…für die österreichische Geschäftsführungstätigkeit handeln kann. Rechtliche Beurteilung: Gem. der RZ 981 der LStR 2002 wird in Österreich als übliche Vertragsgestaltungsform für die Anstellung eines Geschäftsführers jene eines Dienstvertrages gesehen. Jedenfalls in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) schuldete K der Berufungsführerin im Prüfungszeitraum seine Arbeitskraft iS…
…einer Kapitalhingabe oder eines Forderungsnachlasses aus gesellschaftsrechtlichen Gründen zugeführt, kann eine steuerneutrale verdeckte Einlage vorliegen." Tz 708: "... Bei einer Darlehensgewährung durch den Anteilsinhaber an seine Körperschaft bewirkt eine nicht fremd übliche Vertragsgestaltung, wie zum Beispiel abgegebene Nachrangigkeitserklärung, die Behandlung als verdecktes Stammkapital (VwGH vom 14…
…Missbrauch im Sinne des § 22 BAO vorliegt. Nicht jeder "sale and lease back" - Vertrag ist missbrauchsverdächtig; es handelt sich grundsätzlich um eine übliche Vertragsgestaltung im Wirtschaftsleben. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 22 BAO ist ein Steuerpflichtiger grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen…
…Vorgangsweise sei zwischen Fremden unüblich und entspreche nicht den allgemeinen Regeln des Geschäftslebens. Die Verminderung der Miete um 500,00 € (das seien 25%) sei wohl nur unter nahen Angehörigen möglich und auch hier nicht üblich. d. Es würden nunmehr zwei Prognoserechnungen des Steuerberaters vorliegen…
…€ 567.000,00) ohne weiteres Entgelt (Ablöse) für das zurückgelassene Gebäude erhalten. Seitens der Bw. wird die mit dem Vater getroffene Vertragskonstruktion mehrfach als in der Leasingwirtschaft übliche Vorgangsweise bezeichnet. Dazu ist festzustellen: Mangelnde Publizität: Es liegen teilweise rückwirkende Verträge vor. Laut Mietvertrag vom…
…Umsatzsteuer auch sämtliche Betriebskosten enthalten sein müssen, die den reinen Nettomietzins natürlich erheblich schmälern würden. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die gegenständliche Vertragsgestaltung von einem unter nahen Verwandten üblichen Verhältnis geprägt war. Sie lässt nicht nur einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt vermissen…
…Firma R.GesmbH bereitgestellt und vor Ort verarbeitet worden sei. Der Abrechnung sei zu Grunde gelegt worden, dass pro Lichtkuppel eine bestimmte Anzahl von Stunden anfalle. Das übliche Werkzeug habe L.B. mitgehabt. Es sei aber nicht unüblich, dass Subunternehmer das Spezialwerkzeug zur Verfügung stellten…
…das Objekt bis auf weiteres an den geschäftsführenden Gesellschafter zu vermieten. Angestrebt werde jedenfalls eine für Wohnimmobilien angeblich übliche Rendite von 3-4 % vom eingesetzten Kapital; bei den Gesamtkosten von 133.000,00 € für das Grundstück und 450.000,00 € bis 500.000…
…Ad Vergleich Grundstück 1871/3 westlicher Teil und Grundstück 1860, 1861/1 und1871/1: Das Seeufer wurde in einer Breite von 20 m (übliche Tiefe sogenannter Badeplätze) mit 10.000,00 S pro m² bewertet, der daran anschließende als Bauland gewidmete und bebaute Grundstücksteil mit…
…Monate März, September, Oktober und November gedient hätte. All diese Punkte deuten ebenfalls keinesfalls auf einen Fremdvergleich der hier vorliegenden Vertragsgestaltung hin. Der Gatte der Bw. hat zwar Unterlagen vorgelegt, die darlegen sollen, dass es durchaus üblich sei, Vereinbarungen/Verträge mit Pauschalcharakter abzuschließen. Konkrete Fälle…
…als freien Dienstnehmer mit S 12.000,00 "anzustellen". Eine solche Vorgangsweise ist nur denkbar, wenn der wie bei fremden Vertragspartnern übliche Interessengegensatz fehlt. Unter Berücksichtigung des Fremdvergleiches wird die Abfertigung wie folgt berechnet und als Betriebsausgabe anerkannt: | | | | 2000 | durchschn…
…eingeräumt worden, Aktien des Unternehmens zu einem gewissen Bezugspreis zu erwerben. Die Differenz zwischen Bezugspreis und Marktpreis wäre der Lohnsteuer unterworfen worden. International üblich sei es aber durchaus, dass Mitarbeiteraktien für einen möglichst langen Zeitraum nicht verkauft werden dürften, aber schon gar nicht kurzfristig. Der…
…Als ebenso wenig fremdüblich erweise sich die nicht ausreichend konkretisierte Vertragsgestaltung hinsichtlich des Umfanges des "Nutzungsrechtes". In den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Bescheid für das Streitjahr folgte das Finanzamt dieser Auffassung und erließ den nun mit Berufung bekämpften Bescheid. In seiner Berufung wandte sich die…
…stellt eine für alle Zeiten herabgesetzte Miete keine fremdübliche Vertragsgestaltung beim Vorliegen von Mieterinvestitionen dar. Schriftliche Vereinbarungen über die Verlängerung der Mietverhältnisse sind nicht aktenkundig, was ebenfalls unter Fremden nicht üblich ist. Den Kriterien für die steuerliche Anerkennung von vertraglichen Gestaltungen zwischen Angehörigen entspricht eine…
…derartige Vertragsgestaltungen wären im Familienkreis durchaus üblich (welche Auffassung im Übrigen auch vom Berufungssenat geteilt wird), vermag für (hier: erbschafts-) steuerliche Zwecke eine in allen Belangen zwischen einander Fremden übliche Vorgangsweise eben gerade nicht zu ersetzen. Selbst wenn man also - was aber aus den oben…
…sind nicht erfüllt: • Die Vermietung ist bzw. wird eine übliche berufliche Betätigung der Gesellschaft • Bei Top 12 handelt es sich nicht um ein besonders repräsentatives Gebäude, das speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestimmt ist. • Das Mietverhältnis ist fremdüblich (siehe Mietvertrag und Prognoserechnung GmbH - beide…
…Leasingverträgen durch den Leasingnehmer und Verkauf an den Leasingnehmer nicht vorlägen. Nach Ansicht der Bp seien dies Ereignisse, die in diesem Geschäftszweig durchaus üblich seien. Aus dem festgestellten Vertragsvolumen der vorzeitigen Vertragsauflösungen lasse sich ableiten, dass es sich um keine seltenen außergewöhnlichen Ereignisse gehandelt habe…
…GmbH & Co KG ist das Darlehen in Jahresraten von € 100.000,-- zu tilgen. Mit der letzten Jahresrate werden auch die Zinsen (übliche Bankzinsen) und die Haftungsprovision abgerechnet." c) Schreiben des Bw. an die W GmbH & Co KG vom 6.12.2005 Unter dem Betreff…
…angemieteten Geschäftsräume nicht in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen. Alle die für eine schriftliche Vertragsgestaltung sprechenden Argumente mussten übrigens den unmittelbar und persönlich beteiligten Rechtsanwälten Y und Z vollkommen klar sein. Insgesamt ist daher eine mündliche Mietvereinbarung, die generell keine Aussage über die Rechte und…
…deshalb keine Einkunftsquelle vorliege. Einverständnis herrsche darüber, dass das Gebäude vor 1945 errichtet worden sei und somit sämtliche mietrechtlichen Vorschriften und Einschränkungen hinsichtlich Mietzinsbildung und Vertragsgestaltung vorliegen würden. Trotzdem habe die Behörde auf der Vorlage schriftlicher Vereinbarungen über die Mietverhältnisse beharrt, auch nachdem der Bw…