…BAO erfüllt sind und der angefochtene Bescheid daher zu Recht erlassen wurde, ist die Frage nach der (örtlichen) Zuständigkeit zu klären. Der berufungsgegenständliche Bescheid wurde mit Datum 2.Februar 2012 vom Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See erlassen und von der Vorständin dieses Finanzamtes…
…tritt die Straffreiheit - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände offen gelegt und die sich daraus ergebenden Beträge, die der Anzeiger schuldet oder für die er zur Haftung herangezogen werden kann…
…Tätigkeit ausgeübt wird, worden ist oder werden soll. Die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen obliegt gemäß § 72 BAO den Abgabenbehörden, die für die Einhebung der den Gegenstand der Haftung bildenden Abgabe örtlich zuständig sind. Aus den vorstehend angeführten Regelungen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit erhellt, dass das…
…und Ergänzungsabgaben, die von Versorgungsunternehmungen vorgeschrieben werden, trägt die kaufende Partei. | 7.8 | Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die örtliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte für Wien I. Bezirk vereinbart. | 7.9 | Die kaufende Partei erklärt, dass sie…
…das Verfahren vor der Abgabenbehörde I. Instanz abzuführen, bei der diese Unternehmen von der örtlichen Zuständigkeit her angesiedelt sind. Zudem steht nach den Bestimmungen des § 289 Abs. 1 letzter Satz BAO die Verjährung der Abgabenfestsetzung in dem den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Bescheid der Abgabenbehörde erster…
…W. wurde aus seiner persönlichen Haftung für die Verbindlichkeiten der Hausgemeinschaft entlassen und diese Schuld von seinem Vater B.V., durch Vereinbarung mit der örtlichen Bank vom 1.7.2005, übernommen. Nach der mit Prüfungsauftrag vom 25.8.2003 bei der B.V. GmbH durchgeführten…
…1 FinStrG gegen die Bescheide vom 25. Oktober 2006 zu werten. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtssprechung ist bei einer im Rechtsmittelverfahren festgestellten sachlichen bzw. örtlichen Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Erlassung des bekämpften Bescheides der angefochtene Bescheid (wegen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde) aufzuheben (vgl. z…
…Durchführung des Abgabenverfahrens örtlich unzuständig, da die Gesellschaft ihren Sitz in Lz gehabt hätte und das zuständige Betriebsfinanzamt auch jenes in Liezen gewesen sei. Der Berufungswerber werde durch die Nichteinhaltung der gesetzlichen Zuständigkeit im Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen seien längst…
…Prozentsatz basiert, kürzer als 25 Jahre sein müsse. 2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1 Zuständigkeit Der streitgegenständliche Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 28. Mai 2008 wurde vom Finanzamt Salzburg-Land erlassen. Gem. § 61 BAO ist für die Erhebung der Umsatzsteuer das Finanzamt örtlich zuständig, dem die…
…Abs. 1 FinStrG gegen den vorstehend angeführten (sonstigen) Bescheid zu werten. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtssprechung ist bei einer im Rechtsmittelverfahren festgestellten sachlichen bzw. örtlichen Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Erlassung des bekämpften Bescheides der angefochtene Bescheid (wegen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde) aufzuheben (vgl. z…
…Abs. 1 FinStrG gegen den vorstehend angeführten (sonstigen) Bescheid zu werten. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtssprechung ist bei einer im Rechtsmittelverfahren festgestellten sachlichen bzw. örtlichen Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Erlassung des bekämpften Bescheides der angefochtene Bescheid (wegen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde) aufzuheben (vgl. z…
…Erlassung des bekämpften Sachhaftungsbescheides sei somit gegeben. Im Rahmen des der Behörde zustehenden Ermessens sei der bekämpfte Sachhaftungsbescheid zweckmäßig und im Interesse der Öffentlichkeit an der Einbringung der Abgaben, da es sich bei der Bf. und beim Mitschuldner um Personen handle, die ihren Firmensitz bzw…
…Erlassung des bekämpften Sachhaftungsbescheides sei somit gegeben. Im Rahmen des der Behörde zustehenden Ermessens sei der bekämpfte Sachhaftungsbescheid zweckmäßig und im Interesse der Öffentlichkeit an der Einbringung der Abgaben, da es sich bei der Bf. und beim Mitschuldner um Personen handle, die ihren Firmensitz bzw…
…Pkt. 5.4) entgegen. 5.4) Zur Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit habe ein Organ des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 aufgrund des Nachschauauftrages vom 21. Jänner 2008 eine Nachschau bei der Komplementär-GmbH der Bw vorgenommen. Laut dem darüber erstellten Bericht habe diese den…
…FinStrG); bei gerichtlicher Zuständigkeit bereits dann, wenn gerichtliche Ermittlungen, Vorerhebungen geführt werden (Ritz, Kommentar zur BAO4, Rz 6b zu § 232 BAO). Gegen den Bf war am 5. Dezember 2011 unbestritten ein Strafverfahren anhängig. Damit ist der Bf ein potenziell Haftungspflichtiger im Sinne des Abs. 3…
…Gebühren und Verkehrsteuern Wien überhaupt - selbst bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3 Z. 1 GrEStG oder § 1 Abs. 3 Z. 2 GrEStG - für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer örtlich zuständig wäre. Eine etwaige Verletzung der örtlichen Zuständigkeit durch die Abgabenbehörde erster Instanz ist in…
…Abs. 2 BAO verwiesen, wonach nicht der Ort des Sitzes, sondern der Geschäftleitung maßgeblich sei. Es sei sowohl örtliche als auch sachliche Zuständigkeit des Finanzamtes Linz gegeben. Bei der Rückstellung, die im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens beantragt worden sei und die laut Niederschrift vom 4. 12…
…Gebühren und Verkehrsteuern Wien überhaupt - selbst bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3 Z. 1 GrEStG oder § 1 Abs. 3 Z. 2 GrEStG - für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer örtlich zuständig wäre. Eine etwaige Verletzung der örtlichen Zuständigkeit durch die Abgabenbehörde erster Instanz ist in…
…an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Nach § 50 Abs. 1 erster Satz BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. § 58 Satz 1 BAO bestimmt, dass für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Vermögen juristischer Personen…
…den 23. Bezirk steuerlich erfasst. Aufgrund des Finanzreformgesetzes 1998, das am 12. Jänner 1999 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, ging jedoch die Zuständigkeit für die Veranlagung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die nicht mindestens zwei der in § 221 Abs. 2 HGB angeführten Größenmerkmale überschreiten, ab 1…