vorlageantrag oder…

UFSS RV/0132-S/06Adressierung im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008

…Abs. 3 BAO konnte daher von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Das Absehen von einer mündlichen Verhandlung stellt eine Ermessensentscheidung dar. Gemäß § 20 BAO haben sich Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen) in den Grenzen zu halten…

UFSW RV/0480-W/05Zustellung eines Bescheides an eine durch Umwandlung untergegangene GmbH sind unwirksam.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2011

…dann von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen ist. § 284 Abs. 3 BAO gestattet das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen. Die Durchführung liegt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung im Ermessen (vgl. Ritz, Kommentar³, BAO, § 284, Tz 13). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und…

UFSW RV/2772-W/09Zurückweisung der Berufung mangels Aktivlegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.08.2009

…13). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Im vorliegenden Fall ist das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei als auch in Bezug auf das öffentliche Interesse…

UFSW RV/2880-W/09Zurückweisung eines Vorlageantrages mangels Aktivlegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.08.2009

…13). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Im vorliegenden Fall ist das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei als auch in Bezug auf das öffentliche Interesse…

UFSW RV/0536-W/09Strittig ist, ob in einem Vertrag über die nicht versicherungssteuerpflichtige Erarbeitung und Organisation eines Konzeptes für Elektrogeräteversicherungen hinaus eine versicherungssteuerpflichtige, faktische Gefahrtragung gegen Entgelt übernommen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2013Teil 2/2

… 217 Abs. 8 BAO mangels Nachforderung auch keine Säumnis. 10. Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 Abs. 3 BAO Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der…

UFSW RV/1296-W/101. Ist die Einbeziehung von Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, in den Kreis der Kapitalgesellschaften für Zwecke der Gesellschaftsbesteuerung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG unions- und verfassungswidrig? 2. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 3. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 4. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

…214f.). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei als auch in Bezug auf das öffentliche Interesse, insbesondere an der…

UFSW RV/0706-W/12Lt. VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065 ist die Kapitalansammlungsrichtlinie unmittelbar anwendbar und die Kosten des Börsegangs sind von der Kapitalerhöhung abzuziehen. Die Bw. beantragte die erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2013

…Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei (ihrem Begehren wurde stattgegeben) als auch in Bezug auf das öffentliche Interesse…

UFSW RV/1875-W/07Keine Gesellschaftsteuerbefreiung für Kapitalerhöhung im Rahmen von Mittelstandsfinanzierungen gemäß Art 27 § 2 Steuerreformgesetz 1993, wenn Beteiligungsausmaß und gewerblicher Betrieb nicht gegeben sind (Abw).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2012

…214f.). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei, als auch in Bezug insbesondere an der Einbringung der Abgaben, da…

UFSW RV/2439-W/02Bindung der Finanzverwaltung an rechtskräftige Urteile von Strafgerichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2006

…Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat aber ungeachtet eines Antrages (§ 284 Abs. 1 Z 1 leg. cit.) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung gemäß § 273 BAO zurückzuweisen ist. Da von der Bw. keine Umstände angeführt wurden, die eine mündliche Berufungsverhandlung erforderlich erscheinen lassen…

UFSG FSRV/0021-G/12Kein Verfolgungsermessen bezüglich eines belangten Verbandes nach bereits durchgeführtem Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.12.2012

…durchgeführter mündlicher Verhandlung vor dem Spruchsenat, Beratung und Fällung eines - im Übrigen in der Folge rechtskräftig werdenden - Schuldspruches durch den Spruchsenat lediglich noch die Verkündung der Verbandsgeldbuße (statt eines Absehens von einer Verhängung) ausständig ist, weshalb zum Verfahrensabschluss eine derartige verfahrensökonomische Entscheidung zugunsten des Verbandes…

UFSZ1W ZRV/0073-Z1W/03Aussetzung der Vollziehung ohne Anforderung einer Sicherheitsleistung nach Art. 244 Unterabsatz 3 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.12.2003

…Hauptzollamt weiter: Erst wenn sowohl ein Aussetzungsgrund als auch die Voraussetzungen für ein Absehen der Sicherheitsleistung festgestellt worden sei, könne eine Ermessensentscheidung nach den Regeln des § 20 BAO erfolgen, bei der das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Ausgabenausfällen (Zweckmäßigkeit) gegen das des Beteiligten am…

UFSZ3K ZRV/0004-Z3K/04Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.04.2006Teil 1/2

…Zuge der mündlichen Verhandlung den Antrag, betreffend der weiteren Vorgangsweise im Anschluss an die Einfuhrabfertigungen Herrn PP als Zeugen zu vernehmen. Der Nachweis über die Versendung/Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist durch Unterlagen gemäß §§ 2 und 3 der Verordnung zu erbringen. Eine etwaige Zeugenaussage…

UFSL RV/0048-L/03Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerblicher Wertpapierhandel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004Teil 1/2

…die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Weiters wurde eine mündliche Verhandlung gem. § 284 BAO beantragt. Als Begründung wurde angegeben, dass der Berufung vom 12.4.2002 gegen den Bescheid vom 26.3.2002 in Folge einer unrichtigen Jahressechstelberechtigung mit Einkommensteuerbescheid vom 17. Dezember 2002 mittels Berufungsvorentscheidung…

UFSS RV/0153-S/02Abgabenfestsetzung bei partieller Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.09.2005

…Verhandlung weiters stattzufinden, 1. wenn es der Vorsitzende für erforderlich hält oder 2. wenn es der Berufungssenat auf Antrag eines Mitglieds beschließt. (3) Der Berufungssenat kann ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen (§ 273) oder als…