…Kredit sind im Jahr 2006 Zinsaufwendungen in Höhe von € 1.959,60 angefallen, die als Werbungskosten gelten gemacht werden. Das Finanzamt versagte, sowohl im Bescheid als auch der BVE, den Abzug der Werbungskosten, da der Abfluss bereits in den Jahren 2004 und 2005 erfolgt…
…einen neuen Beruf bedeutete. Der gesamte Kursbeitrag wurde bereits am 16.10.2002 überwiesen, da in diesem Fall ein Rabatt von 5% gewährt wurde. Weiters machte die Bw den Aufwand für folgende Bücher als Werbungskosten geltend: "Sanft abnehmen mit Ayurveda", "Das große Buch der Trennkost"…
…Jahr 2002 nachträglich zu berücksichtigen, da im "Steuer-Sparbuch 2002/2003" vom November 2002 von Eduard Müller, herausgegeben vom Lindeverlag auf Seite 91 folgendes nachzulesen ist: "Versicherungsbeiträge werden ohne höhenmäßige Begrenzung und ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale i.d.R. im Zuge der Lohnverrechnung berücksichtigt…
…wird seitens des Finanzgerichtes bemerkt, dass damit noch kein unmittelbarer Abfluss von Geldeswerten aus dem Vermögen der Bf. bewirkt wurde, also ihr Vermögen dadurch nicht vermindert bzw. verringert worden ist. Steuerrechtlich relevante und Einkünfte mindernde Werbungskosten liegen erst dann vor, wenn die Beschwerdeführerin aus ihr…
…für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Der Begriff der Werbungskosten setzt jedoch einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus; wirtschaftlich muss es daher zu einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen kommen. Eine Ausgabe (Abfluss) liegt dann vor, wenn der geleistete…
… 16 Tz 189). Werbungskosten sind Wertabgänge, die durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtete Tätigkeit veranlasst sind (vgl. VwGH 31.01.2001, 99/13/0245). Der Begriff der Werbungskosten setzt einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus; wirtschaftlich muss es zu einer Verminderung…
…zu bejahen. 4.2.2. Berücksichtigung des Zeitpunktes des Abflusses der Anwaltskosten Die Regelungen des unter Punkt 4.1. dargestellten § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 gelten auch für den Abfluss von Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG (Jakom, EStG, § 19 Rz 5 mwN)…
…sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. Die Regelungen des § 19 Abs. 2 erster Satz EStG gelten auch für den Abfluss von Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG (Jakom, EStG, § 19 Rz 5 mwN), da…
…im oa. Sinne nur dann ein, wenn ein Veräußerungsgeschäft insgesamt zu einem Verlust geführt hat. Entsteht der "Verlust" hingegen bloß periodenbezogen durch den Abfluss von nachträglichen Werbungskosten oder Erlösminderungen, die einem in einem früheren Veranlagungszeitraum getätigten, insgesamt mit Gewinn abschließenden Veräußerungsgeschäft zuzurechnen sind, dann sind…
…maßgebenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise vergleichbar seien. Für eine unterschiedliche steuerliche Qualifizierung bestehe keine gesetzliche Rechtfertigung. Aus all dem folge, dass die Geltendmachung des zurückzuzahlenden Anteils der Abfertigung in Höhe von € 9.080,87 als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 2 zu Recht erfolgt sei…
…Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet werden, diesem im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart Einnahmen im Sinne des § 15 EStG zufließen, die bei der Ermittlung der Einkünfte zu berücksichtigen sind). Dieser Aussage lagen jene Überlegungen zu Grunde, die von Taucher in seiner Abhandlung "Das Zufluss-Abfluss…
…68f] zu außergewöhnlichen Belastungen. Für den Abfluss von Werbungskosten könne daher nichts anderes gelten. Der UFS hätte bereits in anderen Fällen in zutreffender Weise festgestellt, dass Fortbildungskosten im Jahr der Rückzahlung von Vorfinanzierungen anzusetzen seien. Das Finanzamt ersuchte mit Vorhalt vom 7. Mai 2010 (ESt…
…Behauptung der maßgeblichen Umstände durch den Abgabepflichtigen voraus (vgl. VwGH 26.4.1989, 89/14/0027). Die Regelungen des § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 gelten auch für den Abfluss von Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 (Jakom, EStG, § 19 Rz 5 mwN)…
…zu bejahen. 2.2.2. Berücksichtigung des Zeitpunktes des Abflusses der Anwaltskosten Die Regelungen des unter Punkt 2.1. dargestellten § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 gelten auch für den Abfluss von Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG (Jakom, EStG, § 19 Rz 5 mwN)…
…bei den betrieblichen Einkünften ertragssteuerrechtlich voll absetzbar. Das müsse auch für die den Betriebsausgaben gleichartigen Werbungskosten gelten. Laut Doralt (Doralt, EStG13, § 16 Tz 12 und Tz 13) setze der Begriff der Werbungskosten einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus; wirtschaftlich müsse es zu einer…
…zu § 16, 21). Für den Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten gilt gemäß § 19 EStG 1988 in der Regel das Abflussprinzip; eine Ausgabe (Abfluss) liegt dann vor, wenn der geleistete Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist (VwGH 30.1.2001, 96/14/0056…
…da kein Abfluss von als Werbungskosten zu berücksichtigenden Ausgaben im Jahr 2009 festgestellt werden konnte. In der Folge war aber zu prüfen, ob die geltend gemachten Aufwendungen im Jahr 2010 als Werbungskosten zu berücksichtigen sind: 2) Zur Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2010: Wie unter Punkt…
…15/1 zu § 16). Nach dem für den Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten maßgeblichen und im § 19 EStG 1988 normierten Abflussprinzip liegt ein Abfluss (eine Ausgabe) nur dann vor, wenn der geleistete Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist (Doralt, a.a.O…
…Zufließen bedingt, setzt der Begriff der Werbungskosten einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus; wirtschaftlich muss es sich tatsächlich in einer Verminderung des Vermögens des Abgabepflichtigen auswirken. Der Umstand, dass der Gesetzgeber in konkreten Einzelfällen - etwa aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung - pauschalierte Werbungskosten, bei welchen…
…Anschaffung gegeben und die berufliche Veranlassung nicht bloß völlig untergeordnet sei. Soweit eine derartige objektive und einwandfreie Trennbarkeit nicht möglich sei, komme eine Berücksichtigung von Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche berufliche Veranlassung erbringe. Da die Bf…