…belangten Behörde (bB) vom 5. April 2023 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (Bf) auf Familienbeihilfe ab Jänner 2018 abgewiesen. Die bB begründete die Abweisung damit, dass vor dem 21. Lebensjahr keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit der Bf iSd § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) eingetreten…
…verwies auf eine angeborenen Myelomenigocele und damit verbundene neurologische Ausfälle. Sein Vater habe auch über das 21. Lebensjahr hinaus und während der Berufsausbildung (HAK und begonnenes Universitätsstudium) die erhöhte Familienbeihilfe auf Grund der erheblichen Behinderung bezogen, wie sich aus den beigelegten und dem damals zuständigen…
…A1 zu entnehmen ist, gelangte das Bundesfinanzgericht zur Auffassung, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. bzw. 25. Lebensjahr eingetreten ist, da der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise durch drei Gutachten des Sozialministeriumservice mit Juni 2007 festgestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt…
…von der belangten Behörde ein neuerliches Sachverständigengutachten beim Sozialministeriumservice angefordert wurde zu der Frage, ob der Bf. auf Grund einer vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich den Lebensunterhalt zu verschaffen. Zu der Untersuchung sei der Bf…
…nach außen noch wenig auffällige Symptome schizophrener Erkrankungen erträglich zu halten. Spätestens Anfang 2001, dh noch vor Vollendung des 21. Lebensjahres im November, hat der Beschwerdeführer bereits mit harten Substanzen wie Heroin und Kokain experimentiert. Bereits Mitte Jänner 2002 hat der Beschwerdeführer täglich Heroin konsumiert…
…frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, oder d) wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind…
…regelmäßig konsumiert, um insbesondere frühe und nach außen noch wenig auffällige Symptome schizophrener Erkrankungen erträglich zu halten. Spätestens Anfang 2001, dh noch vor Vollendung des 21. Lebensjahres im November, mit harten Substanzen wie Heroin und Kokain experimentiert. Bereits Mitte Jänner 2002 täglich Heroin konsumiert. Hat…
…RV/7102140/2016; VwGH 30. 5. 2017, Ro 2017/16/0009). Besteht keine vor dem 21. (bei Berufsausbildung: 25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag…
…Vergangenheit zu orientieren. Der Bf wird daher geeignete Beweismittel vorzulegen haben, aus denen sich klar und nachvollziehbar ergibt, dass er vor Vollendung des 21. Lebensjahres voraussichtlich dauernd erwerbsunfähig geworden ist. Nichtzulassung der Revision Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 9 B-VG i…
…dem Monat März 2016 festgestellt, also nach Vollendung Ihres 21.Lebenjahr. Demnach bestand die Abweisung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe ab dem Monat der Antragstellung Juli 2011 zu Recht. Ihrem Beschwerdebegehren konnte daher nicht stattgegeben werden. Gutachten Der Beschwerdevorentscheidung liegt folgendes Sachverständigengutachten vom 24. 4…
…4. 2017 stellt den Zeitpunkt des Eintritts der voraussichtlichen dauernden Erwerbsunfähigkeit mit einem nach der Vollendung des 21. Lebensjahres des Bf gelegenen Zeitpunkt fest. Diese Feststellung ist nach der Aktenlage auch schlüssig. Das Gericht kann es mangels Entscheidungsrelevanz im gegenständlichen Verfahren dahingestellt lassen, ob dieser…
…eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr bzw. während einer späteren Berufsausbildung eingetreten ist. Es ist zwar nach der Rechtsprechung des VwGH nicht (mehr) zulässig, dass die Behörde entgegen einem Gutachten oder ohne ein Gutachten die Unfähigkeit…
…Die Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen ist vor vollendetem 21. Lebensjahr eingetreten. Beweismittel: Sachverständigengutachten vom 16.06.2015 und 04.11.2016 Stellungnahme: Es wird beantragt der Beschwerde Folge zu geben. Es wurden die maßgeblichen Teile des Finanzamtsakts elektronisch vorgelegt. Das Bundesfinanzgericht hat…
…behandelnde Fachärztin für Psychiatrie ist festzuhalten, dass zum damaligen Zeitpunkt, also vor dem 21. Lebensjahr, der Beginn der psychiatrischen Krankheit aus dem schizophrenen Formenkreis war. Der Abbruch der ambulanten Behandlung durch die Patientin ist als Symptom dieser Erkrankung zu bewerten. Zum damaligen Zeitpunkt war es…
…eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr bzw. während einer späteren Berufsausbildung eingetreten ist. Es ist zwar nach der Rechtsprechung des VwGH nicht (mehr) zulässig, dass die Behörde entgegen einem Gutachten oder ohne ein Gutachten die Unfähigkeit…
…Versicherungsdatenauszüge, liegen keine Befunde vor, welche die Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres belegen" (siehe hiezu das in der Beilage nochmals übermittelte Gutachten samt Ergänzung vom 5.5.2014). Über die Beschwerde wurde erwogen: Betreffend den "Eigenanspruch auf Familienbeihilfe" wird in § 6 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG), BGBl…
…Abs. 5 ff FLAG festgehalten, dass es zur Beurteilung des vorliegenden Falles entscheidend darauf ankomme, ob der Berufungswerber auf Grund einer bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande gewesen ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Weiters wurde darauf hingewiesen…
…abgewiesen. Als Begründung wurde zusammenfassend ausgeführt, dass im Sachverständigengutachten vom 20. Dezember 2010 der Krankheitsbeginn der Tochter mit 1.10.2010 festgestellt wurde und dieser Zeitpunkt nicht vor dem 21. Lebensjahr bzw. während einer späteren Berufsausbildung gelegen ist. Daher bestand kein Anspruch auf Familienbeihilfe und…
…der Familienbeihilfe für die Zeit ab April 2005 auf Grund des eingeholten Gutachtens des zuständigen Bundessozialamtes vom 28.5.2010, in dem der Grad der Behinderung mit 40 % festgestellt wurde und keine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres bescheinigt wurde, unter Hinweis auf …
…der Schulstress (kurz vor der Matura) gewesen sein. In diesem Fall würde die Familienbeihilfe so und so zustehen. Erkrankung während der Ausbildung und vor dem 21. Lebensjahr. Auch heutige Telefonate mit der Krisenintervention hätten bestätigt, dass es komisch sei wenn jemand über den genauen Zeitpunkt…