…einen neuen Beruf bedeutete. Der gesamte Kursbeitrag wurde bereits am 16.10.2002 überwiesen, da in diesem Fall ein Rabatt von 5% gewährt wurde. Weiters machte die Bw den Aufwand für folgende Bücher als Werbungskosten geltend: "Sanft abnehmen mit Ayurveda", "Das große Buch der Trennkost"…
…Jahr 2002 nachträglich zu berücksichtigen, da im "Steuer-Sparbuch 2002/2003" vom November 2002 von Eduard Müller, herausgegeben vom Lindeverlag auf Seite 91 folgendes nachzulesen ist: "Versicherungsbeiträge werden ohne höhenmäßige Begrenzung und ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale i.d.R. im Zuge der Lohnverrechnung berücksichtigt…
…maßgebenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise vergleichbar seien. Für eine unterschiedliche steuerliche Qualifizierung bestehe keine gesetzliche Rechtfertigung. Aus all dem folge, dass die Geltendmachung des zurückzuzahlenden Anteils der Abfertigung in Höhe von € 9.080,87 als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 2 zu Recht erfolgt sei…
…Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet werden, diesem im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart Einnahmen im Sinne des § 15 EStG zufließen, die bei der Ermittlung der Einkünfte zu berücksichtigen sind). Dieser Aussage lagen jene Überlegungen zu Grunde, die von Taucher in seiner Abhandlung "Das Zufluss-Abfluss…
…68f] zu außergewöhnlichen Belastungen. Für den Abfluss von Werbungskosten könne daher nichts anderes gelten. Der UFS hätte bereits in anderen Fällen in zutreffender Weise festgestellt, dass Fortbildungskosten im Jahr der Rückzahlung von Vorfinanzierungen anzusetzen seien. Das Finanzamt ersuchte mit Vorhalt vom 7. Mai 2010 (ESt…
…zu § 16, 21). Für den Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten gilt gemäß § 19 EStG 1988 in der Regel das Abflussprinzip; eine Ausgabe (Abfluss) liegt dann vor, wenn der geleistete Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist (VwGH 30.1.2001, 96/14/0056…
…15/1 zu § 16). Nach dem für den Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten maßgeblichen und im § 19 EStG 1988 normierten Abflussprinzip liegt ein Abfluss (eine Ausgabe) nur dann vor, wenn der geleistete Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist (Doralt, a.a.O…
…Begriff Werbungskosten setzt einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus. Wirtschaftlich muss es zu einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen kommen (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 16, Tz. 13). Gemäß Ziffer 6 dieser Bestimmung sind die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten…
…von PKW-Kosten aber stets Zuflüsse ihres Arbeitgebers in derselben Höhe gegenüber gestanden sind, ist eindeutig erkennbar, dass die Bw. letztlich keine Aufwendungen für die Nutzung des PKW im Rahmen ihres zweiten Dienstverhältnisses zu tragen hatte. Bei der Bw. können daher auch keine entsprechenden Werbungskosten…
…die jeweilige Leihgebühr für eine adäquate Ausrüstung als Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten setzen einen tatsächlichen Abfluss von Vermögenswerten voraus, fiktive Aufwendungen können nicht unter diesem Titel geltend gemacht werden. Der unter diesem Titel geltend gemachte Betrag könnte daher auch dann nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…seiner Steuerbemessungsgrundlage. Ein Abfluss von Geld bzw. eine wirtschaftlicher Verminderung des Vermögens wird durch hypothetische Beitragsleistungen aber tatsächlich nicht bewirkt. Solche fiktiven Aufwendungen können daher keine Werbungskosten im Sinne obiger Definition darstellen und in weiterer Folge die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Bw's, die…
…und Förderungsentgang in Höhe von 865,- € bzw. 11.902,66 S) könnten zu Werbungskosten führen, geht nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere, weil § 16 Abs. 1 EStG 1988 an Aufwendungen bzw. Ausgaben anknüpft, worunter schlechthin der Abfluss von Gütern beim Steuerpflichtigen zu…
…nicht wieder auf, sondern führe zum Abfluss von Ausgaben (Hofstätter/Reichel, EStG, § 19, Tz. 3). Nach Auffassung des BFH sei die Rückzahlung als negative Einnahme im Veranlagungsjahr der Rückzahlung zu erfassen. Nach österreichischer Rechtslage seien Rückzahlungen hingegen zu den Werbungskosten zu zählen, sofern weder der…
…Aufsichtsratsvergütungen dem Bw. von vorneherein nicht zugestanden wären, könne er auch nicht zu Gunsten der beiden Gesellschaften auf sie verzichtet haben. Stattdessen könnte man nur einen fiktiven Zufluss der Aufsichtsratsvergütungen beim Bw. und gleichzeitig einen fiktiven Abfluss von Werbungskosten in derselben Höhe unterstellen. Im Ergebnis…
…nachträglicher) Werbungskosten oder Erlösminderungen nicht entgegen. Die Vorschrift kann auch so gelesen werden, dass das dort verankerte "relative Verlustausgleichsverbot" nur dann eingreift, wenn ein Spekulationsgeschäft gesamthaft betrachtet zu einem Verlust geführt hat. Entsteht der "Verlust" hingegen bloß periodenbezogen durch den Abfluss von nachträglichen Werbungskosten oder…
…und der Werbungskosten (§ 16; auch bei Fremdfinanzierung, zB UFS 15.4.09, RV/0092-I/09) iRd Überschussrechnung bei dem außerbetrieblichen Einkunftsarten, aber grundsätzlich auch der Sonderausgaben (§ 18, mit Ausnahme des Verlustvortrages) und der außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34f), nicht aber mE zB den Abfluss von Unterhalt…
…sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. Für den Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten gilt somit das Abflussprinzip gem. § 19 EStG; eine Ausgabe liegt demnach…
…und Zinsen) in Höhe von € 11.709,10 geltend gemacht wird. Es ist zunächst zu prüfen - da der Abfluss des Betrages von ATS 456.200,00 an den SV X im Jahr 2001 erfolgt ist - in welchem Umfang überhaupt Werbungskosten im Jahr 2002 gegeben…
…Abs. 1 EStG 1988 (und darüber hinaus gleichzeitig den Abfluss seiner gegenüber AF bestehenden Prozessschuld. AF wiederum hat durch die Aufrechnung ihre Mietschuld beglichen und die gegen den Bw bestehende Prozessforderung hereingebracht.). Die Aufrechnung bewirkt nämlich auf beiden Seiten die Verringerung von Forderung und Schuld…
…Zufluss und Abfluss von Einnahmen und Werbungskosten Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften sind prinzipiell im Veranlagungsjahr der Veräußerung zu erfassen; alle bis dahin erfolgten Zu- und Abflüsse sind in diesem Veranlagungsjahr aufzurechnen und ergeben die Spekulationseinkünfte: Für den Ansatz der Spekulationseinkünfte haben die "Vorgänge von der…