…Einerseits lägen (hinsichtlich 1995) keine Wiederaufnahmsgründe vor. Andererseits sei der gemeine Wert, mit dem die ins Privatvermögen übernommenen Wirtschaftsgüter per 31. Dezember 1995 zu bewerten seien, durch den im Jahr 1997 - aufgrund von persönlichen und außerordentlichen Motiven der Gemeinde A - erzielten Kaufpreis nicht erhöht worden…
…unabhängigen Finanzsenats jedoch noch nicht. Um die endgültige Feststellung, dass die Betriebsaufgabe im Jahr 1999 nicht abgeschlossen war und aus diesem Grund im Jahr 1999 die Versteuerung eines Gewinnes aus der Überführung der betrieblich genutzten Gebäudeteile ins Privatvermögen nicht zu erfolgen hatte, treffen zu können…
…der Aufgabe des Betriebes veräußert werden, die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Nach § 10 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der…
aus Vermietung Bäckerei u. Gasthaus lt. BE | 184.393,66 | 212.042,22 | -46.074,87 Ermittlung des Überschusses aus VuV (Tz. 17 BP Bericht) | | 1997 | 1998 | 1999 | Einkünfte aus VuV lt. Erkl. | 6.759…
…Anlage 3 ersichtlich ist) mit ATS 40.400,00 ermittelt und den Buchwert per 31.9.2001 berichtigt. e) Gemeiner Wert Einrichtung H Im Zuge der Überführung ins Privatvermögen zum 30.9.2001 wurde für die Einrichtungsgegenstände in H kein gemeiner Wert in Ansatz gebracht…
…XX Werden die einzelnen dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen (§ 24 Abs. 3 EStG 1988). Gemäß § 10 Abs…
…Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen (§ 24 Abs. 3 erster und zweiter Satz EStG). Der gemeine Wert wird gemäß …
…Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen (§ 24 Abs. 3 erster und zweiter Satz EStG). Die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes ergibt sich nicht erst aus § 24 EStG…
…dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Gemäß § 4 Abs. 1 EStG sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und…
…im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Bei Aufgabe eines Betriebes, an dem mehrere Personen beteiligt waren, ist für jeden einzelnen Beteiligten der…
…Durchschnitt von Ertrags- und Substanzwert abzuleiten (Doralt, EStG 1988, § 24 Tz 172). 2.) Strittig ist, in welcher Höhe der gemeine Wert des Betriebsgebäudes "im Zeitpunkt der Überführung ins Privatvermögen", d.h. zum 1.5.1999, anzusetzen ist. Der eingereichten Abgabenerklärung wurde ein Gebäudewert von 5…
…Überführung ins Privatvermögen mit anschließender Vermietung. Der Senat hat erwogen: Werden die einzelnen dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen…
…der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen (§ 24 Abs 3 erster und zweiter Satz EStG). Gemäß § 10 Abs 2 BewG wird der gemeine Wert durch…
…EStG 1988 sind, wenn die einzelnen dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert werden, die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt der Überführung ins Privatvermögen anzusetzen (vgl. Hofstätter - Reichel, a.a.O., § 24…
…sind die Veräußerungserlöse anzusetzen; werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen (§ 24 Abs. 3 EStG 1988). Wird der Betrieb aufgegeben und werden aus diesem Anlass Gebäudeteile (Gebäude) ins Privatvermögen übernommen, so unterbleibt nach § 24 Abs…
…Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Die betriebliche Veranlassung der geltend gemachten Kreditzinszahlungen steht dem Grunde und der Höhe nach außer Streit. Primär sind auch nach Ansicht des Referenten im Geschäftslokal zurückgelassene Wirtschaftsgüter bzw. Einbauten wie…
…so sind § 24 Abs. 3 EStG 1988 zufolge die Veräußerungserlöse anzusetzen; werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Dieser gemeine Wert wird gemäß § 10 Abs. 2 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr…
…der zufolge ausgehend davon, dass das Betriebsgrundstück im Zuge der Betriebsaufgabe ins Privatvermögen des Komplementärs überführt wurde, bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes (=Aufgabegewinnes) gemäß § 24 Abs. 3 EStG 1988 der gemeine Wert im Zeitpunkt der Überführung ins Privatvermögen anzusetzen sei. Da der gemeine Wert im…
…erfolgen hat, sowie zum tatsächlichen Zustand des Imbisswagens (vgl. obige Ausführungen) bei Überführung ins Privatvermögen. In einem Aktenvermerk vom 25.11.2008 hat das Finanzamt über ein mit dem Bw geführtes Gespräch festgehalten, das Dach sei zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe schon leicht undicht gewesen. Da…
…werde. Auch die BP habe sich davon im Rahmen einer Betriebsbesichtigung überzeugen können. Für den Fall der Übernahme von Wirtschaftsgütern ins Privatvermögen sei gem. der Bestimmung des § 24 Abs 3 EStG der gemeine Wert dieser Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Überführung ins Privatvermögen als Veräußerungspreis anzusetzen…