…wegen schwerer Vermietbarkeit 1986 und 1992 verkauft, das verbleibende Objekt T-g. 11 1989-1992 komplett renoviert. Bereits 1989 wurde vom Finanzamt der Umstand releviert, ob die erzielten Einkünfte nach wie vor als solche aus Gewerbebetrieb oder aber aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren seien…
…11.4.1989 | K-Gasse | 23.2.1989 | 13.6.1989 | R-Straße | 15.12.1989 | 15.12.1989 Es liegen somit nicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sondern gewerbliche Einkünfte vor. Gewinnermittlung: Sind die Umsatz- bzw. Gewinngrenzen des …
…Betriebes und des Berufszweiges des Steuerpflichtigen sowie die Verkehrsauffassung maßgebend. Ein Vergleich mit einer vom Abgabepflichtigen vor Jahren angeschafften Wohnung in E, die im Gegensatz zur Ferienwohnung in A dauervermietet werde, sei nicht zulässig. Auch eine Abgrenzung zwischen Vermietung und Verpachtung einerseits und Gewerbebetrieb andererseits…
…auf die Frage an, ob es sich bei der von der Bw ausgeübten Tätigkeit um eine gewerbliche Vermietung oder um Vermögensverwaltung handelt. Die Vermietung und Verpachtung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn die Tätigkeit über die reine Nutzungsüberlassung hinausgeht. Insbesondere müssen zur Vermietung besondere, damit nicht im…
…der Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Grund und Boden an die Bestandsnehmerin_A zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Nach herrschender Auffassung stelle das Verhältnis der nichtlandwirtschaftlichen Nutzung zum gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb das Kriterium für die Abgrenzung zur Vermietung und Verpachtung dar…
…die der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe ähnlich ist und potentiell mit dieser konkurriert, der Steuer unterliegt. Ein weiteres Kriterium zur Abgrenzung der steuerbefreiten "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" von der steuerpflichtigen "Gewährung von Unterkunft nach den gesetzlichen Bestimmungen der Mitgliedsstaaten im Rahmen des Hotelgewerbes…
…d BAO, der sich ausschließlich auf die Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens bezieht, nicht zur Anwendung. Demzufolge stellt die entgeltliche Überlassung von beweglichem Vermögen gemäß § 188 Abs. 1 Z b BAO jedenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar." Nach Auffassung des steuerlichen Vertreters ergibt sich bereits aus §…
…vorgelegt, der Unabhängige Finanzsenat sieht daher keinen Anlass, von diesen Feststellungen abzuweichen. Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb Die Vermietung und Verpachtung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn die Tätigkeit über die reine Nutzungsüberlassung hinausgeht. Insbesondere müssen zur Vermietung besondere, damit nicht im Regelfall oder stets verbundene Leistungen hinzutreten, durch…
…Überlassung der Stadthalle sei als Vermietung und Verpachtung iSd § 2 Abs 3 letzter Teilstrich UStG anzusehen. Mangels Vorliegens eines BgA iSd § 2 Abs 1 KStG 1988 stehe eine IZP - als ertragsteuerliche Begünstigung - nicht zu. Für die Verpachtung des eingerichteten Gewerbebetriebes stehe eine IZP ebenfalls nicht…
…der Ehegattin: Bei Beurteilung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen (§ 25 BAO) steht die Abgrenzung zwischen betrieblicher bzw. beruflicher Veranlassung (§§ 4 Abs. 4 bzw. 16 Abs. 1 EStG 1988) und lediglich aus dem Naheverhältnis heraus erklärbaren Zahlungen (dem Grunde oder der Höhe nach; freiwillige Zuwendung gemäß …
…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung liegen nur vor, wenn das zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgut nicht zu einem Betriebsvermögen gehört und vom Vermieter auch keine über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende Nebenleistungen erbracht werden; zur Abgrenzung von den Einkünften aus Gewerbebetrieb siehe Rz 5433"). Soweit die zur…
…Betriebsprüfung sei die Vermietung der Halle als Einkünfte aus Gewerbebetrieb akzeptiert worden. Eine Änderung der Rechtsansicht sei kein Wiederaufnahmegrund. Andererseits begründet der Berufungswerber die Berufung gegen die Sachbescheide betreffend die Einkommensteuer 2002 bis 2004 damit, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bis zur Betriebsaufgabe…
…Weiters erzielt der Bw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Beteiligter an der L GmbH und F KG. Der Bw. ist Eigentümer eines Grundstückes, welches er an die A GmbH zwecks Betrieb des As vermietet und erzielte daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die sich im Veranlagungszeitraum…
…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988 erzielt wurden. Der Begriff gewerblicher Grundstückshandel setzt voraus, dass es sich bei der Tätigkeit um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln muss. Gemäß § 23 Z 1 EStG sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus…
…erfassen und nicht mit der landwirtschaftlichen Pauschalierung abgegolten." Auf Grund dieser Kontrollmitteilung erließ das Finanzamt- nachdem trotz Zusendung von Feststellungserklärungen keine Erklärungen abgegeben wurden - mit 7. Jänner 2003 einen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, worin aus der oben angeführten Tätigkeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festgestellt…
…des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung zu. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht: Das in § 1 Abs. 1 vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn(Überschuss) -erzielungsabsicht ist für die Tätigkeit der Vermietung und Verpachtung nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1) darauf zu schließen…
…2000, Rz 5436, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates verfehlt, weil sich diese Richtlinienstelle allgemein auf die Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung bezieht und unberücksichtigt lässt, dass vorab zu prüfen ist, ob die Vermietung als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu erfassen ist; vgl. auch EStR 2000, Rz…
…2 Abs. 3 EStG 1988 zufolge nur: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21), 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22), 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23), 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25), 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27), 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28), 7. sonstige…
…hat diese Einnahmen begründungslos bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfasst. Mangels gegenteiliger Feststellungen des Finanzamtes muss im Streitfall aber davon ausgegangen werden, dass diese Einnahmen im pauschalierten Gewinn enthalten sind. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Jahres 2003 waren daher um 703…
…selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) erfolgt nach dem Inhalt der Tätigkeit; § 21 EStG 1988 ist somit eine lex specialis zu § 23 EStG 1988 (Doralt, EStG9, § 21 Tz 1). Im vorliegenden Fall geht das Finanzamt - entgegen seiner langjährig geübten Veranlagungspraxis (die Einkünfte aus der Verpachtung des Fischereirechtes…