…Berufung war daher abzuweisen." In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag hat der Bw. auf seinen Betriebssitz in Deutschland und auf den Anspruch der Anwendung des Überganges der Steuerschuld (Reverse Charge) auf den Leistungsempfänger in Österreich hingewiesen. In der Eingabe vom 21. September 2011 hat der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der sich nunmehr in Konkurs befindlichen Bw., vom 15. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Mag. Reinhard Lackner, vom 15. September 2008 betreffend die Umsatzsteuerfestsetzungen der Monate Februar bis Dezember…
…verworfen worden sind. Dies wiederum bedeutet: Die leistende ausländische Unternehmerin ist keine Kleinunternehmerin im Sinne von § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994. Die persönlichen Voraussetzungen für den Übergang der Steuerschuld sind damit anders als bei echten inländischen Kleinunternehmern (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 19 Tz…
…Firma ImmobilienAG hat mit den Endkunden Kaufverträge abgeschlossen über jeweils ein "Almhaus" welches auf den Grundstücken der Endkunden zu errichten ist. Die Übergabe soll nach Fertigstellung erfolgen, wobei während der Bauphase laufend Teilzahlungen zu erbringen sind (nach Baufortschritt). Die Endkunden stehen bereits vor Baubeginn fest…
…719,18 € festgesetzt, kein Verlustvortrag anerkannt und wie folgt begründet: Bei Auf- und Abspaltungen sei die Objektbezogenheit der Verluste iSd § 21 UmgrStG Voraussetzung für den Übergang von Verlusten. Damit würden jene Verluste der übertragenden Körperschaft auf die übernehmende Körperschaft übergehen, die dem übertragenen Vermögen…
…muss sie der Erbe verhältnismäßig befriedigen. Durch die vom Berufungsführer abgegebene bedingte Erbserklärung wurde er insoweit nicht Gesamtrechtsnachfolger nach dem Erblasser. Eine solche nur bedingt abgegebene Erbserklärung verhindert den Übergang der nicht verbrauchten Verlustvorträge des Erblassers. Dies ist auch sachgerecht, da die nicht gedeckten Verbindlichkeiten…
…ist für den Zeitpunkt der Beendigung, der Begründung und des Überganges der Zuständigkeit allein der Umstand der Erlangung der Kenntnis von zuständigkeitsbegründenden Tatsachen durch ein "anderes" Finanzamt von Bedeutung. Die Zuständigkeit des bis dahin zuständigen Amtes endet nicht damit, dass dieses Amt Kenntnis von den…
…Erhebung von Abgaben endet mit dem Zeitpunkt, in dem eine andere Abgabenbehörde von den ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Vom Übergang der Zuständigkeit ist der Abgabepflichtige in Kenntnis zu setzen. Solange eine solche Verständigung nicht ergangen ist, können Anbringen auch noch bei der bisher…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Masseverwalter Dr. H.P., T., vom 13. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. September 2005 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…10.2004, Textziffer (TZ) 2, über das Ergebnis der Prüfung (unrichtig als "UVA- Prüfung" bezeichnet), vermerkte das Finanzamt: Die Lieferung des Renault sei laut Übergabeschein der Verkäuferin am 2.1.2003 erfolgt. Die Bemessungsgrundlage der Investitionszuwachsprämie werde um 34.683,33 € gekürzt. Die Investitionszuwachsprämie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch PWT Pannonische Wirtschaftstreuhand GmbH, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 24, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. und 23. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe für die Jahre 2001 bis 2004 entschieden: Der…
…übergehen, da ein Übergang von der Judikatur des Verfassungsgerichthofes nur für den Ausnahmefall der Gesamtrechtsnachfolge bejaht worden ist. Zur Höhe des dem Bw. im Jahr 2001 zustehenden Verlustabzuges ist anzumerken: Ausgehend von der Hälfte des dem Bw. zustehenden Verlustabzuges stand nach den Veranlagungen der Jahre…
…durch diese Bestimmung getroffenen Entscheidung ist es für den Zeitpunkt der Beendigung, der Begründung und des Überganges der Zuständigkeit allein der Umstand entscheidend, wann das andere Finanzamt von den zuständigkeitsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Erst mit dem Erlangen des Wissens von der Erfüllung der Zuständigkeitsvoraussetzungen…
…im Sinne des § 428 ABGB, dass die Käuferin das gegenständliche Unternehmen ab diesem Zeitpunkt der Übergabe als Eigentümerin besitzen soll und zu diesem Zeitpunkt in den Hauptmietvertrag der Verkäuferin an deren Stelle als Hauptmieterin eintritt. IX. Mietrechte, aufschiebende Bedingung Weiters wird festgehalten, dass die Vertragsparteien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch M. S. Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 betreffend Wiederaufnahme der Umsatz- und Körperschaftsteuerverfahren 1994, 1995,1996 und 1997, Körperschaftsteuer für die Jahre 1994, 1995, 1996…
…so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen (§ 311 Abs. 2 BAO). Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz…
…ist für den Zeitpunkt der Beendigung, der Begründung und des Überganges der Zuständigkeit allein der Umstand der Erlangung der Kenntnis von zuständigkeitsbegründenden Tatsachen durch ein "anderes" Finanzamt von Bedeutung. Die Zuständigkeit des bis dahin zuständigen Amtes endet nicht damit, dass dieses Amt Kenntnis von den…
…der Plan eines gemeinsamen geschaffenen Einfamilienhauses umgesetzt worden, und zwar auf einem anderen Grundstück in der selben Gegend." In der von der Partei beantragten mündlichen Verhandlung wurde der Übergang des wirtschaftliche Eigentums auf die Bw ausdrücklich bestritten. Der Vertreter der Bw. brachte in eventu vor…
…aufgedeckte stille Reserven entstehen. Da aber im gegenständlichen Fall keine stillen Reserven vorhanden seien, komme es auch nicht zu einer Betriebsaufgabenbesteuerung und somit auch nicht zur Ermittlung eines Übergangsgewinnes. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2005 erhob die steuerliche Vertretung namens der Bw. Berufung und führte…
…der Bw im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 mit insgesamt 15.376,96 €, wobei er diesen Betrag folgendermaßen berechnet hatte: | Laufendes Betriebsergebnis | 18.731,37 € | abzüglich 1/7 des Übergangsverlustes von - 23.480,88 € gemäß § 4 Abs…