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UFSF RV/0086-F/07Änderungsbefugnis und Abspracherecht ist von der "Sache" in zweierlei Hinsicht begrenzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008

…im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen. Die Änderungsbefugnis der Rechtsmittelbehörde ist allerdings durch die "Sache" begrenzt. Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens wird die Identität der Sache…

UFSK RV/0080-K/13Begrenzung der Änderungsbefugnis durch die "Sache"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…ist die Willenserklärung der Behörde. Der normative (rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende) Inhalt muss sich aus der Formulierung der Erledigung ergeben (VwGH 25.4.1988, 87/12/0097). Eine Änderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches…

UFSG RV/0513-G/08Überprüfungs- und Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz ("Sache")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Die Überprüfungs- und Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs…

UFSW FSRV/0170-W/03vorsätzliche Abgabenverkürzung, Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages in einem Einleitungsbescheid, Änderungsbefugnisse der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.05.2004

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen A.M., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. November 2003 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…

UFSW RV/4096-W/091. Liebhaberei bei literarischer und verlegerischer Tätigkeit eines Pensionisten. 2. Änderungsbefugnis nach § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des FA betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2004 bis 2008 entschieden: Soweit sich die Berufungen gegen die gemäß § 295a BAO geänderten Bescheide betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 richten, wird ihnen stattgegeben, die…

UFSI RV/0347-I/121. Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Vergütung von Energieabgaben auf Grund des BudgBG 2011 2. Beschränkung der Änderungsbefugnis durch die Sache (Abweisung eines Vergütungsantrags)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Berater, vom 23. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC#, vertreten durch Finanzanwalt, vom 25. April 2012 betreffend Abweisung eines Antrages auf Vergütung von Energieabgaben für das Kalenderjahr 2011: Der Berufung wird…

UFSL RV/0586-L/05Sache des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2006

…erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. Ritz…

UFSG RV/0216-G/02Zurechnung von Zahlungseingängen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Höhe des Sicherheitszuschlages iZm nicht erfassten Einkünften aus Kapitalvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2003

…angefochtenen Bescheid sowohl zugunsten wie auch zu zuungunsten des Bw. abändern. Auch wenn die Berufung eingeschränkt wurde, ist die totale Änderungsbefugnis der Berufungsbehörde nicht eingeschränkt, sie kann auch in den Punkten sachlich entscheiden, die vom Bw. von vornherein oder nachträglich außer Streit gestellt wurden. Dieses…

UFSF RV/0073-F/08Anpassung der Vorauszahlungen im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DC, vom 16. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom 7. August 2007 betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt…

UFSI RV/0419-I/07Spruchbestandteile eines Bescheides über die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2008

…Niederschrift vom 13. Dezember 2006, Bp 123) reicht nicht hin. Eine Sanierung der Mängel des Spruches der angefochtenen Bescheide kann durch den Unabhängigen Finanzsenat nicht vorgenommen werden, weil die Änderungsbefugnis gemäß § 289 Abs. 2 BAO ("nach jeder Richtung") durch die Sache begrenzt ist. Die Sache…

UFSZ3K ZRV/0325-Z3K/07Tabaksteuer, § 27 Abs. 2 TabStG (Auffangtatbestand).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.07.2008

…demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis darf jedoch nicht zu einer Entscheidung führen, die nicht "Sache" (also Gegenstand des Verfahrens) vor der Abgabenbehörde erster Instanz war (zB VwGH 9.2.2005, 2004/13/0126)…

UFSI RV/0315-I/03Begründungsmangel bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Alfred Schmidt, gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2001 sowie Umsatzsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…

UFSL RV/1816-L/02Bei Schenkung inländischen Grundvermögens ist gemäß § 19 Abs.2 ErbStG idF vor BGBl. I Nr. 142/2000 der Einheitswert maßgebend, der auf den dem Entstehen der Steuerschuld unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt wurde. Hat der Geschenkgeber seinen Wohnsitz in Oberösterreich, so ist für die Schenkungssteuervorschreibung nicht das Wohnsitzfinanzamt, sondern nach § 1 GebührenämterfusionsVO das Finanzamt Linz-Urfahr zuständig. Die Abänderungsbefugnis der Berufungsbehörde im Sinne des § 289 Abs.2 BAO ist durch die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat, begrenzt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2003

…Berufungsvorentscheidung vom 18. Juni 2002 ist so zu verstehen, dass bereits die Erstbehörde den von der Bw. gerügten Betrefftext auf "Schenkungsvertrag vom 30.Juli 1997 mit FG" abgeändert hat. Diese Umbenennung fällt in den Rahmen der Änderungsbefugnis gemäß § 289 Abs. 2 BAO, welche nicht nur…

UFSZ2L ZRV/0029-Z2L/08Entstehung der Alkoholsteuer für Apotheke als Verwendungsbetrieb wegen Erlöschen des Freischeins infolge Inhaberwechsels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2010

…in zweiter Instanz entscheiden. Die im § 289 Abs. 2 BAO normierte Änderungsbefugnis des Unabhängigen Finanzsenates als Abgabenbehörde zweiter Rechtsstufe ("nach jeder Richtung") ist nämlich durch die "Sache" begrenzt: Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz - bzw. im zollbehördlichen Rechtsbehelfsverfahren (Art. 243…

UFSK RV/0070-K/11Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.08.2011

…Kommentar § 288 Tz 9). Der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides kommt wegen der damit vorgenommenen formellen Umschreibung der Sache des Rechtsmittelverfahrens besondere Bedeutung zu (VwGH 26.1.1995, 94/1670150). Die Änderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den…

UFSW RV/0664-W/09Arbeitssuchendmeldung beim AMS ist Voraussetzung für die Gewährung der FB bei volljährigen Kindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern. Diese Bestimmung gilt sinngemäß auch bei Erlassung einer Berufungsvorentscheidung durch das Finanzamt. Diese Änderungsbefugnis ist durch die "Sache" des Berufungsverfahrens begrenzt. Aus diesem Grund darf eine Berufungs(vor)entscheidung zB eine Abgabe nicht erstmals vorschreiben (sh. VwGH…

UFSG RV/0771-G/02Verböserung durch Korrektur des Kapitalwertes in Grunderwerbsteuersache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…zu legen. Sie kann daher über das Berufungsbegehren hinaus den angefochtenen Bescheid sowohl zu Gunsten wie auch zu Ungunsten des Berufungswerbers abändern. Auch wenn die Berufung eingeschränkt wurde, ist die totale Änderungsbefugnis der Berufungsbehörde nicht eingeschränkt, sie kann auch in den Punkten sachlich entscheiden, die…

UFSS RV/0788-S/09Unternehmereigenschaft eines Bauträgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012Teil 1/6

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der I, vertreten durch P, vom 15. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes S, vertreten durch A, vom 16. September 2009 betreffend Umsatzsteuer 2006 und Umsatzsteuer 2007 entschieden: Die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2006 wird als…

UFSI RV/0402-I/08Die Begründung eines Bescheides darf nur bei Zweifel über den Spruch zu dessen Deutung herangezogen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013

…der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz darf aber nicht zu einer Entscheidung führen, die nicht "Sache" (also Gegenstand des Verfahrens) vor der Abgabenbehörde…

UFSW RV/1036-W/10Berufungsvorentscheidung - kein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…der Aussetzungszinsen, des Verlustvortrages aus dem Jahre 1991 sowie der Fehlbeträge aus 1991 und 1992 konnte somit aufgrund eines auf § 295a BAO gestützten Antrages nicht erfolgen. Die Änderungsbefugnis "nach jeder Richtung" der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist durch die "Sache" begrenzt. "Sache" ist die Angelegenheit, die…