…Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird auf die unter Punkt 2.11. der Berufungsentscheidung nach Abgabenarten und Zeiträumen aufgegliederten Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrag von 273.769,61 € eingeschränkt. Entscheidungsgründe 1.1. Der Berufungswerber (kurz: Bw.) war ab dem 1.10.1993 als alleiniger…
…dass er als gesetzlicher Vertreter eine schuldhafte Pflichtverletzung zu verantworten habe. Hinsichtlich der Ermessensübung wies das Finanzamt darauf hin, dass die Abgabenschulden nachweislich bei der Primärschuldnerin nicht eingebracht werden können. Es sei offenkundig, dass während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Abgabenrückstand stark angestiegen ist und…
…großen Kredite abzuzahlen und ihre Ausbildung trotz der schwierigen persönlichen Situation nach dem Tod ihres Vaters möglichst gut abschließen. Die Einhebung der offenen Abgabenschuld würde infolge der dargestellten besonderen Umstände dieses Einzelfalles die wirtschaftliche Existenz der Bw massiv gefährden (persönliche Unbilligkeit). Das Finanzamt wies den…
…verwalteten Mitteln zu entrichten, schuldhaft verletzt haben, und diese Pflichtverletzung auch ursächlich für den Abgabenausfall bei der Fa. ist. Unter diesen Umständen haften Sie für die uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten im vollen Ausmaß (z.B. VwGH 22.12.2005, 2005/15/0114). 6. Wird der Nachweis einer…
…Linz vom 12. Jänner 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma T-GmbH entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf Umsatzsteuer 2005 in Höhe von 4.496,67 €, fällig gewesen am 15.2.2006, eingeschränkt.…
…datierten Bescheid des Finanzamtes Linz, StNr. XXX, betreffend Widerruf der Löschung von Abgabenschuldigkeiten entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird lediglich hinsichtlich eines offenkundigen Ausfertigungsfehlers dahingehend abgeändert, dass das darin erwähnte Datum des Löschungsbescheides von "01. Juni 2006" auf…
…als unbegründet ab. Begründend führte das Finanzamt aus, dass die Voraussetzungen für eine Nachsicht nicht vorlägen, weil es sich bei den Abgabenschuldigkeiten um Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage handeln würde. In der Berufung vom 8. März 2007 führt der Berufungswerber aus, dass der Hausbau, die Unterstützung…
…€ 83.737,87) eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 24. März 2004 wurde der Berufungswerber (Bw.) als ehemaliger Geschäftsführer der GmbH für deren Abgabenschulden in Höhe von € 83.737,87 gemäß § 9 BAO in Verbindung mit …
…Manfred Pressler, vom 14. Jänner 2005 betreffend Haftung für Abgabenschulden gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Über das Vermögen der MSGesmbH&CoKG (in der Folge MS GesmbH & Co KG) wurde mit Beschluss vom…
…Manfred Pressler, vom 14. Jänner 2005 betreffend Haftung für Abgabenschulden gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Haftungsbetrag auf € 10.686,12 eingeschränkt. Entscheidungsgründe Über das Vermögen der M.S.GesmbH&CoKG (in der Folge MS GesmbH…
…00 p.m.) und ihre Lebenshaltungskosten bestritten. Die Bw. sei der Ansicht, dass aus diesem Grund und auch auf Grund der Tragik des Ereignisses die Einhebung der Abgabenschuld für die Eltern unbillig wäre. Die Bw. glaube deshalb, dass hier im gegebenen Fall durch die persönliche…
…mit dem der Berufungswerber gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma S Handels GmbH in Liquidation im Ausmaß von 19.848,33 € in Anspruch genommen wurde, entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf Umsatzsteuer 2002 in Höhe…
…mit dem der Berufungswerber gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Firma "P Limited, Zweigniederlassung G" im Ausmaß von € 60.883,74 in Anspruch genommen wurde, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 19.10…
… 9 BAO für folgende Abgabenschuldigkeiten der OHG im Gesamtbetrag von 38.629,22 € heran: | 1995 | Umsatzsteuer | 5.443,48 € | 1996 | Umsatzsteuer | 9.732,60 € | 1997 | Umsatzsteuer | 21.720,02 | 8-9/1996…
…vom 19.Jänner 2005 wurde der Bw in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der A.GesmbH gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft in Höhe von € 59,758,- herangezogen, welcher Betrag sich aus Umsatzsteuer 1992 bis 1997, Umsatzsteuer 1-4/98…
…seiner Eigenschaft als Geschäftsführer mit Haftungsbescheid vom 5. Februar 1998 gem. §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft in Höhe von 1.102.546,00 S (Umsaztzsteuer 1995, Umsatzsteuer 8/1996 und 10/1996, Säumniszuschlag 1996, Lohnsteuer 11/1996, Dienstgeberbeitrag 11/1996…
…vom 29. April 2004 betreffend Haftung für Abgabenschulden des Jahres 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Haftungsbetrag auf € 2.327,06 eingeschränkt. Entscheidungsgründe Über das Vermögen der L.L.HandelsGesmbH (L.L. Handels GesmbH) wurde mit Beschluss vom 12. Jänner…
…auf den Betrag von € 12.353,44 eingeschränkt. Entscheidungsgründe Der Bw. wurde im Oktober 2003 als Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO iVm § 80 ff BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der A.P. im Ausmaß von € 14.591,56 (Umsatzsteuer 1997, 1998; sowie Körperschaftsteuer 1998…
…das Finanzamt den Berufungswerber gemäß den §§ 9 und 81 BAO zur Haftung für nachstehende Abgabenschuldigkeiten der OEG im Gesamtbetrag von 3.882,61 € heran: Umsatzsteuer Jänner bis Februar 2002: 844,42 €; Umsatzsteuer März bis Mai 2002: 2.720 €; Lohnsteuer März 2002: 169…
…September 2000, Zl. 95/14/0056), er die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. In seinem ausführlichen Vorbringen im Berufungsverfahren versuchte der Bw. darzulegen, dass ihm keine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten zur Last zu legen sei. Diesem Vorbringen kann nach Abwägung…