…die Jahre 1997 bis 2000. Die BW erhob gegen diese neuen Sachbescheide binnen offener Frist am 10. Februar 2003 Berufung und bekämpfte darin die Nichtanerkennung der Abschreibung des aus der Verschmelzung entstandenen Firmenwertes in den Jahren 1997 bis 2000. Sie begründete dies im Wesentlichen damit…
…fünfzehn Jahre verteilt abzuschreiben. Aufgrund der Vertragsgestaltung betreffend der Lizenzgebühren wurde abweichend vom Berufungsbegehren (10 Jahre) von einer 15 jährigen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Abschreibungsbasis für Produktregistrierungen wurde aufgrund in der Berufungsentscheidung näher erläuterter Umstände abgeändert und im Schätzungsweg mit S 20 Mio. festgesetzt. Bestimmte Produkte…
…Verlust in Höhe von ATS 750.425,-- zum Ansatz. Begründend führte das Finanzamt aus, dass Berufungsgegenstand die Abschreibung einer Forderung des Bw. gegen den ehemaligen stillen Gesellschafter Herrn HB im Ausmaß von ATS 678.664,07 sei. Nach Korrektur der Forderung um ATS 43.200,--…
…eine Betriebsprüfung statt, bei der ua. die Feststellung getroffen wurde, dass die in den Jahren 1998 und 1999 vorgenommene Abschreibung des Firmenwertes nicht anzuerkennen sei, weil die entsprechende gesetzliche Bestimmung mit Art. 42 Z 2 StruktAnpG 1996 ersatzlos gestrichen wurde. Zwar habe der Verfassungsgerichtshof mit…
…die Schätzung Berufung und legte im Zuge dieser, einen Jahresabschluss für das Jahr 1997 vor. Gemäß dieses Jahresabschlusses machte die Bw. aus dem Titel "Abschreibungen aus immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen" einen Aufwand von öS 80.000,-- geltend. Des Weiteren wurden aus dem Erwerb der Mietrechte…
… 4 Abs. 6 EStG eine verteilungspflichtige Vorauszahlung vorliegen. Bei beiden Argumentationslinien sei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise daher der Betrag von ATS 15.033,-- den jeweiligen Gewinnen des Prüfungszeitraumes nicht in voller Höhe wieder hinzuzurechnen. Vielmehr sei eine Abschreibung iHv 2 %, dies seien ATS 6.014,-- pro…
…vom 15.12.1998 zu entnehmen ist, wurde, neben anderen Feststellungen, die im Jahr 1993 durchgeführte Abschreibung einer "sonstigen Forderung" in Höhe von ÖS 10.509.538,97 nicht anerkannt (siehe Tz. 21 des Bp-Berichtes). Die Bp aktivierte die Forderung in der Prüferbilanz und…
…des § 22 BAO beurteilt werden. Mangels Vorliegen einer Anschaffungs- bzw. Abschreibungsbasis kann somit die geltend gemachte Abschreibung der Geschäftsausstattung i.H.v. S 180.000,-- nicht anerkannt werden. Die Berufung ist in diesem Punkt daher als unbegründet abzuweisen. ad Pachteinnahmen) Eine Gutschrift von Geschäftsführerbezügen auf…
…Diesem Anspruch würde die vorgelegte Vereinbarung nicht gerecht. Die aus der Darlehenshingabe erwachsenden "Abschreibungen" würden daher - in den Jahren 1997, 1998 mit je öS 150.000,-- sowie 1999 und 2000 mit je öS 175.000,-- - nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Was die Tätigkeit als EDV-Berater…
…auch Realgerechtigkeiten gehandelt hat, lässt sich die gefestigte Entscheidungspraxis kurz so formulieren: Eine Apothekengerechtigkeit, ist egal ob sie nun rubriziert war oder ist jedenfalls ein Wirtschaftsgut, welches der Abschreibung nicht zugänglich ist. Wenn man dieser Ansicht folgt, kommt man zu dem Schluss, dass der Umstand…
…1 lit. e EStG 1988) liege die Einsicht zu Grunde, dass die Abschreibungsdauer jeweils maßgeblich mit der Art und der Intensität der Gebäudenutzung zusammenhänge, was auch den Erfahrungen des Wirtschaftslebens entspreche. Daher werde in typisierender Betrachtungsweise für intensiv genutzte Betriebsgebäude ein AfA-Satz bis zu…
…ist Rechtsanwalt. Bei ihm fand eine auch das Veranlagungsjahr 2001 umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt. Aus Tz 12 des Prüfungsberichtes ist Folgendes zu entnehmen: "Abschreibung Dachgeschoss 2001 Für den Ausbau bzw. die Neuerrichtung eines auf unbestimmte Zeit angemieteten Rohdachbodens als Büroräumlichkeiten in P-g. wurden bis…
…2 BAO vom 27. April 1993 wurden diese mit 1.127.856,00 S festgestellt. Die Anpassung der Abschreibung erfolgte wie in den Vorjahren von 199.801,00 S auf 66.600,00 S. Die Endgültigerklärung der Feststellungsbescheide für die Jahre 1989, 1990 und 1991…
…Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. 2007: 129.179,96 € Einkommen 32.294,99 € Körperschaftsteuer 2008: 122.482,30 € Einkommen 30.620,58 € Körperschaftsteuer 2009: 53.653,98 € Einkommen 13.413,50 € Körperschaftsteuer Entscheidungsgründe Strittig ist die Abschreibungsdauer eines Superädifikates…
…ausnahmslos der 31.12.2004 festgesetzt worden. Aufgrund dieser Gesetzeslage und der daraus resultierenden zeitlichen Befristung sei die Zuordnung zum abnutzbaren Anlagevermögen mit einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren erfolgt. Inzwischen habe sich die Rechtslage dahin geändert, dass alle Registrierungen, für die nicht spätestens bis Herbst…
…der Betriebsprüfung (vgl. Tz 16 des Betriebsprüfungsberichtes vom 2. Juli 2003 und Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 2. April 2003) die Abschreibung von 2 Forderungen an die Firma M. L. in Höhe von insgesamt S 800.000,00 (netto) per 31. Dezember 2000 nicht anerkannt…
…die Berechnungsgrundlagen dargestellt und wurde ausgeführt, dass das Wohnhaus vor dem Jahr 1910 errichtet worden sei. Mit Datum vom 21. April 2011 wurde seitens des Finanzamtes eine Berufungsvorentscheidung erlassen und die Abschreibung auf € 440 gesenkt. Begründend wurde ausgeführt, dass der vorgelegten Berechnung der Anschaffungskosten…
…zweiter Instanz. Dem UFS lagen im Zeitpunkt des Einlangens der Rechtsmittelvorlagen und der Verwaltungsakten folgende einander widerstreitende Argumente und Berechnungen vor: Standpunkt des Finanzamtes: - Nach der Rechtsprechung des VwGH (zitiert) komme bei WG des Anlagevermögens eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert (TWA) nur in Betracht…
…6.2006, 2002/13/0119). Demgemäß seien diese Wohnungen als privat genutzt zu qualifizieren und aus der Ermittlung der Umsätze und Einkünfte entsprechend auszuscheiden; die geltend gemachten Vorsteuern seien entsprechend zu kürzen. 2) Dachbodenausbau - Abschreibungsdauer Unter Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen im Sinne des § 28 Abs. 3…
…o.) in Höhe von S 157.499,00 geltend gemacht und hievon im Zuge der Siebentelregelung wiederum S 134.999,00 außerbilanzmäßig hinzugerechnet. Diese Abschreibung wurde nicht anerkannt. Bei der Beteiligungsbewertung an ausländischen Unternehmen würden die allgemeinen Grundsätze zur Bewertung von Beteiligungen im Inland angewendet…