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UFSF RV/0269-F/08Nachdem die Tochter des Berufungswerbers das 26. Lebensjahr überschritten hat, steht gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 keine Familienbeihilfe mehr zu. Verlängerungstatbestände lagen nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…vom Finanzamt bereits in seinen Entscheidungen mehrmals begründet trifft auch nach Überprüfung der hier anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes durch den Unabhängigen Finanzsenat auf den Gegenstandsfall keine der obgenannten Bestimmungen zu, was einen weiteren Familienbeihilfenbezug ab Dezember 2007 über das 26. Lebensjahr der Tochter hinaus…

UFSW RV/3847-W/08Nichtanerkennung von Familienbeihilfe auf Grund von Studienzeitüberschreitungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2010

…überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr…

UFSF RV/0427-F/07Nach Vollendung des 26. Lebensjahres ist nur unter Voraussetzung des § 2 Abs 1 lit g - i FLAG 1967 eine Weitergewährung der Familienbeihilfe möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Eine Familienbeihilfengewährung über das 26. Lebensjahr hinaus sei unter den Voraussetzungen "erhebliche Behinderung", "nachweisliche Schwangerschaft zumindest im Monat der Vollendung des 26. Lebensjahrs"…

UFSG RV/0265-G/05Kein Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres, wenn nach wenigen Tagen Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit entlassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2007

…Ausbildung im Bereich "Metalltechnik - Stahlbautechnik"absolviert. Aus diesem Grund hat der Berufungswerber bis einschließlich Dezember 2004, das ist bis zum Ende des Monats, in dem das Kind das 26. Lebensjahr vollendete, Familienbeihilfe bezogen. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2004 stellte der Berufungswerber beim zuständigen Finanzamt…

UFSL RV/0441-L/11Keine Familienbeihilfe nach Vollendung des 26. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…er die vorgesehene Studiendauer überschritten hat. Dies ändert jedoch nichts daran, dass ein Beihilfenanspruch nur dann weiter besteht, wenn auch die erstgenannte Voraussetzung, dass das Kind das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, vorliegt. Richtig ist, dass der gegenständliche Fall ausschließlich nach dem Tatbestand des …

UFSK RV/0478-K/09Anspruch auf Familienbeihilfe nach Vollendung des 26. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2010

…des ersten Studienabschnittes musste Sie trotz vorliegender Voraussetzungen ein Jahr lang auf einen Kleingruppenplatz warten. Sie konnte lediglich Wahlfächer belegen, wodurch sich das Studium um ein Jahr verzögerte. Im vorliegenden Sachverhalt steht in rechtlicher Hinsicht fest, dass ein Anspruch auf Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr…

UFSW RV/2690-W/08Familienbeihilfe nach Vollendung des 26. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…1 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 abschließend geregelt. Die erschöpfende Aufzählung lautet: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für…

UFSW RV/1179-W/08Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit bewirkt keinen Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…1 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 abschließend geregelt. Die erschöpfende Aufzählung lautet: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für…

UFSL RV/0167-L/09Überschreitung des 21. Lebensjahres - Rückforderung der Familienbeihilfe u. KAB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2010

…die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes…

UFSW RV/1928-W/09Familienbeihilfe nach Vollendung des 27. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…dass sich der Antrag auf Familienbeihilfe auf den Zeitraum vor Vollendung des 26. Lebensjahres richte, zumal laut § 2 des FLAG für im Ausland geborene Kinder die Auszahlung der Familienbeihilfe rückwirkend gewährt werden könne. Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Familienbeihilfe ab Februar 2009 wurde mit…

UFSF RV/0052-F/04Keine Gewährung von Familienbeihilfe bei Überschreiten des laut Studienordnung anzusetzenden Zeitraumes pro Studienabschnitt plus Toleranzsemester.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2004

…Prinzip der freien Wahl des Studiengegenstandes und beinhalte Fächer, die für eine sachgerechte Juristenausbildung nicht erforderlich sind. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet…

UFSW RV/1180-W/13Beihilfenanspruch bei zweijährigem Masterstudium, das nach Vollendung des 19.Lebensjahres begonnen wurde;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2013

…des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer." (BGBl I 1998/8 ab 1.10.1996) Nach § 2 Abs. 1 lit.d FLAG idF BGBl 433/1996 haben volljährige Kinder, die das "26. Lebensjahr…

UFSS RV/0486-S/07Kein Studienwechsel, wenn durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt (psychische Erkrankung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2008

…daher rückzufordern. Nach Ansicht der Berufungsbehörde lebt sodann mit Sommersemester 2007, somit mit 1. März 2007 bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres der Anspruch auf Familienbeihilfenbezug wieder auf. Bei dieser Sach- und Rechtslage war daher das Berufungsbegehren abzuweisen und spruchgemäß zu entscheiden.   Salzburg, am…

UFSG RV/0214-G/08Der Besuch einer Musikschule und eines Universitätslehrganges als außerordentlicher Studierender ist keine Berufsausbildung im Sinn des FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes…

UFSS RV/0511-S/08Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bei Wechsel des Studiums im 10. Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2008

…die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes…

UFSG RV/0040-G/08Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.09.2008

…die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes…

UFSL RV/0567-L/07Anspruch auf Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008

…Doktoratstudium noch nicht aufgebraucht ist. Aus den vorgelegten Urkunden und auch den Feststellungen im angefochtenen Bescheid ergibt sich, dass die vorgesehene gesetzliche Studiendauer zur Beendigung des Studiums bis zum vollendeten 26. Lebensjahr nicht ausgereicht hat, weil im universitären Bereich gelegene Umstände, nämlich die Umstellung vom…

UFSW RV/2147-W/12Familienbeihilfe für volljährige Studenten, die das 26. Lebensjahr (24. Lebensjahr ab 1. Juli 2011 - BudgetbegleitG 2011 BGBl I 111/2010) noch nicht vollendet haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2012

…geleistet. lit h: bei erheblich behinderten Kindern (§ 8 Abs 5). lit i: das Kind hat vor Vollendung des 26. Lebensjahres ein Kind geboren oder ist an dem Tag, an dem es das 26. Lebensjahr vollendet, schwanger. Die Altersgrenze bei Berufsaus(fort)bildung wurde durch das…

UFSW RV/0890-W/05Kosten des laufenden Unterhalts sind keine außergewöhnliche Belastung; auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2005

…wenn ein Anspruch auf Familienbeihilfe für mindestens sechs Monate im Jahr bestanden habe. Da die Familienbeihilfe für die Tochter im Jahr 2002 aufgrund der Vollendung des 26. Lebensjahres eingestellt worden sei, liege keine außergewöhnliche Belastung für ein Kind im steuerlichen Sinn vor. Die Bw hielt…

UFSG RV/0222-G/05Mit Abmeldung des Schülers vom Schulbesuch endet die Berufsausbildung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…1 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 abschließend geregelt. Die erschöpfende Aufzählung lautet: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für…