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UFSW RV/3632-W/07Keine Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung (Reifeprüfung) bei Ableistung von Präsenzdienst in diesem Zeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…der Ausbildung des Kindes darstelle (vgl zB VwGH 9.6.1978, 941/77; 22.10.1997, 96/13/0060). Die oben zitierte Bestimmung des § 2 Abs 1 lit d FLAG normiert einen Anspruch auf Familienbeihilfe für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung…

UFSL RV/0880-L/10Familienbeihilfe für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011

…vom 26.3.2010, eingelangt am 29.3.2010, auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für H Marina, VNR 111, für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung abgewiesen wird. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem am 26.3.2010…

UFSW RV/3484-W/08Kein Familienbeihilfenanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. i FLAG nach Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2008

…von Familienbeihilfe nach § 10 Abs. 2 FLAG mit Ablauf des Monats Juni 2007 erloschen. Das Finanzamt hat ferner zutreffend § 2 Abs. 1 lit. d FLAG als nicht anwendbar gesehen, da die Weitergewährung von Familienbeihilfe für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung voraussetzt…

UFSW RV/1840-W/09Anspruch nach Abschluss einer Berufsausbildung nach § 2 Abs.1 litd FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…13. März 2002 (Ablegung der Matura) in Berufsausbildung. Es bestand somit ein Familienbeihilfenanspruch bis März 2002. Gemäß §2/1d des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 besteht für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Familienbeihilfenanspruch für weitere drei Monate nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern…

UFSW RV/1110-W/10Vorliegen einer Berufsausbildung nach Absolvierung eines Bachelor-Studiums
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2010

…Familienbeihilfe wurde vom Finanzamt bis drei Monate nach Abschluss der Fachhochschule in I (= bis Dezember 2008) gewährt; für den Zeitraum Jänner 2009 bis September 2009 wurde die Familienbeihilfe mit der Begründung rückgefordert, dass sich C in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung befunden hätte. Rechtliche…

UFSW RV/1292-W/121. Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 in der bis 28.2.2011 geltenden Fassung 2. Überschreitung der Einkommensgrenzen des § 5 Abs. 1 FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2012

…drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Ab 1.3.2011 wurde § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 novelliert; Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht nunmehr für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht…

UFSW RV/3137-W/07Abbruch eines weiteren Studiums nach wenigen Monaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…lit. b FLAG enthält keine Sonderregelung für Zweitstudien. Auch die Bestimmungen über Studienwechsel kommen nicht zur Anwendung. Daraus folgt einerseits, dass es auch noch nach Abschluss der Berufsausbildung möglich ist, für ein weiteres Studium Familienbeihilfe zu beziehen (vgl. Wittmann/Papacek, Der Familienlastenausgleich, Kommentar, § 2 S…

UFSG RV/0526-G/09Besuch einer Maturaschule als Berufsausbildung iSd FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2010

…Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, d) für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung…

UFSK RV/0141-K/07Rückforderung von FB (KAB) bei Nichtvorliegen einer Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…bis Mai 2006. Darüber hinaus ist das innerhalb der drei Monate nach Abschluss der Berufsausbildung erzielte Einkommen auf den Grenzbetrag (Anm.: von € 8.725,--) nicht anzurechnen, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und der Grenzbetrag nicht schon während der Berufsausbildung in diesem Jahr überschritten wurde…

UFSW RV/0312-W/12Zeitpunkt der Beendigung des Lehrverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2012

…d FLAG 1967 schon in der ab März 2011 gültigen Fassung maßgeblich, wonach der Anspruch auf Familienbeihilfe für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung entfalle. Die Bw. stellte fristgerecht einen Vorlageantrag. Die darin gemachten Ausführungen sind ident mit jenen in der Berufung…

UFSW RV/1941-W/08Liegt eine Berufsausbildung vor, obwohl die Ausbildung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Auszubildenden liegen, abgebrochen werden musste?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2008

…Ausbildung zur Heimhelferin. Die Tochter sei sehr zielstrebig und ernsthaft bemüht, eine Berufsausbildung zu machen und habe ihr Ziel nie aus den Augen verloren. Die Bw habe die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zu Recht bezogen. Der Beihilfenanspruch bleibe 3 Monate nach Abschluss der Ausbildung erhalten…

UFSW RV/1741-W/09Wird der Betrag gemäß § 5 Abs.1 FLAG idF 2007 von € 8.725 in dem Zeitraum für den ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, überschritten, besteht für das ganze Jahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Auf Grund der Durchführungsrichtlinien wurde festgestellt, dass, wenn dieser Grenzbetrag überschritten wird, grundsätzlich für das ganze Jahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Weiters ist darin geregelt, dass wenn ein Kind innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung ein Einkommen erzielt…

UFSW RV/0904-W/07Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2007

…persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat." Da der Sohn des Bw., M., im Berufungszeitraum volljährig war, kommen im gegenständlichen Fall nur die Anspruchsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG (Berufsausbildung), nach § 2 Abs. 1 lit. d FLAG (3 Monate nach Abschluss der Berufsausbildung) oder nach …

UFSW RV/1043-W/06Kein Familienbeihilfenanspruch für 19-jährigen Sohn, welcher sich drei Monate nach Abschluss der HTL weder in Berufsausbildung befindet noch beim AMS als Arbeitsuchender vorgemerkt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2006

…Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden, - für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten, - für…

UFSW RV/0635-W/07Familienbeihilfe nach Abschluss der Berufsausbildung, wenn innerhalb von drei Monaten der Präsenzdienst angetreten wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…bestehen grundsätzlich auch keine Ansprüche nach den sozialrechtlichen Bestimmungen. Wird daher nach Abschluss der Berufsausbildung vor Vollendung des 26. Lebensjahres des volljährigen Kindes von diesem der Präsenz(Zivil)dienst geleistet, besteht kein Anspruch. Die Leistung des Präsenz(Zivil)dienstes innerhalb der 3-Monats-Frist des …

UFSL RV/0489-L/08Anspruch auf Familienbeihilfe nach Abschluss der Berufsausbildung, Berechnung der höchstzulässigen Studiendauer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…der Familienbeihilfe nach Abschluss der Berufsausbildung mit der Begründung ab, dass die höchstzulässige Studiendauer bereits mit August 2007 abgelaufen sei, sodass bereits ab September 2007 kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestanden habe und die Bestimmung, wonach volljährige Kinder noch drei Monate nach Abschluss der Berufsausbildung…

UFSW RV/2236-W/12Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 in der durch BGBl. I Nr. 111/2010 geänderten ab 1.3…

UFSW RV/0483-W/11Anspruch nach § 2 Abs.1 lit. g FLAG 1967 nur wenn Berufsausbildung vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst ableisten. Ihr Sohn L. hat im Februar 2010 das 26. Lebensjahr vollendet…

UFSG RV/0423-G/09Keine Weitergewährung der FB nach dem 26. Lebensjahr, wenn die Berufsausbildung abgeschlossen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2009

…der Familienbeihilfe für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung besteht, jedoch längstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, fehlt eine vergleichbare Ausnahmebestimmung. Somit wird bei Absolvierung des Präsenzdienstes, nach Vollendung des 26. Lebensjahres, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres keine Weiterzahlung der…

UFSW RV/2856-W/07Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2008

…die Kinder in Berufsausbildung stehen. Die Familienbeihilfe sei gemäß § 2 Abs. 1 lit. d leg.cit. für die Dauer von 3 Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung zu gewähren. In Punkt 4. der FLAG-DR werde zur Dauer der Berufsausbildung Folgendes angeführt: "Die Berufsausbildung ist abgeschlossen…