…2005 bis 2007 war die WT GmbH insolvenzgefährdet. Es stand somit der Verkauf oder die Schließung des Unternehmens an. Der Bw. hatte für aushaftende Bankverbindlichkeiten persönliche Haftungen übernommen. Im Jahr 2007 bot sich dem Bw. die Gelegenheit, die WT GmbH an die TP GmbH zu…
…insgsamt S 4,200.000.- an die Berufungswerberin (Bw) ab. In Punkt 7.2 dieses Vertrages verpflichtete sich die übernehmende Gesellschafterin (Bw) die abtretenden Gesellschafter von persönlichen Haftungen und Sachhaftungen hinsichtlich der Bankverbindlichkeiten laut Punkt 3.2.13. (Kredit- und Darlehensverträge mit der V-Bank…
…auch übernommene Verbindlichkeiten einzubeziehen sind, wenn dies zu einer Entlastung des Vermögens des Verkäufers führt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Ausmaß dem Abtretenden bzw. einem Dritten die vereinbarten Leistungen tatsächlich zukommen. Eine ziffernmäßig bestimmte Geldleistung durch Übernahme einer entsprechenden Haftung…
…dienen bestimmt sind oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Betriebsausgaben setzen einen endgültigen Wertabgang voraus. Die vom Bw. übernommene Haftung ist weder vom Berufsbild eines Vermögensberaters (d.h. von einer Beratungsleistung) umfasst, noch durch die Vermittlungstätigkeit für die V…
…dass dieser Schaden so gering wie möglich gehalten wird, deshalb habe ich für die meisten Verpflichtungen noch nachträglich persönlich die Haftung übernommen." Das am Beginn des Schreibens vom 6. Juni 2007 angekündigte freisprechende Urteil des Landesgerichts R fehlt jedoch in den Beilagen. Nachdem dem Finanzamt…
…HGB iVm § 4 Abs. 1 EGG ergebende und durch § 12 BAO in das Abgabenrecht übernommene - Haftung des Gesellschafters einer Handelsgesellschaft aufgehoben wird. b) Die Abgabenbehörde wird deshalb aber nicht daran gehindert, gegenüber den Gesellschaftern einer Handelsgesellschaft, die zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet sind, die Vertreterhaftung…
…übernommene Haftung als Schuldner zur ungeteilten Hand in Anspruch genommen (Akt 2000 Seite 38). Laut Kreditanbot vom 25. April 2001 wurde dem Bw. von der B-Bank ein Kredit über S 2,100.000,00 zum Verwendungszweck Haftungsentlassung bei der Bank A und Restschuldbefreiung bei…
…dass auf Grund Eröffnung des Konkurses über die N-GmbH am 22. Dezember 2000 und die wechselmäßig übernommene Haftung nunmehr der Bw. zu der zum Stichtag der Konkurseröffnung aushaftenden Forderung S 1,024.032,40 in Anspruch genommen werde und daher Rückzahlungsvorschläge an die Bank…
…Vertretung, dass kein Zusammenhang zwischen dem Mietverhältnis und der Übernahme der Haftung für Darlehensverbindlichkeiten als "Bürge und Zahler" besteht. Im Mietvertrag vom 12. März 2008 wurde in keiner Weise auf die von der Mutter der Bw übernommene Haftung als "Bürge und Zahler" Bezug genommen. Im…
…ob Herr Bw. die Bürgschaft als Geschäftsführer oder als Gesellschafter übernommen hat. Die Annahme der Behörde, die Übernahme der Haftung durch den geschäftsführenden Gesellschafter diene wirtschaftlich in erster Linie dem Fortbestand der GmbH. und nur indirekt der Erhaltung der nicht selbständigen Einkünfte ist keineswegs schlüssig…
…dass die Hausbank ihre Kreditstrategie gegenüber der Gesellschaft geändert und den Kreditrahmen empfindlich eingeschränkt hätte, indem sie übernommene Haftungen für Haftrücklässe nunmehr voll in den Kreditrahmen eingerechnet hätte. Das hätte zu einer erheblichen Einschränkung des Kreditrahmens zu Lasten des operativen Betriebes und zu einer Umverteilung…
…unabdingbare Voraussetzung für die Auftragserteilung gewesen. Bei gelegt werde eine Erklärung des C (Beilage 65 des Schreibens), wonach dieser bestätige, die übernommene Haftung bei der BAWAG abzudecken, da diese seine Verpflichtung aus der Übernahme der Beteiligung des H sei, weiters, dass der Bw seit 1…
…bestätigt. Die an die SparkasseK und an den ehemaligen Steuerberater der GmbH geleisteten Zahlungen haben daher ihren Rechtsgrund in rechtsgeschäftlich übernommenen Haftungen des Bw. Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind aber nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich…
…schwer angeschlagen gewesen sei und die Bw. sich der Haftungsübernahme nicht entziehen konnte. Der Verwaltungsgerichthof hat in gegebenem Zusammenhang wiederholt ausgesprochen, dass eine Belastung dann nicht zwangsläufig erwächst, wenn sie sich als Folge eines vom Steuerpflichtigen übernommenen Unternehmerwagnisses darstellt. Danach ist grundsätzlich niemand verpflichtet und…
…000.000,00 und Verbindlichkeiten des Alfred A. im Betrag von S 48.225.140,00 übernommen. Gemäß Punkt 2.3. der Stiftungszusatzurkunde übernimmt die A & B OEG keinerlei Gewährleistung oder Haftung für bestimmte Eigenschaften oder eine bestimmte Ertragskraft der in die Bw. eingebrachten Anteilsrechte…
…wenn die Darlehen seitens O8 vollständig zurückgezahlt wurden, bevor die Option ausgeübt wurde. Aufgrund der von Herrn A zusätzlich übernommenen persönlichen Haftung für die Verbindlichkeiten aus der vorgenannten Finanzierung wird zudem festgehalten, dass das Optionsrecht auch von Herrn A im vorgenannten Sinn ausgeübt werden kann…
…UStG3 (2005) § 11, Anm 7. Ist es eine Provision für übernommene Haftungsübernahmen, für Abwicklung des Zahlungsverkehrs oder für die Vermittlung von Lieferungen etc.? Es gibt keinen Hinweis auf Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistung. Weiters könnte aus dem Erscheinungsbild des Beleges genauso gut auf…
…insbesondere ist nicht klar, ob es sich hier um eine steuerfreie oder steuerpflichtige Provision handelt. Ist es eine Provision für übernommene Haftungsübernahmen, für Abwicklung des Zahlungsverkehrs oder für die Vermittlung von Lieferungen etc.? Es gibt keinen Hinweis auf Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistung…
…0023, darauf hingewiesen, dass sich daraus für den von der Beschwerdeführerin vertretenen Standpunkt, im Hinblick auf übernommene persönliche Haftungen des Geschäftsführers für Bankverbindlichkeiten bestehe ein Unternehmerrisiko des Geschäftsführers, nichts gewinnen lasse, weil das dort angesprochene Konsumentenschutzgesetz einen eigenen - anhand seines Regelungszweckes auszulegenden - Unternehmerbegriff kenne. Gleiches…
…ist für die Beurteilung der Frage der Abzugsfähigkeit der Kreditraten schon deshalb unmaßgeblich, zumal nicht Ertragserwartungen, sondern die in den Vorjahren übernommenen Haftungen für die Schuldübernahme ursächlich waren. Schließlich kann unbedenklich davon ausgegangen werden, dass der Einstieg der B-GesmbH auch im Interesse der Bw…