…die Nachteile der indirekten Abgabe nur gemildert, nicht aber behoben werden. Über die Berufung wurde erwogen: Dem Berufungsvorbringen ist nicht zu entnehmen, aus welchem Titel (Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) nach Ansicht des Berufungswerbers die strittigen von der Gemeinde getragenen "Abgaben an das Gesundheitssystem" (von…
…an den stillen Reserven, sich auf jeden Fall ein "Gesamtüberschuss" ergeben würde. Darauf sei seitens der Betriebsprüfung zu erwidern, dass eine solche "Gesamtbetrachtung" erfordern würde, die tatsächlichen Anschaffungskosten der Beteiligung dem tatsächlichen Abschichtungserlös gegenüberzustellen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass 1. der tatsächlich geleisteten Einlage das…
…an den stillen Reserven, sich auf jeden Fall ein "Gesamtüberschuss" ergeben würde. Darauf sei seitens der Betriebsprüfung zu erwidern, dass eine solche "Gesamtbetrachtung" erfordern würde, die tatsächlichen Anschaffungskosten der Beteiligung dem tatsächlichen Abschichtungserlös gegenüberzustellen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass 1. der tatsächlich geleisteten Einlage das…
…um sich Ideen und Informationen über das Unterrichtsprojekt "Karikaturen" zu holen. Zu Punkt 2 würde der Bw. den Operettenbesuch, den Workshop Bedeutung der Zahlen, die Tanzworkshops zählen. Der Vortrag "Unser Gesundheitssystem" und der Theaterbesuch sei dem Punkt 3 zuzuordnen. Alle nicht anerkannten Arbeitsmittel seien nur…
…beträgt die Fahrstrecke dorthin 315,1km. g. 17.9.2007: bei der Fahrt nach S* habe ich die richtige Abfahrt von der A2 verpasst und bin über die Abfahrt "F/I" und Bundesstraße an das Fahrziel gelangt. h. 1.10.2007: die angegebene Strecke des…
…auf die Einnahmensituation zurückzuführen. Bekannterweise würden Patienten Ärzte mit Kassenverträgen bevorzugen, das österreichische Gesundheitssystem sei im Rahmen der Grundversorgung darauf aufgebaut, dass die Patienten für ärztliche Untersuchungen keine Zahlungen zu leisten hätten. Auch die Cashflow-Entwicklung mit - € 2.242,38 für 2002, - € 1…
…der Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im Jahr 2006 nichtselbständige Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als Berufs- und Sozialpädagogin. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 machte…
…und die Kinder sind laut der Familienstandsbescheinigung (E 401) in Ungarn wohnhaft. Laut Aktenlage und Angaben des Berufungswerbers bezog die Gattin seit dem Jahr 2009 bis 25. März 2010 Arbeitslosengeld in Ungarn. Das Finanzamt gewährte daher, unter Hinweis auf die Verordnung EWG Nr 1408/71…
…wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen, aber auch den Pflichtenkreis einer Person und hier insbesondere auf ihre objektive und subjektive Beziehung zu diesem an (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2008, 2007/15/0279). Der Berufungswerber lebt seit Sommer…
…Richtigkeit der Angaben der eingeschalteten Wirtschaftstreuhandkanzlei die Abgabenerklärungen getätigt und die aufgrund dieser Erklärungen notwendigen Auszahlungen vorgenommen habe. Auch während der Betriebsprüfung sei der Bw. durch die Wirtschaftstreuhänderin ständig vertreten gewesen und es sei ihm gänzlich unerfindlich, warum wegen ein paar fehlender Daten das Finanzamt…
…Aufgabe gewesen, für die Abfuhr der monatlichen Abgaben an das Finanzamt und für die vollständige Erfassung sämtlicher Umsätze und Erlöse im Rechenwerk Sorge zu tragen. Im Zuge von Prüfungsmaßnahmen bei der Fa.B. sei festgestellt worden, dass Wareneinkäufe durch das Unternehmen nicht erfasst worden seien…
…Tatsächlich wurde an das Finanzamt nur die erste 20 %ige Ausgleichsquote mit einem Betrag von 16.285,77 € überwiesen, und am 6.3.2003 mit offenen (zuvor gemäß § 231 BAO ausgesetzt gewesenen) Abgaben verrechnet. Die zweite Quote wäre am 19.11.2004 fällig gewesen…
…der monatlichen Abgaben an das Finanzamt Sorge zu tragen. Im März 2003 habe bei der Gesellschaft eine abgabenbehördliche Prüfung stattgefunden, zu deren Beginn der Bw. Selbstanzeige erstattet habe. Aus dieser würden sich auch die im Spruch angeführten Beträge an Umsatzsteuer ergeben. Die geschuldeten Abgaben seien…
…sei das Baugewerbe gewesen. D. habe sich als Angestellter des Unternehmens um die Baustellen und um die Wareneinkäufe gekümmert. Er sei nicht für die abgabenrechtlichen Belange des Unternehmens verantwortlich gewesen, insbesondere sei es nicht seine Aufgabe gewesen, für die Abfuhr der monatlichen Abgaben an das…
…lediglich die verspätete Weiterleitung an das Hauptzollamt sei auf einen ausschließlich bankinternen Fehler zurückzuführen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Unstrittig ist im gegenständlichen Fall, dass der geschuldete Abgabenbetrag dem Hauptzollamt zum Fälligkeitstermin nicht entrichtet wurde. Die gesetzlichen Grundlagen betreffend der Entrichtung von Abgaben sind im …
…Bw. offenbar, als er übersieht, dass bei pflichtgemäßem Kürzen der Arbeitslöhne und Abfuhr an das Finanzamt die entsprechenden Lohnsteuerbeträge nicht in den Abgabenrückstand gelangt und damit gar nicht haftungsrelevant geworden wären. Warum bei der Bemessung des Schadens weiter zu untersuchen wäre, welcher Schaden eingetreten wäre…
…abgabenrechtlichen Belange des Unternehmens verantwortlich gewesen, insbesondere sei seine Aufgabe gewesen, für die korrekte und vollständige Erfassung sämtlicher Umsätze und Erlöse und für die Abfuhr der monatlichen Abgaben an das Finanzamt Sorge zu tragen. Der Bw. sei auch wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens gewesen. Im Zuge…
…noch offenen Restbetrag an Einkommensteuer 2010 in Höhe von 199,92 €) bereits entrichtet, ist zu prüfen, ob die für eine Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben, wären sie noch nicht entrichtet, sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt worden sind. Das Missverhältnis zwischen…
…die fälligen Abgaben stets termingerecht entrichtet, somit von der Bank die in Auftrag gegebenen Überweisungen an das Finanzamt immer pünktlich durchgeführt worden waren. Dem Berufungswerber kann in diesem Zusammenhang auch keine Verletzung der Kontrollpflichten zur Last gelegt werden. Eine solche nimmt der Verwaltungsgerichtshof beispielsweise an…
…und ist unbebaut. Das Grundstück grenzt nördlich an das im Jahr 2005 erworbene Grundstück Nr. 600/01, Kstraße 1c an. (Laut den Angaben der Betriebsprüfung wurde darauf im Jahr 2007 eine Gartenanlage für das Haus Kstraße 1c/3 errichtet.) 2. 5. Angaben zum Neu- und…