RIS AI
3 506 Treffer1608 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2808-W/12Überschreitung der Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 1. Juni 2012, soweit dieser die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für Tochter V. für den Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 betrifft, entschieden…

UFSG RV/0784-G/11Überschreitung der Zuverdienstgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2012

…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…

UFSW RV/1404-W/11Überschreitung des familienbeihilfenschädlichen Grenzbetrages des § 5 Abs. 1 FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., X., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend 1) Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Monat Jänner 2009 2) Abweisung eines Antrags auf Familienbeihilfe für den…

UFSL RV/0726-L/10Überschreitung der vorgesehenen Studiendauer, keine Verlängerung wegen Studienbehinderung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2011

…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…

UFSL RV/0524-L/09Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…

UFSL RV/0167-L/09Überschreitung des 21. Lebensjahres - Rückforderung der Familienbeihilfe u. KAB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2010

…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…

UFSG RV/0287-G/09Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…

UFSW RV/1229-W/09Überschreitung der Einkommensgrenzen des § 5 Abs. 1 FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2009

…Jänner 2004 bis 30. November 2008 blieb die Rückforderung auf Grund der Überschreitung der Einkommensgrenzen aufrecht. Die Bw. brachte fristgerecht einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ein und begründete diesen wie folgt: "...Wie aus beiliegender Kopie des Bescheides des Landesinvalidenamtes vom 22.02.1991…

UFSW RV/0448-W/09Überschreitung der Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2009

…Zeitraum Jänner 2005 bis August 2005 bezogenen Familienbeihilfenbeträge und Kinderabsetzbeträge unter Verweis auf § 5 Abs. 1 FLAG zurück (Überschreitung der Einkommensgrenze von € 8.725,--). Der Bw. brachte gegen den Rückforderungsbescheid mit Schreiben vom 8. Juli 2008 fristgerecht Berufung ein und machte dazu folgende Ausführungen: …

UFSK RV/0145-K/08Überschreitung der vorgesehenen Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr." Der Bw. erhob gegen diesen…

UFSW RV/1479-W/08Überschreitung der vorgesehenen Studiendauer des ersten Abschnittes nach Wechsel der Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die…

UFSL RV/0348-L/07Überschreitung der vorgesehenen Studiendauer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2008

…BGBl.Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann…

UFSL RV/0762-L/06Überschreitung der vorgesehenen Studiendauer im Sinn des § 2 Abs.1 lit.b FLAG 1967.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…BGBl.Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann…

UFSW RV/2039-W/07Überschreitung der Studienzeit bei einem kombinationspflichtigen Studium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2007

…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…

UFSK RV/0294-K/06Überschreitung des 21. Lebensjahres - Rückforderung der Familienbeihilfe, KAB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K.S., Y., vom 29. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 31. Mai 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2005 bis 31. Mai 2006 entschieden: Die…

UFSS RV/0042-S/06Überschreitung der höchstzulässigen Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

…1 FLAG sei bei volljährigen Kindern eine Berufsausbildung dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten ...... Anspruch ab dem zweiten Studienjahr bestehe nur dann, wenn für ein…

UFSW RV/1183-W/05Überschreitung der höchstzulässigen Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2005

…volljährige Kinder "... wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten." Die Studienrichtung Wirtschaft und Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien ist in 2 Abschnitte gegliedert, wobei der Studienplan diese Teilung…

UFSL RV/1146-L/04Überschreitung des vorgesehenen Studienzeit des ersten Studienabschnittes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2005

…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…

UFSG RV/0826-G/02Überschreitung des zulässigen Nutzflächenausmaßes bei einer Arbeiterwohnstätte, sowie keine Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2004

…Abs. 1 Z 2 GrEStG 1955 den Wohnbauförderungsrichtlinien, insbesondere dem im Zeitpunkt des vorliegenden Erwerbsvorganges geltenden Wohnbauförderungsgesetz 1984 folgend, eine Nutzfläche von 130 m² nicht überschreiten darf (27.10.1983, 83/16/0145). Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt bei der Erhebung vor Ort festgestellt…

UFSG RV/0827-G/02Überschreitung des zulässigen Nutzflächenausmaßes bei einer Arbeiterwohnstätte, sowie keine Bauherreneigenschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2004

…Abs. 1 Z 2 GrEStG 1955 den Wohnbauförderungsrichtlinien, insbesondere dem im Zeitpunkt des vorliegenden Erwerbsvorganges geltenden Wohnbauförderungsgesetz 1984 folgend, eine Nutzfläche von 130 m² nicht überschreiten darf (27.10.1983, 83/16/0145). Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt bei der Erhebung vor Ort festgestellt…