…3 Abs. 1 letzter Satz der VO BGBl. Nr. 279/1995). Nur wenn das Abhandenkommen der Rechnung vom Antragsteller nicht zu vertreten sei, wäre der Nachweis des Erstattungsanspruches durch Vorlage einer Zweitschrift der Rechnung - neben weiteren Voraussetzungen - zulässig. Die Bw. werde daher eingeladen, eine Bestätigung…
…nationalen Recht die Möglichkeit vorzusehen, dass ein in Artikel 2 der Richtlinie genannter Steuerpflichtiger bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen einer Rechnung oder eines Einfuhrdokuments den Nachweis seiner Erstattungsberechtigung durch Vorlage einer Zweitschrift der Rechnung oder des Einfuhrdokumentes führt, im Tenor unter Punkt 1…
…seinem innerstaatlichen Recht die Möglichkeit vorzusehen, dass ein nicht im Inland ansässiger Steuerpflichtiger bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen einer Rechnung oder eines Einfuhrdokuments den Nachweis seines Erstattungsanspruches durch Vorlage einer Zweitschrift der Rechnung oder des fraglichen Einfuhrdokuments führt, wenn der dem Erstattungsantrag zugrunde…
…gewesen. Dies ergebe sich aus der eidestattlichen Erklärung des damaligen Organisators dieser Studie. Die Rechnung sei den Steuergesetzen gemäß verbucht worden. Durch das Abhandenkommen und Nichtauffinden des Leistungsnachweises anlässlich einer späteren BP, die viele Jahre später stattgefunden hätte, könne nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass…
…geführten Verfahren betreffend die Gesellschafterin der Bw. sehr wohl dem Finanzamt fristgerecht zur Kenntnis gelangten ist festzustellen, dass das Abhandenkommen sämtlicher Eingaben auf dem Postwege mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Dies stimmt auch mit der Feststellung überein, dass auch die beiden erstgenannten Schriftstücke…
…Gefahr weiterer Erstattungsanträge nicht bestehe, auf der Vorlage der Originalrechnungen nicht bestanden werden kann. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen und wenn das Abhandenkommen der Rechnungen nicht vom Antragsteller zu vertreten sei, genüge nach diesem Urteil eine Zweitschrift oder eine Ablichtung der Rechnungen. Nach österreichischem Recht könne…
…seinem innerstaatlichen Recht die Möglichkeit vorzusehen, dass ein nicht im Inland ansässiger Steuerpflichtiger bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen einer Rechnung oder eines Einfuhrdokuments den Nachweis seines Erstattungsanspruches durch Vorlage einer Zweitschrift der Rechnung oder des fraglichen Einfuhrdokuments führt, wenn der dem Erstattungsantrag zugrunde…
…den letzten Tagen vermehrt Rückfragen wegen Verschwinden von Abfuhrdokumenten ein. Als einziges verbleibendes Beweismittel der ordnungsgemäßen Übernahme konnte die Empfangsquittung des Hauptzollamtes Linz vorgelegt werden. Verwunderlich ist das Abhandenkommen von Dokumenten, Evidenzlisten oder Abfuhrverzeichnissen nicht, weil auf Grund der nicht unerheblichen Aktenmenge und durch die…
…eigenes Arbeitszimmer derartige Tätigkeiten aufgrund der "Lärmbelästigung" bzw. der Gefahr des Abhandenkommens wichtiger Unterlagen von zu Hause aus nicht möglich. Das eingerichtete Arbeitszimmer in der Größe von 25 m² habe einen Anteil von 38,46 % an der gesamten Wohnung, die 65 m² groß sei. 2000:…
…der Prüferin beiliegen, möchte ich betonen, dass ein "Schwund" - oder wie auch immer man die Entwertung und Entmodung und das Abhandenkommen eines Teiles des Warenbestandes bezeichnen möchte - in Höhe von 10% des Wareneinsatzes weder branchenüblich ist, noch den Erfahrungen des täglichen Lebens entspricht. Tatsache ist…
…geführten Verfahren betreffend die Gesellschafterin der Bw. sehr wohl dem Finanzamt fristgerecht zur Kenntnis gelangten ist festzustellen, dass das Abhandenkommen sämtlicher Eingaben auf dem Postwege mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Dies stimmt auch mit der Feststellung überein, dass auch die beiden erstgenannten Schriftstücke…
…gegangen wären, zumal einerseits die Feststellung der Betriebsprüfung keine Belege gefunden zu haben - wie oben dargelegt - erwiesen ist und der Betriebsprüfer in diesem Zusammenhang ausführte, dass im Falle von Hausdurchsuchungen Sichtungslisten mit Vermerken und Unterschriften ein Abhandenkommen von Unterlagen verhindern, und die Bw. nichts Gegenteiliges…
…seinem innerstaatlichen Recht die Möglichkeit vorzusehen, dass ein nicht im Inland ansässiger Steuerpflichtiger bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen einer Rechnung oder eines Einfuhrdokuments den Nachweis seines Erstattungsanspruches durch Vorlage einer Zweitschrift der Rechnung oder des fraglichen Einfuhrdokuments führt, wenn der dem Erstattungsantrag zugrunde…
…wahrscheinlich. Am Weg zwischen dem Übernehmen der Kuverts durch den Zusteller bis zur Kanzlei des Notars ist ein Abhandenkommen der wohl wieder gemeinsam beförderten Kuverts nicht auszuschließen. Die Schilderung des vernommenen Notars über seine Kanzleiorganisation im Zusammenhang mit dem Posteinlauf lässt zwar genauso nicht ausschließen…
…wahrscheinlich. Am Weg zwischen dem Übernehmen der Kuverts durch den Zusteller bis zur Kanzlei des Notars ist ein Abhandenkommen der wohl wieder gemeinsam beförderten Kuverts nicht auszuschließen. Die Schilderung des vernommenen Notars über seine Kanzleiorganisation im Zusammenhang mit dem Posteinlauf lässt zwar genauso nicht ausschließen…
…wahrscheinlich. Am Weg zwischen dem Übernehmen der Kuverts durch den Zusteller bis zur Kanzlei des Notars ist ein Abhandenkommen der wohl wieder gemeinsam beförderten Kuverts nicht auszuschließen. Die Schilderung des vernommenen Notars über seine Kanzleiorganisation im Zusammenhang mit dem Posteinlauf lässt zwar genauso nicht ausschließen…
…wahrscheinlich. Am Weg zwischen dem Übernehmen der Kuverts durch den Zusteller bis zur Kanzlei des Notars ist ein Abhandenkommen der wohl wieder gemeinsam beförderten Kuverts nicht auszuschließen. Die Schilderung des vernommenen Notars über seine Kanzleiorganisation im Zusammenhang mit dem Posteinlauf lässt zwar genauso nicht ausschließen…
…wahrscheinlich. Am Weg zwischen dem Übernehmen der Kuverts durch den Zusteller bis zur Kanzlei des Notars ist ein Abhandenkommen der wohl wieder gemeinsam beförderten Kuverts nicht auszuschließen. Die Schilderung des vernommenen Notars über seine Kanzleiorganisation im Zusammenhang mit dem Posteinlauf lässt zwar genauso nicht ausschließen…
…wahrscheinlich. Am Weg zwischen dem Übernehmen der Kuverts durch den Zusteller bis zur Kanzlei des Notars ist ein Abhandenkommen der wohl wieder gemeinsam beförderten Kuverts nicht auszuschließen. Die Schilderung des vernommenen Notars über seine Kanzleiorganisation im Zusammenhang mit dem Posteinlauf lässt zwar genauso nicht ausschließen…
…wahrscheinlich. Am Weg zwischen dem Übernehmen der Kuverts durch den Zusteller bis zur Kanzlei des Notars ist ein Abhandenkommen der wohl wieder gemeinsam beförderten Kuverts nicht auszuschließen. Die Schilderung des vernommenen Notars über seine Kanzleiorganisation im Zusammenhang mit dem Posteinlauf lässt zwar genauso nicht ausschließen…