…sei es dem Bw. unmöglich gewesen, seinen ordentlichen Wohnsitz aufzusuchen. Sein ausschließlicher Aufenthaltsort sei der Firmensitz gewesen. Die Anschrift in der N-Gassesei daher keine Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes, da sich der Bw. dort nicht regelmäßig aufgehalten habe. Erst zwischen Weihnachten und Silvester 2006…
…öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung (§ 97 Abs. 1 lit a BAO). Gemäß § 4 ZustG ist die Abgabestelle der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz…
… 17 Abs. 1 ZustG), der Beschwerdeführer hätte sich an der Abgabestelle A-Straße 22/1 nicht regelmäßig aufgehalten. Eine Einsichtnahme in den Akt des Bezirksgerichts Innsbruck zu GZ. betreffend das Schuldenregulierungsverfahren des Beschwerdeführers ergab, dass im Zuge dieses Verfahrens der damalige Schuldnervertreter (und nunmehrige Verteidiger…
…Dezember 2007) - im Übrigen handelte es sich bei diesem Zeitraum auch nicht um eine typische Urlaubzeit - sehr wohl an der Abgabestelle anwesend und nicht dauerhaft abwesend (in D) gewesen ist und es sich damit bei der vorgelegten Bestätigung von S um eine Gefälligkeitsbestätigung handelt. In…
…dass der Empfänger von der Verständigung keine Kenntnis erlangt hätte. Selbst der Umstand, dass der Empfänger berufsbedingt untertags an der Abgabestelle nicht anwesend, sondern laut Fax vom 28.3.2007 täglich von 8.00 Uhr bis mindestens 18.00 Uhr in Linz im Büro ist…
…Abweisung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz. Zur Entscheidung wurde erwogen: Text ergänzen»Gemäß § 4 ZustG ist eine Abgabestelle der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist unter anderem die Wohnung oder sonstige Unterkunft.…
…das bereits seit Oktober 2002 laufende Betriebsprüfungsverfahren davon ausgehen müssen, dass die im Anschluss an das Betriebsprüfungsverfahren zu erlassenden Bescheide an die bis dahin dem Finanzamt bekannte Adresse zugestellt werden würden.Eine Änderung der Abgabenstelle habe der GF jedenfalls dem Finanzamt trotz der Verpflichtung gem. …
…habe der zuständige Zusteller nicht davon ausgehen könne, dass der Bf. an diese Abgabestelle rechtzeitig zurückkehren werde, was er auch nicht sei. Daher wäre auch schon der Hinterlegungsvorgang unzulässig gewesen und habe daher auch durch eine Hinterlegung bei einer nach Zustellgesetz unzuständigen Poststelle eines Portiers…
…April 2010 erlassene Berufungsvorentscheidung wurde zunächst an die laut Zentralmelderegister aufrechte Meldeadresse Y-Dorf gerichtet, konnte jedoch an dieser nicht zugestellt werden. Seitens des Zustellorganes der Post wurde auf den an die Abgabenbehörde zurückgesandten Rückscheinbrief (RSa) folgender Vermerk angebracht: "An der Abgabestelle jun. u. sen…
…eine Sendung, wenn sie an der Abgabestelle nicht zugestellt werden kann, im Falle der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt zu hinterlegen. Der Empfänger ist schriftlich von der Hinterlegung mittels einer Verständigung zu informieren, die in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten (Briefeinwurf, Hausbrieffach…
…291). Dabei wird allerdings ein allfälliges, als (grobes) Verschulden zu qualifizierendes Verhalten von Dritten (hier die Ehegattin des Bf., die die betreffende, ihr mit der Zurücklassung an der Abgabestelle zugekommene, Hinterlegungsverständigung nicht, nach dessen Rückkehr an ihren Ehegatten weitergeleitet bzw. ihn nicht entsprechend informiert hat…
…daher nicht beauskunftet werden könne, wann der Bw. den gegenständlichen Haftungsbescheid tatsächlich behoben hätte. Auch könne für diesen Zeitpunkt keine Auskunft über die regelmäßige Benützung der Abgabestelle erteilt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Erledigungen werden gemäß § 97 Abs. 1 lit. a BAO dadurch wirksam…
…Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe A) Verfahren vor der Abgabenbehörde erster Instanz Der Berufungswerber urgierte mit Schriftsatz vom 8. November 2005 unter Anführung einer inländischen Abgabestelle (5) unter anderem die Erledigung seines Ansuchen um Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999…
…November 2005 unter Anführung einer inländischen Abgabestelle (5) unter anderem die Erledigung seines Ansuchen um Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 sowie die nicht streitgegenständlichen Jahre 2000 und 2001 in dem er die Absetzung von Familienheimfahrten sowie außergewöhnliche Belastungen beantragte. Die Abgabenbehörde…
…Entscheidungsgründe A) Verfahren vor der Abgabenbehörde erster Instanz Der Berufungswerber urgierte mit Schriftsatz vom 8. November 2005 unter Anführung einer inländischen Abgabestelle (5) unter anderem die Erledigung seines Ansuchen um Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 sowie die nicht streitgegenständlichen Jahre 2000…
…und als zugestellt gelte, sei als verfehlt anzusehen. Nach gesicherter und ständiger Rechtsprechung sowie nach herrschender Lehre sei für die Beurteilung für das Vorliegen einer Abgabestelle (Wohnung) der Ort der polizeilichen Meldung irrelevant. Es hätte im vorliegenden Fall der Haftungsbescheid vom 23. August 2001 entsprechend…
…Eine erster Versuch einer Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Berufungsentscheidung am 9. Jänner 2009 an der Wohnanschrift X scheiterte, weil H beim dieser Abgabestelle zugeordneten Postamt am 2. Dezember 2008 erschienen war und - ohne Angabe einer neuen Anschrift - dort erklärte, in der Zeit vom 3…
…liegt ein von einem Zustellorgan der Post ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Schriftstückes durch Hinterlegung vor. Dem Rückschein ist zweifelsfrei zu entnehmen, dass die Verständigung über die Hinterlegung an der Abgabenstelle zurückgelassen wurde. Der vorliegende Rückschein hat sohin volle Beweiskraft. Gemäß § 245 Abs…
…Fest steht laut Aktenlage dass die Berufungsvorentscheidung mit Rsb-Brief am 9. Juni 2009 (Datum des Poststempels) an den Berufungswerber durch die Post versendet wurde. Der Brief wurde an der Abgabestelle iS des § 4 ZustellG (Wohnadresse des Berufungswerbers) am 10. Juni 2009 nachweislich übernommen (Rückschein…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen R.P., derzeitiger Aufenthalt unbekannt, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…