…und Herstellungsaufwendungen keine Rückstellung gebildet werden darf. Der Aufwand für solche Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge wird - wie oben ausgeführt - im Rahmen der Abschreibung berücksichtigt. Die vom Bw. in seiner Berufung angeführte öffentlich-rechtliche Verpflichtung, nämlich die angeblich von der Bezirkshauptmannschaft X. zwingend vorgeschriebene Sanierung der Räumlichkeiten…
…auf einem Ministeralerlass beruhender Praxis der Verwaltungsbehörden dieses Mitgliedstaates gewährt worden sei. In rechtlicher Hinsicht ergibt sich aus der Entscheidung des EuGH für den gegenständlichen Fall, dass der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Anschaffung und dem Betrieb des Pontiac Trans Sport nicht deshalb versagt werden…
…1 Z 3) muss stets eine Verpflichtung gegenüber Dritten sein; darunter fallen ua. Rückstellungen, die auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gebildet werden können. Nach Absatz 3 der angeführten Bestimmung dürfen Rückstellungen im Sinne des Absatzes 1 Ziffer 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden…
…prinzipiell in der Abrissperiode als a.o. Aufwand abzusetzen. Allerdings wäre dafür bereits in der Handelsbilanz jener Periode, in welcher die (öffentlich-)rechtliche Verpflichtung dazu entstanden ist, mit einer Rückstellung vorzusorgen. Gleiches gilt jedenfalls für Kosten eines Umbaus, soweit dieser den Verlust von Nutzenpotenzial nicht…
…ausgeführt: Im Berufungsbegehren werde behauptet, dass eine sich auf § 8 MRG gründende Verpflichtung gegenüber dem Eigentümer zur besenreinen Übergabe vorliege. Somit sei klargestellt, dass keine öffentlich-rechtliche Entsorgungspflicht vorliege. Soweit sich die Berufungswerberin nunmehr auf eine privatrechtliche Räumungspflicht (Besenreinheit) berufe, sei Folgendes zu entgegnen: Eine…
…VwGH 12.11.1990, 89/15/0023). Dabei muss einerseits eine rechtliche Verpflichtung zur Leistung eines Entgeltes bestehen und darf andererseits der Wert des Entgeltes nicht so gering sein, dass es gegenüber dem Wert der Nutzung nicht ins Gewicht fällt und somit einer Unentgeltlichkeit gleichgestellt…
…Wesentlichen bemängelt, dass das Finanzamt keine Beweise für den behaupteten Lottogewinn angeführt habe. Auch bestünde keine rechtliche Verpflichtung einer Geschäftsführerin oder Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft über die Stammeinlage hinausgehende Zahlungen zu leisten. Die Geschäftsführerin sei auch nicht zur Haftung für Abgaben der Gesellschaft herangezogen worden, weshalb…
…Das von der Bw vorgelegte Unterlagenkonvolut beinhaltet keine sie betreffende schriftliche Inanspruchnahme noch einen sie betreffenden behördlichen Auftrag bestimmte Abtragungsmaßnahmen zu setzen noch sie betreffende Zwangsmaßnahmen bei Nichterfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung. Auch hat die Bw selbst keine Schritte zur Sanierung eines eingetretenen Schadens gesetzt…
…kann eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung nur dann Gegenstand einer Rückstellung sein, wenn die Verpflichtung unmittelbar nach ihrem Inhalt und insbesondere ihrem Entstehungszeitpunkt hinreichend konkretisiert ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn die Verpflichtung aus dem Gesetz oder auf einem besonderen Verwaltungsakt beruht (Kriterium der hinreichenden Konkretisierung…
…von Urnengrabsteinen als öffentlich-rechtliche Aufgabe zu qualifizieren, während "normale" Grabsteinerrichtungen sehr wohl dem privatrechtlichen Bereich zuzuordnen seien. Zudem führe der EuGH in einem ähnlichen Fall (EuGH 15.5.1990, Rs C-4/89 Slg I-1882) folgendes aus: Die öffentlich-rechtliche Verpflichtung qualifiziere eine…
…resultierend aus sämtlichen früheren Tätigkeiten der A auf diesen genannten Flächen abgegolten. (2) Festgehalten wird, daß die Parteien einvernehmlich davon ausgehen, daß allfällige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit sämtlichen früheren Tätigkeiten der A auf den in Punkt I. genannten Flächen, insbesondere aus dem Wasserrechtsgesetz…
…nur - hier nicht vorliegende - Arbeitgeberbeiträge zugänglich. Für eine Besteuerung nach § 25 Abs.1 Z.3 lit.d EStG fehle es am Merkmal öffentlich rechtlicher Pflichtbeiträge, da die nunmehr zurückbezahlten Beiträge zur betrieblichen Kollektivversicherung aufgrund einer freiwilligen, einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet worden seien…
…auch für betriebliche Kollektivversicherungen. Die nunmehr erfolgte Beitragsrückzahlung zeige, dass die Vereinbarung grundsätzlich einer jederzeitigen Änderung durch die Vertragsparteien zugänglich sei. Es sei daher nicht von öffentlich rechtlichen Pflichtbeiträgen auszugehen, weshalb § 25 Abs.1 Z.3 lit.d EStG nicht anzuwenden sei. Auch ein Heranziehen…
…auch für betriebliche Kollektivversicherungen. Die nunmehr erfolgte Beitragsrückzahlung zeige, dass die Vereinbarung grundsätzlich einer jederzeitigen Änderung durch die Vertragsparteien zugänglich sei. Es sei daher nicht von öffentlich rechtlichen Pflichtbeiträgen auszugehen, weshalb § 25 Abs.1 Z.3 lit.d EStG nicht anzuwenden sei. Auch ein Heranziehen…
…als gesetzlicher, Erbteil als Pflichtteil, durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält; desgleichen eigenes Vermögen des Ehegatten oder Erträgnisse einer von ihm tatsächlich ausgeübten oder einer solchen Erwerbstätigkeit, die von ihm den Umständen nach erwartet werden kann. Nur wenn die Erblasserin im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses…
…einem Vermögensabfluss führt. Die Verbindlichkeit muss dabei noch nicht rechtlich entstanden sein, es genügt, wenn sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit hinkünftig entstehen wird. Grundlage sind privatrechtliche Verpflichtungen (Vertrag, deliktische Grundlage), öffentlich-rechtliche Verpflichtungen oder wirtschaftliche Verpflichtungen. (b) Die wirtschaftliche Verursachung ist das wichtigste Kriterium, weil hier…
…die kraft Gesetzes auch dann Dritten gegenüber wirken, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, wie Gebühren und Abgabenrückstände und öffentlich rechtliche Verpflichtungen, sowie auch dafür, dass dieselben nicht streitverfangen sind." Als zweites Schriftstück gibt es zwischen den Kaufvertragsparteien die zusätzliche Vereinbarung: "Unter einem wurde…
…Gesetzes treffende öffentlich-rechtliche Verpflichtungen umschrieben worden sind. Dahingehend verhält nämlich allein schon die Bestimmung des § 12 Abs. 2 des Kärntner Fischereigesetzes 1951 den Fischereiberechtigten zur genauen Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich des Besatzes der Gewässer und überbindet §14 Abs. 1 leg. cit. diese Verpflichtung auch…
…Passivierung von öffentlichrechtlichen Verpflichtungen in der Steuerbilanz allerdings nur für den Fall zu, dass (1) ein Gesetz oder eine Verfügung der zuständigen Behörde ein inhaltlich genau bestimmtes Handeln (2) innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorschreibt und (3) an die Verletzung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung Sanktionen geknüpft…
…als Pächter die Verpflichtung auferlege, Art und Umfang des Fischbesatzes stets vorher mit dem Bw. abzusprechen. Der Verein dürfe sohin ohne den Bw. nichts entscheiden, weswegen nicht davon die Rede sein könne, dass der Bw. dem Verein insoweit nur eine öffentlich-rechtlichen Verpflichtung überbunden habe…