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UFSW RV/3023-W/11Änderungen des Veräußerungsgewinnes, die erst durch nach erfolgter Betriebsveräußerung eingetretene Umstände bewirkt werden (hier: Konkurs des Käufers), sind kein Wiederaufnahmsgrund gemäß § 303 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2013

…noch anzumerken, dass das Finanzamt den Wiederaufnahmeantrag entsprechend § 295 a BAO zu erledigen gehabt hätte, da auch von Amts wegen diese Änderung auf Grund der Darlegung in unserem Schreiben zu erfolgen hätte (siehe Ritz, BAO Kommentar zu § 295a BAO Tz 16 f und Doralt, EStG…

UFSW RV/0721-W/06Anpassung eines Verlustabzuges an Änderungen in den Bescheiden der Vorjahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2007

…67 | Änderung zur Bemessungsgrundlage 2000 | € 2.295,23 | Änderungen Bemessungsgrundlage gesamt | € 2.326,33 Vom Verlustvortrag wurde daher insgesamt ein Mehrbetrag in Höhe von 2.326,33 € in den Vorjahren verbraucht. Daraus resultiert eine Änderung der Körperschaftsteuer gegenüber…

UFSZ2L ZRV/0032-Z2L/08Vorschreibung von Alkoholsteuer wegen Erlöschens des Freischeins durch Änderungen in den Rechtsverhältnissen des Bewilligungsinhabers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2009

…Einer dieser Bedingungen bzw. Auflagen lautete: "Jede Änderung in den Rechtsverhältnissen Ihres Unternehmens sowie im Stande der zeichnungsberechtigten Personen sowie.............. sind dem Zollamt Wels unverzüglich schriftlich anzuzeigen." Aus dem Zusammenschluss- und zugleich Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2005 sowie dem (zum Stichtag 21.9.2007 vorliegenden…

UFSL RV/1219-L/04Die Rechtswidrigkeit des Bescheides kann sich auch aus Änderungen der Judikatur ergeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2006

…2004 mit der Begründung abgewiesen, eine Aufhebung gemäß § 299 BAO setze die Rechtswidrigkeit des Inhaltes des aufzuhebenden Bescheides voraus. Änderungen der Rechtsprechung dürften nur berücksichtigt werden, wenn nicht § 117 BAO entgegenstehe. Nicht zuletzt seien Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) erst dann relevant, wenn sie veröffentlicht seien…

UFSK RV/0324-K/08Besteuerung eines einvernehmlich rückgängig gemachten Erwerbsvorganges, Einfluss werterhöhender baulicher Änderungen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2011

…Finanzamt hat in seiner Berufungsvorentscheidung zudem darauf hingewiesen, dass durch die Erwerber an der Wohnung Arbeiten durchgeführt worden sind, welche zu einer Änderung des letztlich zurückgestellten Vertragsgegenstandes geführt hätten, und möchte auch daraus ein Besteuerungsrecht ableiten. Abgesehen davon, dass der Bescheid bereits aus den vorangeführten…

UFSW RV/1975-W/05Eine Teilwertabschreibung des Firmenwertes ist möglich, wenn zB ein wesentlicher Teil des Kundenstockes wegfällt oder wenn der Standort durch wirtschaftliche Änderungen an Wert verloren hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2007

…eines Unternehmens kann auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden, wenn ein wesentlicher Teil des Kundestocks wegfällt, gewerberechtliche Änderungen sich tatsächlich auf ein Unternehmen auswirken oder infolge technischer Neuerungen Konzessionen und Berechtigungen ihren Wert verlieren (ESt Richtlinien 2000 RZ 3192). Als Teilwert ist jener Betrag anzusehen…

UFSF RV/0012-F/02Die Höhe des Bodenwertes, welcher beim Einheitswert des Grundvermögens zum 1. Jänner 1986 und 1. Jänner 1987 laut Hauptfeststellung ohne Abschläge herangezogen wurde, wird bestritten, weil der Berufungswerberin keine den Erklärungen und Bescheiden entnehmbare wesentliche Änderungen der bebauten Fläche bekannt seien.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004

…Jänner 1986 wurde damit begründet, dass die Fortschreibung erforderlich gewesen sei, weil bauliche Veränderungen vorgenommen worden seien bzw. Änderungen in der baulichen Ausführung eingetreten seien. Die im Rahmen einer Wiederaufnahme erfolgte Wertfortschreibung ab 1. Jänner 1987 wurde damit begründet, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens deswegen…

UFSI RV/0159-I/10Besteuerungsgrundlage (Einheitswert, nicht Kaufpreis) bei Veräußerung der zum Nachlass gehörenden Liegenschaften durch die Verlassenschaft vor der Einantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…die Erbschaftsteuerschuld grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers entstehe. Bei der Besteuerung der Erbschaft sei daher von den Verhältnissen des Erblassers am Todestag auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes eintreten würden, seien für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung…

UFSS RV/0159-S/06Übergangsbestimmung für 2005 hinsichtlich der absoluten Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2007

…als eine einheitliche und gesonderte Feststellung für das Jahr 1994 zu unterbleiben habe. Die bisher erfolgten Änderungen nach § 295 BAO seien ohne rechtswirksame Feststellungsbescheide erfolgt. Dieser Mitteilung beigelegt war der endgültige Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb betreffend die AGmbH…

UFSL RV/0284-L/08Zurücknahme einer Berufung wegen unzureichender Mängelbehebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

…2005 - Frist bis 15. Januar 2006. Die Bescheide seien dahingehend abzuändern, dass sie den tatsächlichen Umsätzen 2002 und 2003 entsprechen würden, also die nachträgliche Änderung der Verhältnisse gegenüber den Jahren 2000 und 2001 berücksichtigten. Die Vereinbarung vom 20. Juli 1999 sei miteinzubeziehen. Eine Begründung sei…

UFSW RV/0418-W/12Abweisung der Berufung gegen einen Zurücknahmebescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2012

…in welchen Punkten die Bescheide angefochten werden, nämlich hinsichtlich des Schätzungsergebnisses ("Die Berufung richtet sich gegen die Einschätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 2007 und 2008"). Jedoch fehlt die Angabe, welche Änderungen beantragt werden. Der Bw. führt im Schreiben vom 7.7.2011 zwar aus…

UFSW RV/0236-W/11Rechtmäßigkeit eines Zurücknahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2011

… b) die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; c) die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; d) eine Begründung. Da der Bw in der Berufung vom 13. April 2010 lediglich ausgeführte, dass er gegen den Bescheid über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung vom…

UFSW RV/1114-W/08Zurücknahmebescheid gemäß § 275 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

…in dem der Bw. aufgefordert wurde, die der Berufung vom 3. Jänner 2005 gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2003 anhaftenden inhaltlichen Mängel, nämlich die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, bis zum 10. September 2007 zu beheben, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die Berufung…

UFSS RV/0230-S/05Übergangsbestimmung für 2005 hinsichtlich der absoluten Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…gemäß § 188 BAO zu unterbleiben hätte. Dieser Grundlagenbescheid führte mit Bescheid vom 3. Juni 2005 zu einer weiteren Änderung des Einkommensteuerbescheides des Bw. für 1994. Die mit diesem Einkommensteuerbescheid veranlagten Einkünfte aus Gewerbebetrieb enthielten keine Verlustanteile der S-GmbH&Mitges. Gegen diesen Bescheid vom 3…

UFSG RV/0569-G/05Zurücknahmebescheid gemäß § 275 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2006

…erklärt, dass sich diese Berufung generell gegen die in den angefochtenen Bescheiden vorgeschriebenen Abgaben, die in der Bescheidbegründung angeführten Abänderungen betreffend die Jahre 1995 bis 1998 sowie die Schätzungen für die Jahre 1999 und 2000 richte. Derzeit laufe nämlich bei der Berufungswerberin (Bw.) eine Betriebsprüfung…

UFSL RV/0742-L/06Steuerliche Auswirkungen der Konkurseröffnung über das Vermögen der Geschäftsherrin bei einer atypisch stillen Gesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…Aufl., Wien 1995, Tz 8 zu § 185). Nach Konkurseröffnung eintretende Änderungen im Vermögensstand des Geschäftsinhabers - wie z. B. ein Schuldennachlass im Zuge des Zwangsausgleiches - haben auf den Stillen daher keine Auswirkung mehr; denn maßgeblicher Stichtag für die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern ist der Zeitpunkt der…

UFSF RV/0157-F/09Nachträgliche Änderung des Veräußerungsgewinnes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…unbestritten ist, dass der Wert des Einzelunternehmens zum Zeitpunkt der Einbringung in die N-AG 200.000,00 CHF betrug. Damit aber war mit den Einwendungen des Berufungsführers nichts zu gewinnen. Änderungen des Veräußerungsgewinnes, die erst durch nach erfolgter Betriebsveräußerung eingetretene Umstände bewirkt werden, können…

UFSW RV/1391-W/04Bewertung einer geschenkten unbebauten Teilfläche aus einer bebauten Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau H.R., B., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Mai 2004 betreffend Schenkungssteuer (Erwerbe von Frau A.M. und Herrn H.M.) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSI RV/0072-I/04Bewertung eines schenkungsweise übertragenen unbebauten Trenngrundstückes aus einer bebauten Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2004

…die Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung oder eine Artfortschreibung gegeben sind, so ist auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein besonderer Einheitswert festzustellen. "In diesem Fall ist das Dreifache des besonderen Einheitswertes maßgebend"." Änderungen, die erst durch den abgabepflichtigen Vorgang entstehen, berechtigen zu keiner Stichtagsbewertung…

UFSG RV/0220-G/04Seit dem AbgÄG 2003 wird die Grunderwerbsteuer verjährungsmäßig gleich behandelt wie andere Steuern ( z.B. die Umsatzsteuer). Eine finale Verknüpfung kann aus dem gleichzeitigen Abschluss des Grundstückskaufvertrages und des Werkvertrages bezüglich Gebäudeerrichtung abgeleitet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2007

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Josef Faulend-Klauser, Dr. Christoph Klauser, Rechtsanwälte, 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 7, vom 17. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 7. Jänner 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung…