Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 1. Juni 2012, soweit dieser die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für Tochter V. für den Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 betrifft, entschieden…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., X., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend 1) Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Monat Jänner 2009 2) Abweisung eines Antrags auf Familienbeihilfe für den…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…
…Jänner 2004 bis 30. November 2008 blieb die Rückforderung auf Grund der Überschreitung der Einkommensgrenzen aufrecht. Die Bw. brachte fristgerecht einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ein und begründete diesen wie folgt: "...Wie aus beiliegender Kopie des Bescheides des Landesinvalidenamtes vom 22.02.1991…
…Zeitraum Jänner 2005 bis August 2005 bezogenen Familienbeihilfenbeträge und Kinderabsetzbeträge unter Verweis auf § 5 Abs. 1 FLAG zurück (Überschreitung der Einkommensgrenze von € 8.725,--). Der Bw. brachte gegen den Rückforderungsbescheid mit Schreiben vom 8. Juli 2008 fristgerecht Berufung ein und machte dazu folgende Ausführungen: …
…nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr." Der Bw. erhob gegen diesen…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die…
…BGBl.Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann…
…BGBl.Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K.S., Y., vom 29. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 31. Mai 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2005 bis 31. Mai 2006 entschieden: Die…
…1 FLAG sei bei volljährigen Kindern eine Berufsausbildung dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten ...... Anspruch ab dem zweiten Studienjahr bestehe nur dann, wenn für ein…
…volljährige Kinder "... wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten." Die Studienrichtung Wirtschaft und Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien ist in 2 Abschnitte gegliedert, wobei der Studienplan diese Teilung…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…
…Abs. 1 Z 2 GrEStG 1955 den Wohnbauförderungsrichtlinien, insbesondere dem im Zeitpunkt des vorliegenden Erwerbsvorganges geltenden Wohnbauförderungsgesetz 1984 folgend, eine Nutzfläche von 130 m² nicht überschreiten darf (27.10.1983, 83/16/0145). Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt bei der Erhebung vor Ort festgestellt…
…Abs. 1 Z 2 GrEStG 1955 den Wohnbauförderungsrichtlinien, insbesondere dem im Zeitpunkt des vorliegenden Erwerbsvorganges geltenden Wohnbauförderungsgesetz 1984 folgend, eine Nutzfläche von 130 m² nicht überschreiten darf (27.10.1983, 83/16/0145). Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt bei der Erhebung vor Ort festgestellt…