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UFSW RV/1838-W/02Änderung der Rechtslage bei Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2005

…der Familienbeihilfe ab Oktober 1998 hat das Finanzamt den in § 13 FLAG 1967 vorgesehenen Bescheid am 28. Oktober 1998 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag ab Oktober 1998 abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage…

UFSG RV/0079-G/10Keine Änderung der Sach- oder Rechtslage (entschiedene Sache)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Über den Antrag des Beschwerdeführers auf "Wiederzuerkennung" der Familienbeihilfe für seine Tochter "ab…

UFSG RV/0200-G/08Keine Änderung der Sach- und Rechtslage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2009

…kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Über den Antrag des Beschwerdeführers auf "Wiederzuerkennung" der Familienbeihilfe für seine Tochter "ab…

UFSG RV/0567-G/09Die Änderung der Rechtsprechung zur Anspruchsvoraussetzung der Vorsteuererstattung führt nicht zu einer Verlängerung der Antragsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…eine Rechtsänderung, die ein mit Sicherheit von der Bw. unverschuldetes, unvorhersehbares Ereignis darstelle und am 24. Oktober 2007 eingetreten war. Diese Änderung der Rechtslage stelle zweifelsfrei einen Wiedereinsetzungsgrund dar. Ad b) unrichtige rechtliche Beurteilung Die Behörde habe außerdem eine unrichtige rechtliche Beurteilung vorgenommen, da sie…

UFSZ2L ZRV/0132-Z2L/02Erlass der Zollschuld aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 ZollG.1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.07.2004

…vor oder nach diesen Änderungen verwirklicht wurden, treten demgegenüber allgemein ein und sind deswegen nicht als Unbilligkeit des Einzelfalles anzusehen. Daher kommt dem Umstand, dass nach der nunmehr geltenden Rechtslage ein Abgabentatbestand nicht erfüllt wäre, bei der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung keine Bedeutung zu…

UFSZ2L ZRV/0060-Z2L/04Zollerlass aus Billigkeitsgrüdnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.12.2004

…vor oder nach diesen Änderungen verwirklicht wurden, treten demgegenüber allgemein ein und sind deswegen nicht als Unbilligkeit des Einzelfalls anzusehen. Daher kommt dem Umstand, dass nach der nunmehr geltenden Rechslage ein Abgabentatbestand nicht erfüllt wäre, bei der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung keine Bedeutung zu…

UFSW RV/0642-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…seitens der Bw. beantragten Zeitraum Dezember 2008 bis Mai 2009 rechtskräftig abgesprochen wurde und somit über diesen nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten Dezember 2008 bis Mai 2009 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten…

UFSW RV/0465-W/11Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung infolge ordnungsgemäßer Zustellung durch Hinterlegung des Bescheides betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe; Zurückweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2011

…Ausführungen in Bezug auf die materielle Rechtskraft eines Bescheides - der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes folgend, nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten August 2005 bis April 2008 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten ist. Der Bw…

UFSG RV/0340-G/03Die Unkenntnis der Rechtslage rechtfertigt keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2005

…bzw. einige Tage später dort auch persönlich vorgesprochen. Nach Einsicht in die Computerdaten habe ihm die Beamtin in der Informationsstelle einen Vordruck betreffend eine Anregung auf Durchführung einer WA von Amts wegen ausgehändigt und dazu mitgeteilt, welche Unterlagen einer solchen Eingabe beizuschließen seien. Daraufhin habe…

UFSW RV/2329-W/02Reihengeschäft nach der Rechtslage ab 1. Jänner 1997
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2003

…die Rechnungslegung der Bw. an die Kunden L. und K. falsch gewesen und darum - wie dem Finanzamt bereits mitgeteilt - berichtigt worden. Hierbei handle es sich im Gegensatz zur Auffassung des FA nicht um eine Änderung der Leistungsbeziehungen, sondern vielmehr um eine rechnungsmäßige Richtigstellung der tatsächlichen…

UFSW RV/1637-W/11Verfassungswidrigkeit der Änderung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang von Kapitalerhöhung oder Beteiligungserwerb im Konzern iSd § 11 Abs. 1 Z 4 KStG idF Budgetbegleitgesetz 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…Vertrauensgrundsatz. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 12.3.2004, B 181/03; VfGH 3.3.2000, G 172/99) müsse dem Steuerpflichtigen unter besonderen Umständen Gelegenheit gegeben werden, sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen. Da die gegenständlichen Erwerbe vor dem 1.1.2011…

UFSG RV/0574-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

…Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein kein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde (oder derselben Behörde in einem anderen Verfahren) ist. Eine Vorfrage ist daher eine Rechtsfrage…

UFSW RV/2689-W/09Widerruf eines außergerichtlichen Ausgleiches und einer Löschung; Änderung der Einkommens- und Vermögenslage des Begünstigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2010

…die Änderung oder Zurücknahme ohne Zustimmung der betroffenen Parteien mit rückwirkender Kraft nur ausgesprochen werden, wenn der Bescheid durch wissentlich unwahre Angaben oder durch eine strafbare Handlung herbeigeführt worden ist. Ein behördlicher Widerrufsvorbehalt, wie er sich in § 294 Abs. 1 BAO findet, ist nach der…

UFSW RV/2335-W/07Erfassung von Entgelten aus dem Insolvenzausfallgeld-Fonds im Jahr des Zuflusses bzw. nach der Rechtslage ab 1.1.2006 im Jahr des Anspruches.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2007

…worden wäre, wodurch sich ebenfalls eine nur unwesentlich niedrigere Nachzahlung im Zuge der nach Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgten Veranlagung ergeben hätte. Eine Versteuerung der Bezüge von der IAF-Service GmbH ist daher auch nach der neuen Rechtlage jedenfalls vorgesehen. Obwohl sich durch die Änderung des §…

UFSG RV/0567-G/11Keine Wiederaufnahme ohne Wiederaufnahmegrund Keine Maßnahme nach § 295a BAO, wenn durch ein Erkenntnis des VwGH keine Änderung im abgabenrechtlichen Sachverhalt nach Entstehung der Steuerschuld eintritt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2012

…da es sich um keine nachträgliche Änderung des Sachverhaltes handelt, eindeutig kein rückwirkendes Ereignis im Sinn des §295a BAO dar (vgl. auch UFS RV/0203-W/04 und die dortigen Ausführungen), weshalb der Bescheid des Finanzamtes im Ergebnis der Rechtslage entspricht. Es darf in diesem…

UFSG RV/0613-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein kein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde (oder derselben Behörde in einem anderen Verfahren) ist. Eine Vorfrage ist daher eine Rechtsfrage…

UFSS RV/0735-S/09Aufhebung eines Bescheides betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe wegen res iudicata ; Sachidentität trotz Änderung des Entstehungszeitpunktes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2011

…Identität der Sache liegt dann vor, wenn einerseits weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist und sich andererseits das neue Parteibegehren im Wesentlichen (von Nebenumständen, die für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unerheblich…

UFSW RV/3092-W/08Antrag auf Aussetzung der Einhebung, Rechtsmittel betreffend Vermietung einer Eigentumswohnung wegen Liebhabereiverordnung und Änderung der Bewirtschaftung nach Sondertilgung aussichtslos
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.01.2009

… 252 BAO zwingend abzuweisen ist, das Berufungsbegehren mit der Rechtslage eindeutig im Widerspruch steht, der Abgabepflichtige eine der ständigen Judikatur der Höchstgerichte widersprechende Position bezieht oder ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er sich auf gesicherte Erfahrungstatsachen oder eine längerwährend unbeanstandet geübte Verwaltungspraxis…

UFSZ3K ZRV/0228-Z3K/02Entziehungshandlungen sind Tathandlungen; die innere Einstellung bei der Anmeldung ist unerheblich, unzulässiger Binnenverkehr ist ein Erfolgsdelikt (Rechtslage vor der Novelle 2001 der ZK-DVO), grenzüberschreitender Gelegenheitsverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.01.2004Teil 1/2

…ZK über den maßgeblichen Zeitpunkt der Zollschuldentstehung. Danach tritt dieser Zeitpunkt "erst" ein, wenn die maßgebliche zollrechtliche Pflicht als Folge einer Handlung endgültig nicht mehr erfüllt werden kann. Dies wird bei einem Vergleich der Rechtslage vor und nach der Änderung der ZK-DVO zum 1…

UFSZ3K ZRV/0333-Z3K/02Entziehungshandlungen sind Tathandlungen, die innere Einstellung bei der Anmeldung ist unerheblich, unzulässiger Binnenverkehr ist ein Erfolgsdelikt (Rechtslage vor der Novelle 2001 der ZK-DVO), Ort der Zollschuldentstehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.01.2004

…ZK über den maßgeblichen Zeitpunkt der Zollschuldentstehung. Danach tritt dieser Zeitpunkt "erst" ein, wenn die maßgebliche zollrechtliche Pflicht als Folge einer Handlung endgültig nicht mehr erfüllt werden kann. Dies wird bei einem Vergleich der Rechtslage vor und nach der Änderung der ZK-DVO zum 1…