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UFSL RV/0433-L/02Schenkungssteuerpflicht für Abfindungen, die für einen Pflichtteilsverzicht geleistet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2005

…die Gegenleistung für die Abfindung, hier das Wohnungsgebrauchsrecht (siehe Berufungsschrift). Es ist festzuhalten, dass es auch ohne konkretes Eingestehen der Verzichtenden keinen Zweifel am direkten Zusammenhang zwischen Pflichtteilsverzicht einerseits und Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes andererseits geben konnte. Beides wurde zeitgleich mit allen Beteiligten in einem einzigen…

UFSL RV/0432-L/02Schenkungssteuerpflicht für Abfindungen, die für einen Pflichtteilsverzicht geleistet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…die Gegenleistung für die Abfindung, hier das Wohnungsgebrauchsrecht (siehe Berufungsschrift). Es ist festzuhalten, dass es auch ohne konkretes Eingestehen der Verzichtenden keinen Zweifel am direkten Zusammenhang zwischen Pflichtteilsverzicht einerseits und Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes andererseits geben konnte. Beides wurde zeitgleich mit allen Beteiligten in einem einzigen…

UFSL RV/0431-L/02Schenkungssteuerpflicht für Abfindungen, die für einen Pflichtteilsverzicht geleistet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…die Gegenleistung für die Abfindung, hier das Wohnungsgebrauchsrecht (siehe Berufungsschrift). Es ist festzuhalten, dass es auch ohne konkretes Eingestehen der Verzichtenden keinen Zweifel am direkten Zusammenhang zwischen Pflichtteilsverzicht einerseits und Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes andererseits geben konnte. Beides wurde zeitgleich mit allen Beteiligten in einem einzigen…

UFSL RV/0430-L/02Schenkungssteuerpflicht für Abfindungen, die für einen Pflichtteilsverzicht geleistet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…die Gegenleistung für die Abfindung, hier das Wohnungsgebrauchsrecht (siehe Berufungsschrift). Es ist festzuhalten, dass es auch ohne konkretes Eingestehen der Verzichtenden keinen Zweifel am direkten Zusammenhang zwischen Pflichtteilsverzicht einerseits und Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes andererseits geben konnte. Beides wurde zeitgleich mit allen Beteiligten in einem einzigen…

UFSL RV/0214-L/02Erfolgte eine Abfindungszahlung nicht nur für einen Pflichtteilsverzicht, sondern auch für die Löschung einer Hypothek?l
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2004

…gegen Bezahlung der gesicherten Forderung eine Löschungsquittung auszustellen. Bei Verweigerung der Löschungsquittung hat der Hypothekarschuldner Klage auf Löschung (vgl. Hofmann in Rummel, aaO, Rz. 4 zu § 469). Im vorliegenden Berufungsfall ist unbestritten, dass die für den Pflichtteilsverzicht der Berufungswerberin gewährte Abfindung grundsätzlich der Schenkungssteuerpflicht unterliegt…

UFSS RV/0712-S/06Entstehung der Steuerschuld bei Einräumung eines Entfertigungsanspruches für einen Pflichtteilsverzicht, Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…Schenkung, was bereits zu Lebzeiten des Erblassers als Abfindung für einen Erbverzicht gewährt wird (vgl. VwGH vom 7.3.1956, 918/54 und vom 25.3.2004, 2001/16/0241). Während der Erbverzicht bzw. wie im Gegenstandsfall der Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand bildet…

UFSS RV/0706-S/06Entstehung der Steuerschuld bei Einräumung eines Entfertigungsanspruches für einen Pflichtteilsverzicht mit Übertragung dieses Anspruches oder erst mit dessen Erfüllung. Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des Grundtatbestandes § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…Schenkung, was bereits zu Lebzeiten des Erblassers als Abfindung für einen Erbverzicht gewährt wird (vgl. VwGH vom 7.3.1956, 918/54 und vom 25.3.2004, 2001/16/0241). Während der Erbverzicht bzw. wie im Gegenstandsfall der Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand bildet…

UFSS RV/0100-S/08Für einen aufschiebend bedingt erklärten Erbverzicht entsteht die Steuerschuld im Zeitpunkt des Bedingungseintrittes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2008

…was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) gewährt wird. Während der Erbverzicht bzw. wie im Gegenstandsfall der Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand bildet, soll durch § 3 Abs. 1 Z. 5 ErbStG das erfasst werden, was zu Lebzeiten des Erblassers als Aufwendung für den…

UFSS RV/0708-S/06Entstehung der Steuerschuld bei Einräumung eines Entfertigungsanspruches für eine Pflichtteilsverzicht mit Übertragung des Anspruches oder erst mit dessen Erfüllung. Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des Grundtatbestandes gemäß § 1 Abs 1 Z2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…Schenkung, was bereits zu Lebzeiten des Erblassers als Abfindung für einen Erbverzicht gewährt wird (vgl. VwGH vom 7.3.1956, 918/54 und vom 25.3.2004, 2001/16/0241). Während der Erbverzicht bzw. wie im Gegenstandsfall der Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand bildet…

UFSL RV/0173-L/06Erhalt einer Forderung für einen Pflichtteilsverzicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2007

…Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG 1955 gelte als Schenkung (unter Lebenden) im Sinne des Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) gewährt werde. Während der Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand bilde (Hinweis Dorazil/Taucher, ErbStG 1955, 4. Auflage…

UFSW RV/0542-W/05Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld bei einem Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung - Erwerb einer Forderung durch einen Vertrag zugunsten Dritter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2008

…Rz 69a zu § 3 unter Hinweis auf VwGH 25.03.2004, 2001/16/0241). In einem Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung wird ein entgeltlicher Vertrag zwischen dem Erblasser und dem auf sein Noterbrecht Verzichtenden gesehen, weil dadurch die Testierfreiheit des Erblassers vergrößert wird (vgl. VwGH 20.2…

UFSL RV/0738-L/05Abfindung für Erbverzicht durch Auflage an Dritten, Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Ausführung der Auflage oder durch Erwerb einer klagbaren Forderung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

…Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht gewährt wird. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für den Pflichtteilsverzicht. Der Bw hat mit Notariatsakt, unter Punkt Viertens des Übergabsvertrages vom 18. November 2002, im…

UFSL RV/0133-L/02Übergabe einer Liegenschaft mit der Verpflichtung, bei Verkauf der Liegenschaft den pflichtteilsberechtigten Personen aus dem Veräußerungserlös eine Abfindung gegen Abgabe eines Pflichtteilsverzichtes zu bezahlen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…die Bedingung knüpfte, dass die Erwerber im Verkaufsfalle den pflichtteilsberechtigten Nachkommen aus dem Verkaufserlös einen Abfindungsbetrag für einen Pflichtteilsverzicht anzubieten hatten. Dass dieses Angebot von den Pflichtteilsberechtigten nicht angenommen worden und es nicht zur Zahlung der in der Pflichtteilsvereinbarung festgelegten Beträge gekommen wäre, wurde vom…

UFSS RV/0682-S/10Geltendmachung des Pflichtteils oder Pflichtteilsverzicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.08.2011

…einen Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen habe. Sie habe auf ihre Pflichtteilsansprüche gegen Bezahlung einer Abfindung in Höhe von € 3 Millionen verzichtet. Wörtlich führte der Vertreter der Bw in der mündlichen Verhandlung aus: "Diese Unterscheidung zwischen Geltendmachung des Pflichtteiles und Verzicht auf den Pflichtteil ist eine für…

UFSL RV/0213-L/02Verpfändung einer Liegenschaft zur Sicherstellung von Pflichtteilsansprüchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2004

…gegen Bezahlung der gesicherten Forderung eine Löschungsquittung auszustellen. Bei Verweigerung der Löschungsquittung hat der Hypothekarschuldner Klage auf Löschung (vgl. Hofmann in Rummel, aaO, Rz. 4 zu § 469). Im vorliegenden Berufungsfall ist unbestritten, dass die für den Pflichtteilsverzicht der Bw gewährte Abfindung grundsätzlich der Schenkungssteuerpflicht unterliegt…

UFSI RV/0370-I/04Verpflichtung des Übernehmers zur Leistung einer Bargeldentfertigung an die weichenden Geschwister
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2005

…Z 5 ErbStG 1955, BGBl. Nr. 141/1955 gilt als Schenkung (unter Lebenden) im Sinne des Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) gewährt wird. Während der Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand bildet (Hinweis auf Dorazil - Taucher, ErbStG, 4. Auflage, …

UFSI RV/0369-I/04Verpflichtung des Übernehmers zur Leistung einer Bargeldentfertigung an die weichenden Geschwister
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2005

…Z 5 ErbStG 1955, BGBl. Nr. 141/1955 gilt als Schenkung (unter Lebenden) im Sinne des Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) gewährt wird. Während der Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand bildet (Hinweis auf Dorazil - Taucher, ErbStG, 4. Auflage, …

UFSI RV/0268-I/07Pflichtteilsverzicht: Ist die in Raten zu zahlende Entfertigung abzuzinsen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2007

…als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) bzw. Pflichtteilsverzicht gewährt wird. Während der Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand bildet, soll durch den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG das erfasst werden, was zu Lebzeiten des Erblassers als Aufwendung für diesen…

UFSG RV/0413-G/071) Abfindung für erbrechtlichen Anspruch: Zahlung in Monatsraten - Abzinsung? 2) Zufluss von Ratenzahlungen nach dem 31.7.2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2009

…als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) bzw. Pflichtteilsverzicht gewährt wird. Während der Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand bildet, soll durch den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG das erfasst werden, was zu Lebzeiten des Erblassers als Aufwendung für diesen…

UFSK RV/0268-K/07Pflichtteilsverzicht-Bewertung der als Abfindung erhaltenen Wertpapiere mit Kurswert? Verfassungswidrigkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…unterliegen der Steuer nach diesem Bundesgesetz Schenkungen unter Lebenden. Nach § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG gilt u.a. als Schenkung im Sinne des Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) gewährt wird. Im § 19 Abs. 1 ErbStG ist normiert…