…das 4. Quartal 2003 sowie Lohnsteuer, DB und DZ aus den Monaten November, Dezember 2003 liegen diese innerhalb der 60 Tagefrist vor Konkurseröffnung, in denen keinerlei Zahlungen mehr geleistet werden haben dürfen und seien auch Löhne und Gehälter nicht bezahlt worden, sodass diesbezüglich DB, DZ…
…für Umsatzsteuer 2002, 3. Säumniszuschlag 2003 in Höhe von € 75,40 für Lohnsteuer 1/2003, 3. Säumniszuschlag 2003 in Höhe von € 60,11 für Lohnsteuer 2/2003, 3. Säumniszuschlag 2003 in Höhe von € 65,28 für Lohnsteuer 3/2003, 2. Säumniszuschlag 2003…
…das 4. Quartal 2003 sowie Lohnsteuer, DB und DZ aus den Monaten November, Dezember 2003 liegen diese innerhalb der 60 Tagefrist vor Konkurseröffnung, in denen keinerlei Zahlungen mehr geleistet werden haben dürfen und seien auch Löhne und Gehälter nicht bezahlt worden, sodass diesbezüglich DB, DZ…
…Mai 2005 fällig gewesen. Der Konkurseröffnungsantrag sei am 15. Juli 2005 gestellt worden, sohin innerhalb der 60-Tagefrist nach dem festgestellt worden sei, dass das Unternehmen zahlungsunfähig sei. Eine Zahlung habe mangels Liquidität nicht mehr erfolgen können, sondern sei vom Geschäftsführer rechtzeitig der Konkursantrag gestellt…
…die zuständigen Zollstellen es verabsäumten, das KE T5 ordnungsgemäß zu bestätigen. Der Austritt der Erzeugnisse aus der Gemeinschaft innerhalb der 60-Tagefrist sei dadurch belegt, dass ein Frachtbrief CMR eröffnet und dasselbe bei der russischen Zollbehörde ordnungsgemäß erledigt worden sei. Zusätzlich seien eine Entladebescheinigung einer…
…nur mehr nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorschriften zu entrichten wären. Wenn die Bw. ausführt, dass Abgaben mit Fälligkeiten innerhalb der 60 Tagefrist vor Konkurseröffnung gelegen sind, in denen keinerlei Zahlungen mehr geleistet werden durften und auch Löhne und Gehälter nicht bezahlt worden seien, sodass diesbezüglich DB…
…nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorschriften zu entrichten wären. Wenn der Bw. wiederholt ausführt, dass zahlreiche Abgaben mit Fälligkeiten innerhalb der 60 Tagefrist vor Konkurseröffnung gelegen sind, in denen keinerlei Zahlungen mehr geleistet werden durften und auch Löhne und Gehälter nicht bezahlt worden sind, sodass diesbezüglich DB…
…Insolvenzrecht gebotenen Schritte zur Prüfung der Frage des Vorliegens eines Konkursgrundes gesetzt habe und am 29. Juli 2005 - und damit noch innerhalb der 60-Tagefrist Konkurs infolge Zahlungsunfähigkeit beantragt habe, könne ihm kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden und es lägen daher die Voraussetzungen für die…
…zu zahlen, ist zu erwidern, dass das Konkursverfahren erst am 11. November 2004 eröffnet worden ist. Dass die Fälligkeit innerhalb der 60 Tagefrist vor Konkurseröffnung gelegen wäre, in der keinerlei Zahlungen mehr geleistet werden dürfen, wurde nicht behauptet. Im Übrigen wird durch diese Vorschrift keinesfalls…
…Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu beantragen. Der Antrag auf Konkurseröffnung sei vom Bw. am 12. November 2008 bei Gericht eingebracht worden. Die 60-Tage-Frist habe daher am 12. Oktober (sic) 2008 zu laufen…
…getreten sei, dass bei realistischer Einschätzung eine Reorganisation nicht gelingen würde, habe der Bw. innerhalb der gesetzlich angeordneten 60-Tage-Frist einen Antrag auf Konkurseröffnung gestellt. Am 29. November 1995 sei dann tatsächlich der Konkurs eröffnet worden und der Bw habe der Masseverwalterin, das Konto…
…nicht nur vorübergehend außerstande ist, die fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen (7 Ob 744/83). Eine Zahlungsunfähigkeit wurde vom Bf. jedoch nicht behauptet. Unabhängig von der 60-Tage-Frist des § 30 KO (nunmehr IO), die lediglich die Anfechtbarkeit von Zahlungen regelt, gab es keine gesetzliche Beschränkung…
…erwarte er eine entsprechende schriftliche Richtigstellung bzw. Entschuldigung der Behörde. Aufgrund der dargelegten korrekten Vorgehensweise unter Einhaltung der 60 Tage Frist im GmbH Gesetz und des nicht nachgewiesenen schuldhaften Fehlverhaltens seinerseits fordere der Bw. die Einstellung des Haftungsverfahrens und eine entsprechende schriftliche Bestätigung. Mit Berufungsvorentscheidung…
…positiven Finanzmittel sei daher der Bw verpflichtet gewesen, unverzüglich den Konkursantrag zu stellen, wobei dieser Antrag auch tatsächlich eingebracht worden sei. Die Einbringung sei innerhalb der 60 Tage Frist laut § 69 Abs. 2 KO und sohin zeitgerecht erfolgt. Wenige Tage danach habe die S-AG…
…Hinsichtlich der Umsatzsteuer 04/2005 werde angemerkt, dass die Fälligkeit für diesen Betrag bereits am 15. Juni 2005 eingetreten wäre, also lange vor der 60-Tage-Frist des § 30 KO, weshalb diese Zahlung nicht angefochten hätte werden können. Dass die entsprechenden Geldmittel vorhanden gewesen wären…
…28.02.2005 | Spanien Es wurde deshalb beantragt, den angefochtenen Bescheid im Berufungsweg dahin gehend abzuändern, dass auch die auf vorgenannte Zeiträume (insgesamt 60 Tage) entfallenden Lohnbezüge (6.535,20 €) gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfrei gestellt werden. Mit Berufungsvorentscheidung…
…die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Bescheide vom Verwaltungsgerichtshof noch gar nicht abgesprochen worden sei und voraussichtlich auch erst in einigen Jahren abgesprochen werde - nach sorgfältiger Überlegung den einzigen rechtlich richtigen Schritt gesetzt und innerhalb der 60-Tage-Frist der Konkursordnung den Konkurs infolge Zahlungsunfähigkeit angemeldet…
…Oberösterreich eine negative Fortführungsprognose abgegeben, was unweigerlich dazu führte, dass die Allgemeine Sparkasse sämtliche Kredite sofort fällig stellte. Eine weitere Umschuldung war durch die gegebenen Umstände und den gesetzlichen Rahmenbedingungen (60 Tage Frist) nicht möglich, sodass das Unternehmen mit 20. April 2004 Konkurs anmelden musste…
…verweisen ist, wonach innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit das Konkursverfahren zu beantragen ist. Selbst wenn man den Zeitpunkt der Konkurseröffnung wie vom Bw. angegeben mit März 1998 annimmt, würde die 60 Tagesfrist jedenfalls zur Gänze in das Jahr 1998 fallen, während die…
…eine negative Fortführungsprognose abgegeben, was unweigerlich dazu führte, dass die Allgemeine Sparkasse sämtliche Kredite sofort fällig stellte. Eine weitere Umschuldung war durch die gegebenen Umstände und den gesetzlichen Rahmenbedingungen (60 Tage Frist) nicht möglich, sodass das Unternehmen mit 20. April 2004 Konkurs anmelden musste. Mit…