…fristgerecht Berufung. Begründend wurde ausgeführt, der Bw habe die Pflichtbeiträge (4.800 €) zur Pensionsversicherung der Ärztekammer (Versorgungswerk Landesärztekammer C) irrtümlich als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten geltend gemacht habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Juli 2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, die…
…im Ausland befunden habe und den Vorhalt nicht termingerecht beantworten konnte. Deshalb seien nun die Unterlagen betreffend Werbungskosten beigelegt. Laut Bestätigung seines Arbeitgebers wurde die Ärztekammerumlage direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Mit Berufungsvorentscheidungen wurde den Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2001 teilweise stattgegeben. Der Bw…
…eine Spiegelreflexkamera, eine Rechtsschutzversicherung und Pflichtbeträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer. Der Berufungswerber (Bw.) bezieht als Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von einem Krankenhaus als auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus Gebühren von Patienten der Sonderklasse. a) Bescheide Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
… angesichts des Umstandes, dass die Umwidmung erst am 29.11.2006 angezeigt wurde (Irrtum der BP: nicht bei der MA 37 "beantragt", sondern pflichtgemäß an die Ärztekammer bloß gemeldet), ist das Vorliegen aller Zustimmungserklärungen wohl zu einem entsprechend nahen Zeitpunkt, möglicherweise aber bereits knapp vor…
…Arbeit bei den Angaben zum Betrieb die Anschrift BC, Österreich, anführte. Die bezugsauszahlenden Stellen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit waren die Ärztekammer D und das Amt der E jeweils vom 1.1. bis 31.12.2011, die F vom 1.1. bis 1.1.2011…
…Bewirtungsspesen (224,64 €) Der Vorlageantrag wurde wie folgt begründet: "KZ 721 Reise/Fahrtaufwand: Die beiden angegebenen Taxibelege fielen für die Wahrnehmung von Gesprächen an der Universität Wien (Dienstgeber) bzw. der Ärztekammer Wien (Partner) an und sind daher Fahrtaufwand im Sinne des § 26 EStG bzw…
…Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Jahr 2006 Angestellter der Ärztekammer. Ab 01.12.2006…
…Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zur Einkommensteuer 2009 veranlagt. Durch Kontrollmitteilung für im Jahr 2009 erfolgte Leistungen von Todesfallbeihilfe gelangte dem oben genannten Wohnsitzfinanzamt am 8. Juli 2011 ein an den Bw gerichtetes Schreiben der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich vom 13. Juli 2009 zur Kenntnis…
…Mit weiteren Bescheiden vom 9. August 2010 verfügte das Finanzamt gemäß § 292 Exekutionsordnung (EO) iVm § 53 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) die Zusammenrechnung der gepfändeten Geldforderungen. In dem an die Ärztekammer OÖ gerichteten Bescheid wurde darauf verwiesen, dass die unpfändbaren Grundbeträge nach § 291a Abs. 1 und 2 EO…
…gewesen, dem sie die Ordination geführt habe. Allerdings habe er sie getäuscht und nicht angemeldet. Nach der Scheidung 1997 sowie dem Selbstmord des geschiedenen Gatten 2006 habe sie vom Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer lediglich eine Pension von mtl. € 79 erhalten, wogegen sie berufen habe, dies…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (kurz: Bw.) machte in ihrer Einkommensteuererklärung für 2008 Werbungskosten von 2.076,12 € geltend. Aus einer Beilage der Ärztekammer für Tirol ergab sich, dass es sich dabei um Zahlungen auf Grund von Prämienvorschreibungen für eine "fakultative Basiskrankenversicherung" gehandelt hat…
…In seiner Einkommensteuererklärung für 2007 vom 28. März 2008 beantragte der Berufungswerber die Zahlungen an die Ärztekammer (15.846,43 €) als Werbungskosten (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) zu berücksichtigen. Mit Einkommensteuerbescheid 2007 vom 16. April 2008 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2007 erklärungsgemäß…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog - laut Lohnzettel - im Streitjahr ausschließlich Pensionseinkünfte, nämlich zum Einen von Seiten des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Steiermark sowie zum Anderen von Seiten des Bundes (als Beamtin im Ruhestand). In ihrer am 20…
…geleistete Beitrag als Werbungskosten abzugsfähig ist. Der Bw. brachte hiezu vor, dass der Bw. an den Wohlfahrtsfond der (österr.) Ärztekammer grundsätzlich einen Pflichtbeitrag zu leisten habe. Der Bw. sei von der Beitragspflicht nur befreit worden, weil er den streitgegenständlichen Beitrag an die Bayerische Ärzteversorgung entrichtet…
…worden waren, verschob der Bw. seine Praxiseröffnung auf unbestimmte Zeit. Die Ordination konnte nicht bei der Ärztekammer angemeldet werden. Im November 2001 ließ der Bw. sich vom Krankenhaus X karenzieren und übersiedelte nach Y, um von dort aus wochenendweise seine Privatordination zu führen. Der neue…
…2008 erließ das Finanzamt nach Wiederaufnahme des Verfahrens abermals einen neuen Einkommensteuerbescheid, mit welchem weitere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Höhe von € 8.745,70 (Ärztekammer Wohlfahrtsfonds) erfasst wurden. Damit im Zusammenhang setzte das Finanzamt mit Bescheid Anspruchszinsen für 2005 in der Höhe…
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war in den Streitjahren 2002 bis 2006 Student der Rechtswissenschaften. Er bezog im Berufungszeitraum Waisenpensionen von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und von der Ärztekammer für Wien. Daneben erzielte er Einkünfte als freier Dienstnehmer in einer Rechtsanwaltskanzlei…
…2003 nach § 293b BAO in folgenden Punkten: Die bei der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber größtenteils bereits in Abzug gebrachten Ärztekammer- und Gewerkschaftsbeiträge waren (entgegen dem diesbezüglichen Hinweis in den Erklärungsvordrucken) in den Steuererklärungen eingetragen und wurden in den Einkommensteuerbescheiden als zusätzliche Werbungskosten erfasst. Die sich daraus…
…der Bw. das Rechtsmittel der Berufung und führte begründend aus: Dienstwohnung: Für die Dienstwohnung in Salzburg sind 406,90 € selbst zu tragen. Ärztekammer: Die im Jahr 2004 geleisteten Beträge ergeben sich aus der Umlagenordnung und seien notorisch. Fachliteratur: | Grundlagen der Psychologie, Psychische Störungen…
…ein Arzt im Ruhestand, erzielte in den streitgegenständlichen Jahren neben Pensionsbezügen der Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Verluste aus Gewerbebetrieb aus einer Beteiligung an einer Fernwärme KEG. Darüber hinaus erklärte der Bw jährlich Verluste aus einer seit…