…Hat das Mitglied die in den §§ 12 und 13 der Statuten genannte Vorgangsweise eingehalten, kann es nach Treu und Glauben, nach der Übung des redlichen Verkehrs gemäß § 914 ABGB, die Gewährung der Unterstützung verlangen. Hinzu kommt noch, dass die "Unterstützung" für den Fall von Schäden…
…Hat das Mitglied die in den §§ 12 und 13 der Statuten genannte Vorgangsweise eingehalten, kann es nach Treu und Glauben, nach der Übung des redlichen Verkehrs gemäß § 914 ABGB, die Gewährung der Unterstützung verlangen. Hinzu kommt noch, dass die "Unterstützung" für den Fall von Schäden…
§ 1 Abs. 1 VersStG ist daher gegeben, wenn die Vereinsmitglieder Umlagen an die Bw.(als Verein) zur Unterstützung bei Eintritt von Schäden an deren Kraftfahrzeug zahlen, das Mitglied auf die Unterstützung zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung…
…buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen ist, wie er der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG, 7.6 und 7.7 zur Einleitung). Wenn auch Punkt I des Übergabsvertrages…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., whft. Adr., vom 23. Juli 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 16. Juni 2008, Zl. 100000/00000/464/2006, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die Eingangsabgabenschuld mit 0,- Euro…
…P., Rechtsanwalt, xx, vom 12. August 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 10. Juli 2008, Zl. X, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die Eingangsabgabenschuld mit 0,- Euro (statt bisher 1.209,89 Euro) festgesetzt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 26…
…an dem buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. (OGH vom 1.2.1977, 3 Ob 526/76). Unter Absicht der Parteien im Sinne des …
…worden. Hiefür werde er "bestraft", indem er statt des Beschwerdeführers gesteigerte Gebühren zahlen solle. Nach den Auslegungsregeln gem. §§ 6, 7 ABGB seien allgemeine Grundsätze der Gerechtigkeit (§ 7 ABGB), natürliche Rechtsgrundsätze (§§ 879, 1295 (2) ABGB), sowie die Übung des redlichen Verkehrs (§ 914 ABGB) allgemein gültig, auch…
…im Rahmen der Gesamtbeurteilung des Streitfalles auch die Einzelumstände, die für das Vorliegen einer tatsächlichen Beendigung der Arbeitsverhältnisse sprechen, gegenüber jenen Umständen abzuwägen, die auf das Vorliegen einer "Karenzierung" hindeuten. Gegen eine einvernehmliche Arbeitnehmerkarenzierung spricht nach der Übung des redlichen Verkehrs und einem Fremdvergleich standhaltend…
…an dem buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. (OGH vom 1.2.1977, 3 Ob 526/76). Unter Absicht der Parteien im Sinne des …
…sich die Abgabenbehörde zweiter Instanz auch auf Grund des Inhaltes der zitierten Norm nicht anschließen: Der genannten Bestimmung zufolge ist die Absicht der Parteien zu erforschen und ein Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Ein alleiniges Wahlrecht des Gläubigers…
…ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (VwGH 31.1.1985, 84/16/0215 und…
…Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (VwGH 31.1.1985, 84/16…
…914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Unter "Absicht der Parteien" im Sinne des …
…914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Unter "Absicht der Parteien" im Sinne des …
…im Rahmen der Gesamtbeurteilung des Streitlfalles auch die Einzelumstände, die für das Vorliegen einer tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses sprechen, gegenüber jenen Umständen abzuwägen, die auf das Vorliegen einer "Karenzierung" hindeuten. Gegen eine einvernehmliche Arbeitnehmerkarenzierung spricht nach der Übung des redlichen Verkehrs und einen Fremdvergleich standhaltend…
…0165). Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (vgl. VwGH 8.5.1978…
…0165). Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (vgl. VwGH 8.5.1978…
…Die so verstandene Sorgfalt erfordert die Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, die Befragung des Veräußerers über den Stand der Passiven, über die er dem Erwerber nach der Übung des redlichen Verkehrs ein lückenloses Verzeichnis auszuhändigen hat, und die genaue Prüfung der auf diese Weise hervorgekommenen oder…
…bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern es ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Unter "Absicht der Parteien" im Sinne des leg…