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UFSG RV/0711-G/12Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2013

…Abs. 5 ff FLAG festgehalten, dass es zur Beurteilung des vorliegenden Falles entscheidend darauf ankomme, ob der Berufungswerber auf Grund einer bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande gewesen ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Weiters wurde darauf hingewiesen…

UFSG RV/0204-G/11Dauernde Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2012

…abgewiesen. Als Begründung wurde zusammenfassend ausgeführt, dass im Sachverständigengutachten vom 20. Dezember 2010 der Krankheitsbeginn der Tochter mit 1.10.2010 festgestellt wurde und dieser Zeitpunkt nicht vor dem 21. Lebensjahr bzw. während einer späteren Berufsausbildung gelegen ist. Daher bestand kein Anspruch auf Familienbeihilfe und…

UFSL RV/1300-L/10Erwerbsunfähigkeit ist nach dem 21. Lebensjahr eingetreten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2012

…der Familienbeihilfe für die Zeit ab April 2005 auf Grund des eingeholten Gutachtens des zuständigen Bundessozialamtes vom 28.5.2010, in dem der Grad der Behinderung mit 40 % festgestellt wurde und keine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres bescheinigt wurde, unter Hinweis auf …

UFSS RV/0415-S/11Kein Anspruch auf den Grundbetrag der Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag, wenn die Erkrankung nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/2

…der Schulstress (kurz vor der Matura) gewesen sein. In diesem Fall würde die Familienbeihilfe so und so zustehen. Erkrankung während der Ausbildung und vor dem 21. Lebensjahr. Auch heutige Telefonate mit der Krisenintervention hätten bestätigt, dass es komisch sei wenn jemand über den genauen Zeitpunkt…

UFSW RV/3705-W/10Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2011

…ärztlichem Befund bereits in diesem Jahr wegen eines psychotischen Zustandsbildes in stationärer Behandlung befunden hat, so ist diese Feststellung durchaus nachvollziehbar. Da auf Grund des vorliegenden neuerlichen Gutachtens die erhebliche Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 bereits vor dem 21. Lebensjahr der Bw. eingetreten ist…

UFSG RV/0252-G/10Dauernde Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2011

…Als Begründung wurde zusammenfassend ausgeführt, dass im Sachverständigengutachten vom 16.1.2006 der Krankheitsbeginn der Tochter mit 1.12.2005 festgestellt wurde und dieser Zeitpunkt nicht vor dem 21. Lebensjahr gelegen ist. Daher bestand kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung…

UFSG RV/0880-G/09Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 21. Lebensjahr (freie Beweiswürdigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2010

…zu § 167 mwN). Da die ärztlichen Sachverständigengutachten schlüssig sind, und eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr (im Jahr 1963) nicht nachgewiesen werden konnte, kann nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung für die Berufungswerberin kein Anspruch auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe im Sinne des § 6…

UFSL RV/0047-L/08Erwerbsunfähigkeit ist vor dem 21. Lebensjahr eingetreten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2010

…die rückwirkende Anerkennung des Behinderungsgrades (50 %) etwa ab dem Schulalter möglich sei. Die Erwerbsunfähigkeit sei vor dem 21. Lebensjahr eingetreten. In den Schreiben der Sachwalterschaft vom 18.1.2010 und vom 24.6.2010 wird mitgeteilt, dass der Berufungswerber von 1968 bis 2004 in H…

UFSL RV/0167-L/09Überschreitung des 21. Lebensjahres - Rückforderung der Familienbeihilfe u. KAB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2010

…Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit f) Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) sinngemäß aus, dass die Tochter des Bw. mit X.X.XX ihr 21. Lebensjahr vollendet habe, und somit keine Anspruchsberechtigung für die Zuerkennung der Beihilfe mehr vorgelegen sei. Folglich sei der genannte Betrag gem. § 26 Abs…

UFSW RV/3970-W/09Behauptete Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr aufgrund des Besuchs der Sonderschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2009

…erklärte, es liege eine "schwere psychische Behinderung welche vermutlich bereits von Kindheit an gegeben war, zumindest vor Eintritt der Volljährigkeit bzw. vor der Vollendung des 21. Lebensjahres des Bw. vor und sei dieser aufgrund der Beeinträchtigung voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…

UFSL RV/0794-L/07Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2009

…21. Lebensjahres voraussichtlich dauernd außerstande war, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dazu wurde vom Bundessozialamt am 18.7.2008 Folgendes mitgeteilt: "Nach den anamnestischen Angaben in den Gutachten und den vorliegenden Befunden kann dies eindeutig bestätigt werden. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit ist vor dem 21…

UFSL RV/1208-L/07Dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2009

…Arbeitsfähigkeit wird auch nie mehr gegeben sein. Das Finanzamt stellte weiters an Hand des Versicherungsdatenauszuges fest, dass die Berufungswerberin nach Vollendung ihres 21. Lebensjahres zunächst zwölf Monate durchgehend berufstätig war, in der Folge nach zweijähriger Unterbrechung aufgrund der Geburt eines Kindes noch weitere einundzwanzig Monate…

UFSL RV/1474-L/07keine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…zum frühest möglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle…

UFSL RV/0096-L/07Dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr gegeben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…freien Arbeitsmarkt sei nie gegeben gewesen. Da die Berufungswerberin jedoch laut Versicherungsdatenauszug nach Vollendung ihres 21. Lebensjahres für fünf Jahre bei der Stadtgemeinde L beschäftigt war und während dieser Zeit mit ihren Einkünften den Richtsatz gemäß 293 ASVG überschritten hatte, wies das Finanzamt mit Bescheid…

UFSK RV/0027-K/07Liegt eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Behinderung vor, sich selbst den Lebensunterhalt zu verschaffen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2008

…die Bw. voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und weiters, ob dieser Zustand bereits vor dem vollendeten 21. Lebensjahr der Bw. eingetreten ist, gleichfalls wurde gebeten auf die Berufungseinwendungen der Rechtsvertretung der Bw. einzugehen und dabei auch das gerichtsärztl. Sachverständigengutachten…

UFSL RV/0320-L/07Dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2007

…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Unter Berücksichtigung des Alters der Tochter - sie vollendete das 21. Lebensjahr erst am xx. - und der rückwirkenden Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung ab 1.10.2007 sind nach dieser Bescheinigung die Voraussetzungen für die Gewährung der (erhöhten…

UFSL RV/0570-L/06Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2007

…im Wesentlichen die bisherige Diagnose bestätigt und wiederum ein Gesamtgrad der Behinderung von 60% und ein Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr festgestellt. Nach abweisender Berufungsvorentscheidung wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und die Durchführung einer…

UFSW RV/2573-W/07Liegt eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit vor, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2007

…sprechen somit eindeutig dagegen, dass beim Bw. eine dauernde Unfähigkeit vorliegt, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, die vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Hierzu kommen noch folgende Umstände: Der Bw. war in den Jahren 1995 bis 2000 immer wieder berufstätig. Selbst im Jahr 2006…

UFSG RV/0651-G/05Behinderung vor dem 21. Lebensjahr ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2006

…Einziger Streitpunkt des Berufungsverfahrens ist, ob dieser Zustand bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist. Das Finanzamt verneint dies im Abweisungsbescheid vom 22. September 2005 mit der Begründung, dass eine Erwerbsunfähigkeit aus dem Gutachten vom 16.9.2005 des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen…

UFSK RV/0294-K/06Überschreitung des 21. Lebensjahres - Rückforderung der Familienbeihilfe, KAB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 und darauf, dass Sa. im Streitzeitraum bereits das 21. Lebensjahr vollendet hatte, hat die Arbeitssuchmeldung beim Arbeitsmarktservice keinerlei Relevanz. Im Übrigen könne aus dem Umstand, dass seitens des Finanzamtes eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice verlangt worden sei, keineswegs ein…