Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch NIKA Wirtschafts- und Steuerberatungs GmbH, 5020 Salzburg, Fürstenallee 54, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Einkommensteuer für 1994 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid vom 3. Juni 2005…
…die sich in Auswertung des Berichtes ergeben, somit nicht auch solche, die sich aus nach Beendigung der Prüfung neu hervorgekommenen Umständen ergeben. Die Übergangsbestimmungen sind nicht anwendbar für Abgaben oder Zeiträume, auf die der Prüfungsauftrag erst nach dem 1. Jänner 2005 ausgedehnt wird. Aus dem…
…€ nicht die Anschaffungskosten iHv. 7.267,28 €, sondern der gemeiner Wert zum 31.12.2000 gegenübergestellt wurde. Dabei berief sich der Bw auf die Übergangsbestimmung des § 124b Z 57 EStG. Voraussetzung für die steuerneutrale Aufwertung auf den gemeinen Wert gem. § 124b Z 57…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 16. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 13. Jänner 2012 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Ausgleichszahlung (Differenzzahlung) für die Zeit von Jänner 2009 bis…
…Bw. habe am 25.4.2004 Berufung gegen den abschlägigen Asylbescheid erhoben. Das Asylverfahren sei noch anhängig und nach AsylG 1997 zu Ende zu führen. Deshalb sei der Anspruch auf Familienbeihilfe entsprechend der Übergangsbestimmung des § 55 FLAG 1967 nach § 3 FLAG 1967 i.d.F…
…Eingriffe in die Rechtsposition handle, auf deren Bestand die Betroffenen mit guten Gründen vertrauen könnten (VfSlg. 11.309/1987). Eine Übergangsbestimmung finde sich in der hier angesprochenen Novelle des FLAG nicht. Vertrauensschutz würden überdies auch faktisch getroffene Dispositionen von Privatpersonen genießen, die diese im Vertrauen…
…I Nr. 20/2009, von zehn auf sieben Jahre verkürzte Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben gilt und danach bereits Verjährung eingetreten wäre. Allerdings sind weiters die Übergangsbestimmungen des § 323 Abs 18 BAO zu beachten, wonach im Jahr 2004 unternommene Amtshandlungen als Amtshandlungen zur Verlängerung der Verjährungsfrist…
"Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und ist jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich und für sich rechtskraftfähig (vgl. für viele das hg. Erkenntnis vom 25. Oktober 1995, 93/15…
…wurde. Allerdings bestimmt § 55 Abs. 1 FLAG 1967, dass § 3 des Gesetzes in dieser Fassung nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des NAG sowie des Asylgesetzes 2005 in Kraft tritt. In den Übergangsbestimmungen des Asylgesetzes (§ 75 Abs. 1 AsylG 2005) wird angeordnet, dass Asylverfahren, die am 31…
…cit. bestimmte Aufgaben zur Gänze übertrage, gestützt werden noch gebe es eine einschlägige Übergangsbestimmung, die aufgrund des früheren Einschreitens des Hauptzollamtes Wien in dieser Angelegenheit nunmehr das Zollamt Wien zur Entscheidung berufe. Auch dem im Wortlaut zitierten Spruch des Bescheids des Unabhängigen Finanzsenates vom 1…
…Asylwerber, deren Asylverfahren vor dem Geltungsbeginn der neuen Regelungen des Fremdenrechtspaketes 2005 am 1.1.2006 eingeleitet worden seien, aufgrund der Übergangsbestimmungen noch die Rechtslage vor Inkrafttreten des Fremdenrechtspaketes 2005 maßgebend sei. Da der Asylantrag des Kindes vor dem 1.1.2006 gestellt worden war…
…festgesetzt gewesene Abgabe ergeben wurde mit dem BGBl. I Nr. 142/2000 eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat es keine Verzinsung solcher Differenzbeträge (Anspruchzinsen) gegeben. Die dazu erlassenen Übergangsbestimmung (§ 323 Abs. 7 zweiter Satz BAO) legt fest, dass § 205 BAO in der Fassung des Bundesgesetzes…
…Abgabenanspruches (§ 4). In den Fällen eines Erwerbes von Todes wegen oder einer Zweckzuwendung von Todes wegen verjährt das Recht auf Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jedoch spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der Anzeige." Die Übergangsbestimmungen zu den Bestimmungen in § 209 Abs. 1 und 3…
…Amtshandlungen anwendbar (vgl. Ritz, BAO, 3. Aufl. 2005, § 209 Anm. 2). Gemäß der Übergangsbestimmung des § 323 Abs. 18 erster Satz BAO (AbgÄG 2004, BGBl. 180/2004) ist § 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 180/2004 ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. § 323 Abs…
…Übergangsrecht dar. Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, in einer formalrechtlichen Übergangsbestimmung das bestehende Recht betreffend die Ermittlung eines Aufgabegewinnes abzuändern, so hätte er dies deutlich zum Ausdruck gebracht. Gegen die in den Richtlinien vorgesehene Behandlung von bei Betriebsaufgabe noch offenen Fünfteln als nachträgliche Betriebsausgaben spricht, dass…
…Instanz zu entscheiden. Nach § 323 Abs. 10 BAO ist er auch für die am 1. Jänner 2003 unerledigten Berufungen zuständig. Hinsichtlich der Beantragung einer mündlichen Berufungsverhandlung vor dem unabhängigen Finanzsenat sieht die Übergangsbestimmung des § 323 Abs. 12 BAO zum einen vor, dass nach § 284 Abs…
…es sich um eine Zusatzrente für die Ehefrau (Zusatzrente zur Altersrente des Ehemanns) gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Übergangsbestimmung zum Gesetz vom 13. September 2000 betreffend die Abänderung des liechtensteinischen Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (in der Folge kurz AHVG genannt), LGBl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des ZW gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 vom 19. Juni 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HK gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 vom 19. März 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BA gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 vom 13. Mai 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…