…Oktober 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Dezember 2005 erfolgte eine Rückzahlung von (angeblichen) Überbezügen der Jahre 1987 bis 1990 des Dienstnehmers A. Mit Eingabe vom 22. August 2006 beantragte die Berufungswerberin…
…abzusehen ist. Voraussetzung für eine solche aufsichtsbehördliche Maßnahme sollte sein, dass der Übergenuss voraussichtlich nachgesehen werden müsste (§ 236 BAO). Kommt es hingegen zu einer Rückforderung des Überbezuges, so kann eine Nachsicht gemäß § 236 BAO bei Vorliegen der Voraussetzungen in einem ordentlichen Verfahren erwirkt werden, wodurch…
…Studium mit April 2010 fortsetze. Insoweit sei daher die Familienbeihilfe im Zeitraum August 2009 bis zum März 2010 zu Unrecht bezogen worden und werde - ob Unmöglichkeit einer ad hoc Abstattung - um Einbehaltung des Überbezuges für die nächsten 8 Monate ersucht. Der Vollständigkeit halber verbleibt festzuhalten…
…H. getroffen, in der die Modalitäten der Rückführung seines Überbezuges an Geschäftsführervergütung (nicht durch seinen Geschäftsführervertrag mit der S. GmbH gedeckten Zahlungen an ihn) im Ausmaß von 109.009,25 € (entspricht 1,500.000,00 S) fixiert wurden. Das Kalenderjahr 2001 ist von dieser…
…Berufungsentscheidung zu Tage getretene Fehler in der Abrechnung führe zu einer Rückforderung der Überbezüge beider GF zuzüglich Zinsen. Die Annahme der Behörde, dass es sich nicht um einen Fehler handle, sei nicht nachvollziehbar. Bei konsequent gesamthafter und nicht nur einseitiger abgabenrechtlicher Beurteilung wäre dieser Überbezug…
…abzusehen ist. Voraussetzung für eine solche aufsichtsbehördliche Maßnahme sollte sein, dass der Übergenuss voraussichtlich nachgesehen werden müsste (§ 236 BAO). Kommt es hingegen zu einer Rückforderung des Überbezuges, so kann eine Nachsicht gemäß § 236 BAO bei Vorliegen der Voraussetzungen in einem ordentlichen Verfahren erwirkt werden, wodurch…
…abzusehen ist. Voraussetzung für eine solche aufsichtsbehördliche Maßnahme sollte sein, dass der Übergenuss voraussichtlich nachgesehen werden müsste (§ 236 BAO). Kommt es hingegen zu einer Rückforderung des Überbezuges, so kann eine Nachsicht gemäß § 236 BAO bei Vorliegen der Voraussetzungen in einem ordentlichen Verfahren erwirkt werden, wodurch…
…eine solche aufsichtsbehördliche Maßnahme sollte sein, dass der Übergenuss voraussichtlich nachgesehen werden müsste (§ 236 BAO). Kommt es hingegen zu einer Rückforderung des Überbezuges, so kann eine Nachsicht gemäß § 236 BAO bei Vorliegen der Voraussetzungen in einem ordentlichen Verfahren erwirkt werden, wodurch derselbe Erfolg wie im…
…Voraussetzung für eine solche aufsichtsbehördliche Maßnahme sollte sein, dass der Übergenuss voraussichtlich nachgesehen werden müsste (§ 236 BAO). Kommt es hingegen zu einer Rückforderung des Überbezuges, so kann eine Nachsicht gemäß § 236 BAO bei Vorliegen der Voraussetzungen in einem ordentlichen Verfahren erwirkt werden, wodurch derselbe Erfolg…
…nicht Rechnung trägt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Partei damit jede Möglichkeit der Rechtsverfolgung genommen ist. Kommt es nämlich zu einer Rückforderung des Überbezuges, so kann eine Nachsicht gemäß § 236 BAO bei Vorliegen der Voraussetzungen in einem ordentlichen Verfahren erwirkt werden, wodurch derselbe Erfolg…
…gegen ein Unternehmerwagnis spricht. Vereinbarungen, etwa im Fall eines negativen EGT's, einer reduzierten Entlohnung und der Rückzahlung des Überbezuges aus den Vorwegentnahmen, gleichzeitig jedoch eine Zusatzprämie für das Übersteigen des EGT's zu gewähren, begründen kein Unternehmerrisiko. Der Begriff des EGT ist ein buchhalterischer…
…nicht Rechnung trägt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Partei damit jede Möglichkeit der Rechtsverfolgung genommen ist. Kommt es nämlich zu einer Rückforderung des Überbezuges, so kann eine Nachsicht gemäß § 236 der Bundesabgabenordnung bei Vorliegen der Voraussetzungen in einem ordentlichen Verfahren erwirkt werden, wodurch derselbe…
…nicht Rechnung trägt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Partei damit jede Möglichkeit der Rechtsverfolgung genommen ist. Kommt es nämlich zu einer Rückforderung des Überbezuges, so kann eine Nachsicht gemäß § 236 der Bundesabgabenordnung bei Vorliegen der Voraussetzungen in einem ordentlichen Verfahren erwirkt werden, wodurch derselbe…
…durch die Novelle des § 21 ABGB entstehende Problematik sehr wohl erkannt, und die Finanzlandesdirektionen und Finanzämter davon in Kenntnis gesetzt und in Punkt 2) des Erlasses auch eindeutige Durchführungsrichtlinien erlassen. Demnach wäre von der Rückforderung des Überbezugs unter Anwendung des § 26 Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz abzusehen…
…Entwicklung der jährlich unterschiedlichen Geschäftsführerbezüge zeige die Bezugsabhängigkeit von der Qualität der Tätigkeit bzw. des Betriebsergebnisses. Es gebe nachvollziehbare Rückzahlungen von Überbezügen (also erfolgsabhängige, letztlich nicht zustehende Bezugsakontierungen) des Geschäftsführers in die Gesellschaft. Diese sehr wohl ins Gewicht fallenden Einnahmenschwankungen seien das entscheidende Indiz dafür…
…1.2002, also zu einem infolge des maßgelblichen Zu- und Abflussprinzips für die Bemessungsgrundlage der gegenständlichen Entscheidung keine Rolle spielenden Zeitpunkts erfolgt ist, ist die Rückzahlung von Überbezügen auch für Angestellte keineswegs unüblich und wird damit nicht die Erfolgsabhängigkeit der Entlohnung aufgezeigt. Hinzu kommt, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch WT, vom 1.5.2011 und 12.9.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 18.4.2011 und 17.8.2012 betreffend Einkommensteuer für 2010 und 2011 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Lenz Bereuter Gehrer, Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG, 6850 Dornbirn, Eisengasse 34, vom 3. September 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 23. August 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 29. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 3. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende…
…deklarierten Umsätze gegenübergestellt (Vorlageantrag S. 6). Insoweit diese Beträge nun vom Finanzamt den Einnahmen hinzugerechnet werden, liege also eine Doppelerfassung vor. Diese Berufungsausführungen überzeugen nicht: Nach § 4 Abs. 3 und 4 EStG stellen einerseits alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst…