…einem abschließenden Sinne, sondern lasse dieser durch die Wortwahl "insbesondere" auch andere, in der Praxis durch den Gesetzesanwender zu konkretisierende Konstellationen zu. Entscheidendes Merkmal sei die klare Abgrenzung zum laufenden Arbeitslohn d.h. es gehe um Bezüge, welche zusätzlich zum Grundlohn ausbezahlt würden. Allein schon…
…TS) EStG 1988 (Anm. idF vor BGBl I 2000/142) Vergleichssummen, die von demselben Arbeitgeber gewährt werden, mit dem Steuersatz, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht, zu versteuern sind (Anm.: Der Bw. war bei P. im Zeitraum 1. Dezember 1992 bis 31…
…verfassungswidrig aufzuheben. Die Einbeziehung der Bezüge wesentlich Beteiligter in die Dienstgeberbeitragspflicht sei auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil dabei eine sonst nur aus den Arbeitslöhnen für Dienstnehmer geschuldete Abgabe ausnahmsweise und systemwidrig auch auf Vergütungen erhoben würde, die an Personen gezahlt würden, die nach…
…durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen verdient würden und somit als Teil der Lohn- oder Gehaltsaufwendungen anzusehen seien. Dem Grundsatz der Abgrenzung zufolge müssten daher die Pensionsaufwendungen jenen Perioden zugeordnet werden, in denen die Arbeitsleistungen erbracht würden. Pensionszusagen: | 15.12.1998 | rechtsverbindliche…
…erscheine) und grundsätzlich unter ärztlicher Begleitung und Aufsicht erfolge. An den Nachweis dieser Voraussetzungen müssten wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung solcher Reisen von den ebenfalls der Gesundheit und Erhaltung der Arbeitskraft dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden (VwGH 22.02.2001, 98/15/0123)…
…eingetretenen Zahlungsunfähigkeit haben sich keine Hinweise ergeben. Dem Unternehmen ist es innerhalb des Untersuchungszeitraumes bis inklusive 1994 fast durchgehend gelungen, einen positiven Brutto-Cash-Flow nach Zinsen zu erwirtschaften. Massive Ertragseinbrüche zeigten sich erst ab dem Jahr 1995. Die Liquidität vermochte bis inklusive 1995 aufrechterhalten…
…Berichtigungen von Bilanzansätzen vorzunehmen. Die nunmehr falsche Berechnung des Geschäftsführerentgeltes sei irrtümlicherweise nicht korrigiert worden. Der nun aufgrund der Berufungsentscheidung zu Tage getretene Fehler in der Abrechnung führe zu einer Rückforderung der Überbezüge beider GF zuzüglich Zinsen. Die Annahme der Behörde, dass es sich nicht…
…der Fremdüblichkeit der Kreditkonditionen, d.h. die verrechneten Zinsen werden auch vergleichbaren fremden Dritten von der Bank angeboten, sei durch den Mischsatz: Mittel aus Kapitalmarktzinssatz/ Sekundärmarktrendite+Geldmarktzinssatz/3-Monats-Euribor erklärt. Die antragsgegenständlichen beiden Kredite seien im Jahr 2005 aufgenommen worden. Im Jahr der Kreditaufnahme…
…2 der genannten Verordnung haben die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) zu berechnen. Die Zinsenersparnis ist ein sonstiger Bezug im Sinne des …
…II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die Zinsenersparnis ist ein sonstiger Bezug im Sinne des § 67 Abs. 1 und…
…Arbeitslohn. Da für eine mit Ausgleichszulage auf den Richtsatz angehobene Pension aufgrund des Tarifs die Einkommensteuer € Null beträgt, ist die bestehende Steuerpflicht der Ausgleichszulage für all jene Ausgleichspensionisten bedeutungslos, die nicht andere positive Einkünfte neben ihrer Pension erzielt haben. Auch für 1998 wurden Zinsen…
…wesentlich abweichen, und die Höhe des im Jahr 2008 von AG erhaltenen Arbeitslohnes mit € 400,00 angenommen. Für eine Auszahlung von Beträgen iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG 1988 mit eindeutiger Abgrenzung zu den vom selben Arbeitgeber ausbezahlten laufenden Bezügen (vgl. Lenneis in…
…richtet sich die gegenständliche Berufung im Wesentlichen mit folgender Begründung: Seitens der Bw. sei mit den Mitarbeitern die monatliche Abrechnung der Kreditzinsen vereinbart worden. Die Zinsen würden kontokorrentmäßig abgerechnet und auch monatlich vorgeschrieben und erfasst. Zu Recht sei dargestellt worden, dass § 5 der Sachbezugsverordnung definiere…
…Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Mai 2012 als unbegründet abgewiesen. Die Zinsersparnis sei mit 3,5 % des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) zu berechnen. Der Zinssatz stelle einen Mittelwert aus den jeweils bestehenden Kreditkonditionen dar. Dass in Einzelfällen gegenüber dem Durchschnittsniveau…
…der Bw. ausschließlich von seinem Dienstgeber (Bund). Nur diese Bezüge stellten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Die Sondergebühren hingegen seien Entgelte (nicht Arbeitslohn) aus freiberuflicher Arzttätigkeit, weil sie nicht vom Dienstgeber (Bund), sondern letztlich vom Patienten bezahlt werden. Die in der Berufungsvorentscheidung zitierten Bestimmungen der §…
…die auf diese Pensionsbeiträge entfallenden gesetzlichen Zinsen ist folgende - nicht strittige - Sachlage aus den Verwaltungsakten festzustellen: Dienstnehmer der AG/Bw. - GV sind lt. Kollektivvertrag verpflichtet gewesen, der (als Versicherungsverein organisierten) Pensionseinrichtung ihrer Arbeitgeberin beizutreten und von ihrem Monats-Arbeitslohn einzubehaltende Pensionsbeiträge in die Pensionseinrichtung einzuzahlen…
…2 der genannten Verordnung haben die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) zu berechnen. Die Zinsenersparnis ist ein sonstiger Bezug im Sinne des …
…nicht möglich sei, einen Kredit bei einer anderen Bank abzuschließen. Da alle Kredite von Bankangestellten, unabhängig von den Zinsen, als Mitarbeiterkredite geführt würden, falle er unausweichlich in die Normen der Sachbezugsverordnung und erleide durch die Besteuerung der "Zinsenersparnis" eine unangemessen hohe Zinsbelastung. Überdies werde die…
…berechnet (§ 25 EStG 1988 idgF iVm § 66 Abs 1 EStG 1988 idgF). Zum (lohnsteuerpflichtigen) Jahreseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit gehören u.a. Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (= "Arbeitslohn"; § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 idgF). Gemäß § 77 EStG…
…elektronisch einen Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 und ergänzte mit Schreiben vom 31.1.2011, dass er eine Reduzierung des Sachbezuges Zinsen für Arbeitgeberdarlehen iHv EUR 883,51 - dies entspreche einer Senkung des Zinssatzes um 1,064 Prozentpunkte - beantrage. Sein Arbeitgeber…