…überwiegenden Zurücklegens im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum nicht erfüllt. Stellt man die Anzahl der durchgeführten Fahrten in Verhältnis zu den tatsächlich in BB verbrachten Arbeitstagen, liegt ein Überwiegen nicht vor. In keinem Kalendermonat wurde an mehr als der Hälfte der in BB verbrachten Arbeitstage die Strecke Wohnung…
…während der Woche zurückgelegt (einmal am Wochenanfang hin, einmal am Wochenende retour und einmal während der Woche hin und retour). Für die Anerkennung des Pendlerpauschales sei jedoch gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 ausdrücklich die überwiegende Zurücklegung der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte…
…mindestens 11 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt werde. Der UFS hat etwa in seinen Entscheidungen UFS 13. 3. 2003, RV/0380-G/02, oder UFS 27. 9. 2006, RV/0249-I/05, ausgeführt, dass bei der Prüfung des Überwiegens in einer typisierenden Betrachtungsweise…
…dass der Arbeitnehmer die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegen muss. Nach der Verwaltungspraxis ist ein Überwiegen dann anzunehmen, wenn diese Strecke tatsächlich an mehr als 10 Tagen pro Monat zurückgelegt wird. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dann ist ausschließlich der Verkehrsabsetzbetrag…
…die überwiegende Zurücklegung der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - an mehr als zehn Tagen in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen - nicht glaubhaft gemacht werden konnte." Mit Schreiben vom 9. Jänner 2007 beantragte der Bw. die Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz: "In Ihrem Bescheid vom 03.04.2006…
…abgegolten. Bei mehreren Dienstverhältnissen ist der Verkehrsabsetzbetrag nur einmal zum Abzug zu bringen. Ein zusätzliches (zweites) Pendlerpauschale steht für ein weiteres Dienstverhältnis nur dann zu, wenn dadurch im Lohnzahlungszeitraum überwiegend das Zurücklegen zusätzlicher Wegstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verursacht wird. In jedem Fall ist für…
…sind. Der erkennende Senat vermag sich diesem obiter dictum nicht anzuschließen. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist für die Gewährung des Pendlerpauschales nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 maßgebend die "Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt…
…für deren Berücksichtigung folgende Anwendungsvoraussetzungen fest: a) diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt…
…heißt Zurücklegen der Strecke von der Wohnung in Lustenau zum Bahnhof Dornbirn mit dem KFZ und Weiterfahrt von Dornbirn nach Meiningen mit ÖBB und Landbus und auch in der Gegenrichtung an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung- Arbeitsstätte-Wohnung…
…Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt" verweist, was ausschließt, dass grundsätzlich die Strecke zur nächstgelegenen Wohnung heranzuziehen ist. Was das in den Lohnsteuerrichtlinien zitierte Erkenntnis des VwGH vom 19.9.1995, 91/14/0227, anlangt, ist darauf zu verweisen, dass der…
…Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: ... über 60 km: 1.152 Euro jährlich. c) Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung…
…Diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die…
…Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt…
…Abs. 1 Z 6 lit. a EStG). Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich Pauschbeträge - gestaffelt nach der Entfernung nach § 16 Abs. 1…
…der Folge den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2007 vom 18. Juli 2008. Darin führte es begründend wie folgt aus: "Da bei Ihnen bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung…
…sich überwiegend von einer im Nahebereich der Arbeitsstätte gelegenen Nächtigungsmöglichkeit aus zur Arbeit, steht ihm das Pendlerpauschale nicht zu, und zwar nicht deswegen, weil eine allfällige Schlafstelle zu einem Wohnsitz wird, sondern weil das Tatbestandsmerkmal der überwiegenden Zurücklegung der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht…
…im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass das Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann zusteht, wenn die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen zurückgelegt wird . Die Fahrten von der Wohnung zum Dienstort…
…den Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit abzuziehen, wenn die vom Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegte einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 2 km beträgt und die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Die vom Gesetzgeber für die einfachen…
…I Nr. 115/2005 ) sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wobei mit dem Verkehrsabsetzbetrag und allenfalls den in lit. b und c konkretisierten Pauschbeträgen alle entsprechenden Ausgaben abgegolten sind. Wird der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr ( § 26 Z…
…In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt dazu aus, dass ein Anspruch auf Pendlerpauschale nicht bestehe, wenn dem Arbeitnehmer im Rahmen der Beförderung im Werkverkehr keine Kosten erwachsen.Die Möglichkeit der Benützung von ÖBB-Einrichtungen für Bedienstete der ÖBB zur Zurücklegung der Strecke Wohnung - Arbeitstätte stelle…