…gekommene überhöhte Umsatzsteuergutschrift von 2.031,75 € (anstatt 750,39 €) führte auf dem Abgabenkonto 000/0000 zu einem Guthaben, das für die Begleichung der Umsatzsteuerzahllasten 01/2008 und 02/2008 verwendet wurde. Betrachtet man die auf dem Steuerkonto 111/1111 verbuchte Umsatzsteuergutschrift 2006…
…ist der Buchungsmitteilung zu entnehmen. | Euro-Information: | | Die festgesetzte Körperschaftsteuer 2000 beträgt | 1.708,10 € | Die Umsatzsteuergutschrift 2000 beträgt | -185.649,51 € | Die im Haftungswege zu entrichtende Kapitalertragsteuer 2000 beträgt | 5.345,92 €  …
…Geschäftsführer überlassen wurde, soll dabei ein fiktiver Kaufpreis für Grund und Boden zum Ansatz kommen. Unterstellt man für 2010 einen - aufgrund der bescheidenen Wohnlage wohl überhöhten - Grundpreis von maximal EUR 150/m² sowie einen Flächenbedarf für das Betriebswohnhaus von insgesamt ca. 700 m², die zu…
…Die gegen den Umsatzsteuerveranlagungsbescheid 1998 eingebrachte Berufung sei bis heute unerledigt. Aus dem Jahresabschluss 1998 sei ersichtlich, dass eine weitere Umsatzsteuergutschrift in Höhe von 283.576,00 S zu erwarten sei. Bei positiver Berufungserledigung würde sich der ursprüngliche Umsatzsteuerrückstand auf 115.741,00 S reduzieren…
…um wirtschaftlich überhaupt überleben zu können. Er betreibe gastgewerbliche Betriebe und eine vom ihm errichtete Kabelfernsehanlage im Stubaital. Infolge geschäftlicher Unerfahrenheit bezüglich spezifischer und allgemeiner Geschäftsrisiken habe er beim Bau der Kabelanlage weit überhöhte Schulden aufgeschlagen. Gleichzeitig habe er ebenfalls vor Jahrzehnten von seiner Mutter…
…bei einer tatsächlichen Gutschrift von ATS 430.799,-- und geltend gemachten Gutschriften von ATS 744.719,--. Die Gegenüberstellung dieser Zahlen beweist, dass E bereits während des Jahres 1991 massiv mit den Umsatzsteuergutschriften manipulierte (vgl. dazu die vom Berufungswerber offenkundig persönlich erstellten, im Veranlagungsakt abgelegten Umsatzsteuervoranmeldungen)…
…Zeit; auch konnte ein Projekt im Raum Y durch ein Hochwasser im Sommer 2002 nicht zum geplanten Preis verkauft werden. Mangels Bezahlung hat die Steuerberaterin ihre Tätigkeit eingestellt. Schätzungen des Finanzamtes sind dem Beschuldigten zwar überhöht erschienen, jedoch sei er nicht in der Lage gewesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, x, vertreten durch S.I.B. Mag. Stefan Gruber Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungs-GmbH, 1040 Wien, Brucknerstrasse 4/4, vom 15. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 16. Dezember 2009 betreffend…
…1999 resultieren aus USt-Guthaben bzw. USt-Gutschriften, wobei darin auch die Umsatzsteuer aus der Stornierung der Lieferung an SS (siehe Pkt. 4) enthalten ist. Diese Umsatzsteuergutschrift über ca. 600.000,- (a. o. Ertrag) bewirkt auch den "Gewinn" in Höhe von ca. 450.000,- im…
…die jeweiligen einzelnen Zeiträume. Die einzelnen strafrelevanten Beträge wurden bereits oben dargestellt; eine Saldierung von Umsatzsteuerzahllasten mit in anderen Zeiträumen entstandenen Umsatzsteuergutschriften ist nicht zulässig. Wie schon die Vorinstanz zutreffend festgestellt hat, ist auch die zu Beginn der Außenprüfung zu AB-Nr. Z erstattete Selbstanzeige…
…sodass dieser die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer inkludiert. Das Finanzamt legte sohin der Berechnung der Umsatzsteuer für das Jahr 2000 eine überhöhte Bemessungsgrundlage zu Grunde, weshalb diese nunmehr auf den Betrag von 21.426,25 S zu berichtigen ist. Die Bemessungsgrundlagen und die darauf…
…von Personengesellschaften (Gemeinschaften) 1993 beim Finanzamt (FA) ein. Als Ort der Leitung des Unternehmens wurde A,R 8 angegeben. Mit Erstbescheiden vom 30. Mai 1995 wurde eine Umsatzsteuergutschrift iHv. 113.303,00 S festgesetzt, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit -71.154,00 S festgestellt und…
…Also glaube ich, mit meinem persönlichen Lebensstil den Beweis antreten zu können, dass ein jährlicher Betrag in Höhe von Euro 5.000,-- überhöht ist. Für die Jahre 2002 bis 2004 wurden jeweils Beträge zwischen Euro 2.000,-- und 3.000,-- nachgewiesen. Es gibt auch unzählige…
…verrechnet werden dürfe. Es werde die ersatzlose Aufhebung des Bescheides beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1.Februar 1999 wies das Finanzamt Salzburg-Stadt die Berufung mit der Begründung ab, dass die Umsatzsteuergutschrift zwar falsch verbucht wurde, der erhöhte Betrag aber antragsgemäß zurückgezahlt worden sei. Erst im…
…geleistete Honorare überhöht gewesen wären und dort zu einer Kürzung der Betriebsausgaben geführt hätten. Wie Absatz 3 zu Textziffer 16 des BP-Berichtes zur Firma S. ausführe, anerkannte die Behörde eine Rechnungskorrektur nur ex nunc, was zwischenzeitlich geschehen sei und zu einer Umsatzsteuergutschrift von €…
…2005 wurde am 24. Jänner 2006 mittels Voranmeldung ein Umsatzsteuerguthaben in unrichtiger Höhe von -€ 114,62 geltend gemacht. Ein Teil der überhöhten Gutschrift wurde als Teil der entrichteten Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2005 am 17. Februar 2006 wieder rückgängig gemacht (Buchungsabfrage). Die Verfehlung wurde von…
…00 € festgesetzte Zwangsstrafe betrage nur 6 % des gesetzlich zulässigen Höchstbetrages. In der Berufung seien keine berücksichtigungswürdigen Gründe vorgebracht worden, warum die Festsetzung der Zwangsstrafe nicht angemessen oder überhöht wäre. Es sei lediglich behauptet worden, dass die Ermessensübung auch hinsichtlich der Höhe zu begründen sei…
…nur mit 6 % des möglichen Höchstbetrages von 5.000,00 € festgesetzt worden. In der Berufung seien keine berücksichtigungswürdigen Gründe vorgebracht worden, warum die Festsetzung nicht angemessen oder überhöht wäre. Es sei lediglich behauptet worden, dass die Ermessensübung auch hinsichtlich der Höhe zu begründen sei…
…Aufgrund der dargestellten Einkommensentwicklung konnte die Beschwerdeführerin nicht damit rechnen, dass die Abgabenbehörde eine zwar verspätete, aber betragsmäßig richtige oder gar überhöhte Schätzung der Bemessungsgrundlagen vornehmen werde. Sie musste es vielmehr ernstlich für möglich halten, dass diese Schätzung mangels Kenntnis der Abgabenbehörde von den gegenüber…
…dies bei bedingt vorsätzlicher Verletzung der Verpflichtung im Sinne des § 21 UStG 1994" (soll wohl heißen: A hat weiters gewusst, dass er zu Unrecht ein entsprechend überhöhtes Guthaben beantragt, und dabei ernsthaft damit gerechnet, dass er seine abgabenrechtliche Verpflichtung zu Einreichung einer ordnungsgemäßen Voranmeldung verletzt…