…hat nicht behauptet, den Betrag in bar zurückgezahlt zu haben (was ebenso Zweifel am Wahrheitsgehalt eines solchen Vorbringens erwecken konnte). Dessen ungeachtet wäre - vorausgesetzt, es läge eine Kreditierung des strittigen Betrages vor - ein Abfluss bei der Bw. im Berufungsjahr anzunehmen, unabhängig davon, ob die Rückzahlung…
…Würden die Aufwendungen aus Eigenmitteln getragen, seien die Belastungen für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden seien. Dies sei dementsprechend im Abflussgrundsatz des § 19 Abs. 2 EStG 1988 geregelt. Auf Grund der mit der Berufung vorgelegten Aufstellung der getätigten Zahlungen habe ein ursprünglich…
…Ausschnitt aus einem Artikel von Endfellner/Plankensteiner in der SWK 3, vom 20.1.2010, Seite 98, wiedergeben: Mangels Rechtsgrundlage zur Verteilung von Anschaffungskosten auf eine Nutzungsdauer gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG. Nach dieser Bestimmung sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen…
…den fachspezifischen Inhalt der Bücher näher zu beschreiben. Über die Berufung wurde erwogen: Im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte ist hinsichtlich der zeitlichen Erfassung von Einnahmen bzw. Ausgaben das sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip zu beachten. Für Ausgaben bedeutet das, dass diese für das Kalenderjahr abzusetzen sind…
…auswirkt (VwGH 20.5.1987, 86/13/0180). Maßgeblich für den Abfluss ist dabei jener Zeitpunkt, zu dem der geleistete Betrag aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist und dieser die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Betrag verloren hat (VwGH 22.4.1998, 95/13/0148…
…Zahlung der Zinsen im Jahr 1998 in Höhe von 63.121 S und den Zinseszinsen in den Jahren 1998 bis 2001 in Höhe von je 3.929 S um irrtümliche und rechtsgrundlose Zahlungen. Dieser Irrtum hindere den Abfluss im Zeitpunkt der Zahlung gemäß § 19 Abs…
…sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Der Bw. ermittelt seinen Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG 1988 (Einnahmen- Ausgabenrechnung). Der Abfluss von Ausgaben wird daher durch § 19 EStG 1988 geregelt (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar Tz. 2 zu § 19). Gem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GB, vertreten durch TPA Horwath WTH und Stb GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 12. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 10. April 2003 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
…sind: Ist der Vertrag steuerlich nicht anzuerkennen, können daraus auch keine steuerlichen Konsequenzen gezogen werden. Ist der Vertrag - dem Grunde nach - anzuerkennen, steht der Berücksichtigung des geltend gemachten Betrags an Darlehensrückzahlung das Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG entgegen. Damit erübrigt sich auch ein Eingehen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Angestellte, Wien,P.Str., vom 6. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 19. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Außergewöhnliche Belastungen sind gemäß § 19 Abs. 2 EStG 1988 für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussprinzip). Aus dem Begriff "Belastung" ist ferner abzuleiten, dass nur endgültige Vermögensminderungen abzugsfähig sind. Ersatzleistungen durch Dritte kürzen daher die abzugsfähigen Ausgaben…
…noch im Jahr 2008 gekommen sein, beurteilt sich die Betriebsausgabeneigenschaft der gegenständlichen Zahlung nach Maßgabe folgender Aussagen in Rz 4623 EStR 2000: ,Die Vorauszahlung einer zu erwartenden Nachzahlung an GSVG-Pflichtbeiträgen ist unter der Voraussetzung im Abflusszeitpunkt als Betriebsausgabe absetzbar, dass sie sorgfältig geschätzt wird…
…Gründen der wirtschaftlichen Sicht seinem Begehren stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig sind im vorliegenden Verfahren folgende Punkte: 1. Die Sollbesteuerung in der Umsatzsteuer und das Zufluss-Abfluss-Prinzip in der Einnahmen-Ausgabenrechnung Der Bw. erfasste die Einnahmen nicht im Jahr des tatsächlichen Zuflusses…
…Dipl.Ing. A. weitergeben habe müssen. Die Beträge seien auf den Kontoauszügen des Bw. ersichtlich, und zwar sowohl die Zu- als auch die Abflüsse. Nach der Ankündigung, die Kontoauszüge dem Berufungssenat bis zum 19. Dezember 2009 zu übermitteln, gab der Bw. zu Protokoll, die Einreichung…
…Die Vertreterin des Finanzamtes führt aus, dass ihrer Ansicht nach der Berufungswerber im Jahr 1998 die Verfügungsmacht hinsichtlich der beiden Sparbücher nicht verloren habe, daher sei kein Abfluss in diesem Jahr verfolgt. Der Berufungswerber ergänzt, dass die Gemeinde nicht wollte, dass ein Immobilienmakler Grundstücke erwirbt…
…Berufungspunkte 2, 3 und 6 bzw. Tz 22 und Tz 14 des Bp-Berichtes) und Rückabwicklung im Jahr 1999: 2.1. Einkommensteuer: Die Leistung von Vorauszahlungen und Akontozahlungen führt grundsätzlich zu einem Abfluss. Dabei muss im Zeitpunkt der Leistung ernstlich damit gerechnet werden, dass der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin A und die weiteren Mitglieder Hofrat BC und D im Beisein der Schriftführerin E über die Berufung des Bw., vertreten durch Vertreter, vom 16. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf…
…Abbuchungen laut vorgelegter Abrechnungsbelege Dezember 2009 bis Feber 2010 - dies hat zur Folge, dass aufgrund des Abflussprinzips lediglich der Abrechnungsbeleg betreffend Dezember 2009 bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2009 Berücksichtigung finden kann. Hiebei werden die am Abrechnungsbeleg ausgewiesenen € 468,75 berücksichtigt. Sonstige Wohnkosten…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 13. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 1. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2009 und Folgejahre entschieden: Die Berufung wird…