Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsberater, vom 26. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 24. Oktober 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der berufungswerbende Verein (in der Folge: Berufungswerber oder…
…zeigt auf, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die "Berechtigung" (die wegen der als Folge der Liftbauarbeiten erforderlichen Erhöhung der Traglast der Brücke im Tatsächlichen letztlich eine "Verpflichtung" war) zu dieser im Vertrag angeführten Erneuerung der Brücke als "subjektives Äquivalent" dafür angesehen wurde, dass von…
…97/14/0131, das Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. Aufgrund der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1998 und 1999 in Höhe von € 5.608,46 und € 5.611,07 mit Bescheid vom 12. November 2003 trat hinsichtlich…
…nicht (zur Gänze) durchgedrungen, es für die strittigen Abgaben zu einem Zahlungsaufschub gekommen ist und der aussetzungsbetroffene Abgabenbetrag auch nicht vorzeitig entrichtet wurde. Aussetzungszinsen stellen nach Intention des Gesetzesgebers ein Äquivalent für den vom Abgabepflichtigen in Anspruch genommenen Abgabenzahlungsaufschub dar, durch das jener Zinsvorteil ausgeglichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GB. 2540 BV., Schloßplatz 5, gegen die Bescheide betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1990, 1991 und 1992 entschieden: Die Berufung gegen die Körperschaft - und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1990 und 1991 wird als unbegründet…
…führt hierin u. a. aus, dass solche keinesfalls vorlagen, da Leistung und Gegenleistung als äquivalent anzusehen seien. Die HAR. habe ihre Leistungen auch in anderen Verfahren detailliert nachgewiesen, wobei die Bemessung mit dem Stundensatz der Schweizer Treuhandkammer erfolgt sei. Unter "Rückschluss auf einen bestimmten steuerlichen…
…obliegt es nicht der Abgabenbehörde, im Rahmen einer Ermessensübung (etwa im Zusammenhang mit einer Verschuldensprüfung) hievon abzusehen. Dies erklärt sich aus der Intention des Gesetzgebers: Danach sollen Aussetzungszinsen nämlich ein Äquivalent für den vom Abgabepflichtigen in Anspruch genommenen Abgabenzahlungsaufschub darstellen, durch das jener Zinsvorteil ausgeglichen…
…oben dargelegt- kein zeitliches Limit für die Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung gesetzt. Die Verrechnung von Aussetzungszinsen bis zum 26. Juni 2009 besteht daher zu Recht. Aussetzungszinsen stellen nämlich ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen (jederzeit durch Entrichtung gemäß § 212a Abs…
…der Anmeldung oder Beitragszahlung. Sie beginnt mit dem Tag des Beginnes der versicherungspflichtigen Tätigkeit (und zwar mit tatsächlichem Arbeitsbeginn), bei Heimarbeitern mit dem Tag des Beginnes der Beschäftigung (§ 10 ASVG). Der Sozialversicherungsbeitrag steht zum gebotenen Sozialversicherungsschutz in keinem individuellen Äquivalenzverhältnis, weder subjektiv, noch objektiv. Dh…
…Nach dem Parteiwillen der Vertragspartner stellt ein "allfälliger Überschuss", welcher der kaufenden Partei verbleiben soll, das Äquivalent der bis zum Jahresende jedenfalls notwendigen Investitionen bzw. allenfalls bestehende nicht auszugleichende Mietzinsrückstände oder allfällige Abgänge aus der vorstehend erwähnten Abrechnung dar. Diese Parteienerwägungen fallen in einen Bereich…
…Abgabenbehörde nicht, im Rahmen einer Ermessensübung (etwa im Zusammenhang mit einer Verschuldensprüfung) hievon abzusehen. Dies erklärt sich aus der Intention des Gesetzgebers: Danach sollen Aussetzungszinsen nämlich ein Äquivalent für den vom Abgabepflichtigen in Anspruch genommenen Abgabenzahlungsaufschub darstellen, durch das jener Zinsvorteil ausgeglichen werden soll, der…
…Tades, ABGB33, E 5 zu § 917). Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und damit also Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030; Koziol- Welser, Bürgerliches Recht, Band I12, Seite…
…GebG ist es, dass die Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030, VwGH 16.10.2003, 2003/16…
…Juli 1998, 97/14/0131, das Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. Auch wenn lediglich die Aussetzung der Einhebung eines Betrages von S 84.693,00 beantragt wurde, so trat dennoch infolge der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1997 in…
…K. als Gegenleistung dafür, dass die Liegenschaft eine entsprechende Wertsteigerung erfährt, der Beschwerdeführerin - die diese Wertsteigerung herbeiführen sollte - in einem tauschähnlichen Vorgang die äquivalenten Miteigentumsanteile zu übertragen hatte. Anders gesagt hat Günther K., der sich an der Verbesserung der Liegenschaft offenkundig nicht beteiligt hat, mit…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
…für den die Einhebung der Abgabe auch tatsächlich (bescheidmäßig festgelegt) ausgesetzt wurde. Da Aussetzungszinsen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub darstellen, ist ihre Festsetzung für die Zeit zwischen der Erledigung der für die Aussetzung Anlass gebenden Berufung und dem Ablauf auch dann…
…daher Rechtsgeschäfte dann, wenn nach ihrem Inhalt der Verpflichtung des einen die Verpflichtung des anderen zu einer Gegenleistung gegenübersteht, die nach der Einschätzung der Parteien einen Gegenwert, ein Äquivalent, darstellt (Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen bürgerlichen Rechts[5] 297). Die Gewährung einer Stundung, an der…
…gewesen wäre und diese Schätzung als richtig erkannt hätten, sie trotzdem einen Kaufvertrag abgeschlossen hätten und letztlich auch diesen Kaufvertrag einkommenssteuerlich als Kauf (= in etwa äquivalente Gegenleistung) behandelt hätten. In Würdigung aller Umstände ist auch festzuhalten, dass somit zeitnah nach Abschluss des Kaufvertrages von…