…1 ABGB). Stirbt ein Abgabepflichtiger, sind seine Erben die Rechtsnachfolger und haben in Abgabenangelegenheiten des/der Verstorbenen dessen/deren Rechte wahrzunehmen und Pflichten zu erfüllen. Wer Bescheidadressat in Abgabenangelegenheiten Verstorbener ist, hängt vom Stand des Verlassenschaftsverfahrens ab. Vor der Einantwortung des Nachlasses ist "die Verlassenschaft…
…bereits in der Berufung behauptet, dass eine Vereinbarung getroffen worden wäre, wonach der andere Geschäftsführer und nicht der Bw. mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut gewesen wäre. Auch wurde eine Vereinbarung vom 25. November 1999 vorgelegt, wonach der Bw die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers übernimmt…
…VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu…
…VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu…
…in Abgabenangelegenheiten gebührenfrei. Durch das 2. Budgetbegleitgesetz 1997, BGBl I 130, wurde diese Gesetzesstelle neu gefasst. Die Erläuterungen hiezu lauten auszugsweise (Regierungsvorlage, 887 BlgNR. 20. GP): "Mit der Neufassung dieser Bestimmung sollen Eingaben an Verwaltungsbehörden (ausgenommen an Zollbehörden) in Abgabenangelegenheiten - von den vorgesehenen Ausnahmen abgesehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Alfred Klaming und Mag. Bernhard Lang im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Beschwerde des Herrn Bf., vertreten durch DDr. Wolfgang Doppelbauer, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Eisenhowerstraße…
…ein Versehen des Lohnverrechners zurückzuführen sei. Damit erweist sich die Verantwortung des Berufungswerbers in der Berufung des Rechtsvertreters vom 2.5.2006 als glaubwürdig. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Geschäftsführer zwar nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Zepitsch, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, über die Berufung der Bw., vertreten durch Q, T, vom 22. September 2006…
Von der Bw. wird das Vorliegen von Dienstverhältnissen ua. auch mit der Begründung in Abrede gestellt, dass die Arbeiten der sog. Werkvertragsnehmer nicht laufend kontrolliert worden seien. Eine Kontrolle sei nur bei Fertigstellung des "Werkes" erfolgt. Dazu ist Folgendes auszuführen: die gegenständlichen Arbeiten (Zuarbeiten [diverse…
…sich auch als handelsrechtlicher Geschäftsführer im Firmenbuch eintragen habe lassen. Sind nun mehrere Geschäftsführer einer GmbH und somit potenziell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen…
…gewissen Häufigkeit erwarten lässt (vgl. Erkenntnis vom 12. September 1989, 88/14/0134). Das Auftreten auf Grund einer Vollmacht für eine bestimmte Person in allen (vor allem periodisch wiederkehrenden) Abgabenangelegenheiten vermag damit diesen Tatbestand zu erfüllen (vgl. Erkenntnis vom 28. Jänner 1981, Zl. 898/79). …
…an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Im Fall einer Aufteilung der Agenden zwischen mehreren Geschäftsführern könnten im Regelfall die mit Abgabenangelegenheiten nicht befassten Personen nicht zur Haftung herangezogen werden, wobei eine derartige Agendenverteilung insbesondere auch im Rahmen eines mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Angestelltenvertrages möglich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EK, gegen den in einer Abgabenangelegenheit (Festsetzung einer Mutwillensstrafe mit Bescheid vom 4. Dezember 2002) die Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO zurückweisenden Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EK, gegen den in einer Abgabenangelegenheit (Festsetzung von Mutwillensstrafen) acht Anträge auf Wiederaufnahme von Verfahren gemäß § 303 Abs. 1 BAO abweisenden Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 12…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der EK, gegen die die Anträge gemäß § 299 BAO in einer Abgabenangelegenheit (Festsetzung von Mutwillensstrafen) zurückweisenden Bescheide des Finanzamtes 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. Februar 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. …
…500,00 € als nicht betrieblich veranlasst ausgeschieden. Die im Anschluss an die Betriebsprüfung ergangenen Umsatz- und Einkommensteuerbescheide bekämpfte der Bw. mit folgender - auszugsweise wörtliche wiedergegebener - Begründung: "...Ich habe dem Finanzamt ...mehrfach....die für mich eingetretene Situation in meinen Abgabenangelegenheiten bekanntgegeben. Diese Situation ist eingetreten…
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch der Grundsatz von Treu und Glauben der gegenständlichen Abgabenfestsetzung nicht entgegensteht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 3.11.2005, 2003/15/0136 und VwGH 22.3.2010, 2007/15/0256) schützt der Grundsatz von Treu und Glauben…
…bringt der Bf. vor, dass er gegen die Berufungsentscheidung des UFS (Anmerkung: die in einer Abgabenangelegenheit ergangen ist) VwGH-Beschwerde eingebracht habe. Aufgrund jeglicher seitens der Behörde bisher verweigerten Unterstützung sowie Rechts- und Verfahrenshilfe im jahrelangen gegenständlichen Finanzstrafverfahren habe sich der Bf. mangels Leistbarkeit eines…
…dass durch die gewählte Konstruktion die Finanzamtsangelegenheiten ordnungsgemäß erfüllt würden. Bei Vorhandensein mehrerer potentiell Haftungspflichtiger richte sich die Verantwortung danach, wer mit der Besorgung de Abgabenangelegenheiten betraut sei. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer sei in der Regel nicht in Anspruch zu…
…wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut sei. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer sei in der Regel nicht in Anspruch zu nehmen. Dies treffe auf den Bw zu. Er sei nicht mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut und von den steuerlichen…