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UFSK RV/0160-K/11Berichtigung gem. § 293b BAO nur bei Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…vorliegt. Aus der rein materiell rechtlichen Begründung des Bescheides gemäß § 293b BAO, wonach nach Ansicht des Finanzamtes die Voraussetzungen für die Gewährung des Alleinerzieherabsetzbetrages nicht vorliegen, geht nicht hervor, worin die zur Berichtigung der Bescheide berechtigende Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen gelegen ist…

UFSG RV/0099-G/061. Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen 2. Werbungskosten eines Musiklehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.03.2007

…Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als eine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die Bestimmung des § 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich…

UFSK RV/0296-K/08Der sich im Streitjahr bereits im Ruhestand befindliche Bw. erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer weiterhin ausgeübten Aufsichtsrattätigkeit. Nach Ergehen des erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheides begehrte er im Rahmen eines Antrages gem. § 293 b BAO die (Um-)Qualifizierung dieser Einkünfte in solche aus nichtselbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…Vorliegen der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen hinsichtlich der vom Bw. selbst - zutreffenderweise - als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erklärten Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat durch das Finanzamt zu verneinen. Wie bereits dargelegt, wäre zudem auch nach weiteren Ermittlungsschritten, welche einer Berichtigung gemäß…

UFSW RV/3722-W/10Ermittlungshandlungen der Behörde führen nur dann zu einer unzulässigen Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO, wenn damit Zweifel an der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung beseitigt werden sollen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…als 10 Jahre) sei eine ständige Ansässigkeit anzunehmen. Über die Berufung wurde erwogen: § 293b BAO lautet: Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Artikel 37…

UFSW RV/0420-W/021. Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO 2. Behandlung ausländischer Betriebsstättenverluste bei DBA mit Befreiungsmethode (DBA Schweiz)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2003

…auf den Spruch des (gemeint: der) Berichtigungsbescheide dadurch nicht ergebe. Die Bw. beantragte die Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte vor: Eine Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO sei nur dann möglich, wenn eine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…

UFSW RV/3407-W/02Anpassung an nachträgliche Grundlagenbescheide gemäß § 295 Abs.1 BAO, Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…Das Finanzamt berichtigt mit den angefochtenen Bescheiden gemäß § 293 b BAO die ursprünglich ergangenen rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide und beruft sich dabei auf die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung. Hiezu meint Stoll, Kommentar zur BAO, § 293 b, Punkt 3 "Offensichtliche Unrichtigkeiten": Der Berichtigungstatbestand verlangt Unrichtigkeiten…

UFSW RV/0906-W/04In Umsatzsteuererklärung und -bescheid nicht berücksichtigter Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2004

…Vertreterin WTG SteuerberatungsgesmbH, führte im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung aus, ein Anwendungsfall des § 293b BAO liege schon deshalb nicht vor, weil übersehen worden sei den Regelbesteuerungsantrag 1998 zu widerrufen. Von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung könne aber nicht gesprochen werden. Zudem sei…

UFSI RV/0140-I/07Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gem § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2008

…einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht." Der Verwaltungsgerichtshof vertritt zur Frage, wann eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmung vorliegt, folgende Rechtsauffassung: Die Bestimmung des § 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer…

UFSW RV/0523-W/12Gesetzliche Unvereinbarkeit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO in einem Abgabenfeststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2013Teil 1/2

…BAO vom 4. Oktober 2007. Mit der Berufung gegen den gemäß § 293 b BAO berichtigten Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 betonte die steuerliche Vertretung, dass sich die Berufung gegen die ohne Vorliegen einer Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen gemäß § 293 b…

UFSI RV/0616-I/09Berichtigung von Einkommensteuerbescheiden hinsichtlich unterlassener AfA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…der Berufungswerber beim Finanzamt den Antrag, die Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2007 (hinsichtlich der Einkommensteuer 2000 bis 2002 war zu diesem Zeitpunkt bereits Verjährung eingetreten) gemäß § 293b BAO zu berichtigen. In diesen Bescheiden sei auf Grund der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen (beginnend mit…

UFSW RV/1459-W/02Bescheidberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.05.2007

…die Abgabenbehörde einen Bescheid auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293b BAO idgF setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu…

UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…die aus den Abgabenerklärungen übernommenen offensichtlichen Unrichtigkeiten und nicht aber die Nachlässigkeit, die Sorglosigkeit oder das Fehlverhalten des Behördenorgans seien, so ist dem entgegenzuhalten, dass es nicht entscheidend ist, ob die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit auf ein Verschulden oder mangelnde Sorgfalt der Behörde zurückzuführen ist…

UFSW RV/1454-W/03Ein Verzicht auf einen Investitionsfreibetrag ist keine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

…somit eine innerhalb des § 8 Abs. 1 EStG 1988 vertretbare Rechtsansicht. Die steuerliche Vertretung der Bw. führte dazu ins Treffen, dass nach herrschender Auffassung mögliche Beispiele offensichtlicher Unrichtigkeiten die Übernahme unrichtiger rechtlicher Würdigungen aus der Abgabenerklärung oder widersprüchliche Angaben im ausgefüllten Erklärungsvordruck und den diesem…

UFSL RV/1064-L/09Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.07.2012

…den Einkommensteuerbescheid 2008 zurückgewiesen. Am 13. August 2009 wurde der berichtigte Einkommensteuerbescheid 2008 gem. § 293b BAO vom Finanzamt mit folgender Begründung erlassen: "Gem. § 293b BAO kann die Abgabenbehörde von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…

UFSL RV/1300-L/09Bescheidberichtigung in Folge Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Das Finanzamt hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und gestützt auf diese Gesetzesstelle den bereits in Rechtskraft erwachsenen Bescheid…

UFSL RV/0342-L/08Bei Durchführung eines Vorhalteverfahrens im Zuge der Veranlagung kann - unabhängig von der Erforderlichkeit eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens - nicht von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung iSd § 293b BAO gesprochen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht." Zur Frage, wann eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmung vorliegt, hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis 2003/15/0110 vom 16.12.2003, Folgendes ausgesprochen: Die Bestimmung des § 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer…

UFSI RV/0475-I/02Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO; nicht vertretbare Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2003

…Abhaltung einer mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als eine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist dann nicht offensichtlich…

UFSI RV/0122-I/03Bescheidberichtigung wegen Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…erwogen: Gemäß § 293 b BAO in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist dann offensichtlich, wenn sie…

UFSG RV/0499-G/02Steuerliche Wirksamkeit der Gründung einer GesbR zwischen Ehegatten und Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2003

… 293b BAO dar, da diese Bestimmung die amtswegige Berichtigung von Bescheiden nur zulasse, wenn deren Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Worin eine solche offensichtliche Unrichtigkeit im gegenständlichen Verfahren gelegen sein soll, sei nicht nachvollziehbar, da zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausfertigung des…

UFSL RV/1252-L/11Keine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO bei bewusster Korrektur der Abgabenerklärung durch die Behörde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit den Vorrang. Bezüglich der Berichtigungsbescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2008 vom 22. Juli 2011 war aber aufgrund obiger Erwägungen die Tatbestandsvoraussetzung des § 293b BAO, wonach die Rechtswidrigkeit auf der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung beruhen müsse…